Reicht Verlobung aus?

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    • Reicht Verlobung aus?

      Hallo zusammen,

      habe gerade von meiner Tochter (9 J.) und von einem Bekannten erfahren, dass meine Exe seit Dez 2004 verlobt ist. Ich zahle aber weiterhin Unterhalt für meine Exe. Reicht eine Verlobung aus ,um den Unterhalt meiner Exe wegfallen zu lassen (bzw. kürzen), oder müssen sie verheiratet sein?

      Weitere Informationen:
      Meine Exe ist im Februar mit ihrem neuen Lebensgefährten und unserer Tochter in ein Haus eingezogen und im 3. Monat schwanger. Sie befand sich noch in einer Ausbildung, die sie aber wahrscheinlich auf Grund der Schwangerschaft
      abgebrochen hat.

      Außerdem bin auf der Suche nach einem wirklichen guten RA im Raum Bonn, der mir mal sagen kann was geht, und nicht ständig sagt, was nicht geht.

      Bitte um eure Hilfe!!!! Für Hinweise, die auf einem Urteil oder einem Paragraphen basieren wäre ich besonders dankbar.

      Gruß
      Michael
      Gruß
      M.K.
    • RE: Reicht Verlobung aus?

      hallo Michael,

      ist im Februar mit ihrem neuen Lebensgefährten und unserer Tochter in ein Haus eingezogen

      da ist zu prüfen ob Ex Mieteinsparung oder gar "mietfrei wohnen" hat.

      und im 3. Monat schwanger.

      das alles zusammen läßt schon auf gefestigte Beziehung schließen. Trotzdem rate ich Dir, warte mal besser in Ruhe ab ob die beiden nicht vor der Geburt heiraten.

      Außerdem bin auf der Suche nach einem wirklichen guten RA im Raum

      der ISUV kann seinen Mitgliedern erfahrene Anwälte in ganz Deutschland empfehlen. Auf der ISUV-Homepage (Adressen) findest Du auch Ansprechpartner + Veranstaltungen vor Ort (Termine).
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    • RE: Reicht Verlobung aus?

      Original von Snoopy
      Kann der Unterhalt meiner Exe auf Grund ihrer Verlobung nun gemindert, bzw. ganz wegfallen, oder muss sie dazu verheiratet sein?

      Bei einer Wiederheirat erlischt der Unterhaltsanspruch. Für den Fall der Verlobung sieht das Gesetz keine Regelung vor, aber die Chancen einer Unterhaltsminderung dürften im konkreten Fall langsam aber stetig steigen.
    • RE: Reicht Verlobung aus?

      Hallo

      kann leider auch keine genaue Auskunft geben. Wieso zahlst du weiterhin Unterhalt an deine Ex ? Würde einfach Unterhaltszahlung für Ex einstellen, und abwarten was passiert. Kindesunterhalt weiter zahlen, wie gehabt. Wenn Forderungen kommen von deiner Ex kannst du ja neu berechnen lassen, und eben deine Argumente vorbringen. Denke Schwangerschaft und Umzug mit Freund, sollten eigentlich ausreichen als Grund. Ansonsten musst du eh zum RA gehen, oder?
    • RE: Reicht Verlobung aus?

      Original von sonnenschein
      Wieso zahlst du weiterhin Unterhalt an deine Ex ? Würde einfach Unterhaltszahlung für Ex einstellen, und abwarten was passiert.

      Hallo sonnenschein,

      wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, können die Unterhaltszahlungen nicht einfach eingestellt werden. Das würde doch sofort zu Vollstreckungsmaßnahmen führen. Erst muss der Titel abgeändert werden, dann Zahlungen reduzieren oder einstellen.
    • RE: Reicht Verlobung aus?

      Es gibt zwei Kriterien durch die der Unterhalt wegfallen kann:
      1. Heirat
      2. gefestigte eheähnliche Beziehung
      Auf 1. könntest du warten, zu zwei reicht eine Verlobung nicht aus. Wichtig wäre da folgendes: wie lange sind die denn schon zusammen? In der Regel geht man von 2-3 Jahren für eine gefestigte Beziehung aus, ein gemeinsames Kind und gemeinsames Haus kann aber ein sehr deutliches Indiz sein.
      Ob jetzt schon der EU gemindert werden kann, dazu fehlen präzisere Angaben von dir. Wie ist denn der EU berechnet, ist ihr Einkommen angerechnet worden? Mietersparnis käme aber nur in Frage wenn sie Miteigentümerin ist. Aber wenn ihr für den EU kein Einkommen angerechnet worden ist, kann nun ein fiktives Einkommen für Haushaltsführung für ihren Neuen angerechnet werden.
      Wegen dem EU-Wegfall: lieber noch etwas warten, zumindest bis das Kind da ist.
    • RE: Reicht Verlobung aus?

      hi,
      bei einer offiziellen Verlobung sehe cih die Beziehung schon als gefestigt an.
      Eine Schwangerschaft an sich bedeutet das noch nicht.

      Darum solltest du zum Anwalt gehten (Fachanwalt für Familienrecht) und das eingehend mit ihm besprechen und dann evtl. eine Abäderungsklage einreichen.

      Keine Unterhaltszahlung einfach so einstellen, das führt zu Pfändungen.

      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: Reicht Verlobung aus?

      Hallo

      du hast Recht! Es liegt ein Titel vor, aber ab und an muß ich mich wirklich fragen, wer sich eigentlich an das Gesetz halten muß?
      Habe mich auch immer an die Rechtslage gehalten, und was hat es mir gebracht?
      Mein Ex hat sich nicht an das vorgeschriebene gehalten, und wer fragt danach?
      Keiner!
      Mittlerweile denke ich, es ist wirklich so, Frechheit kommt weiter! Warum nicht ein Schreiben an Ex schicken, indem Ex mitgeteilt wird, ab .... wird kein Unterhalt mehr gezahlt aus ... Gründen, evtl. noch mit Termin zur Rücksprache.
    • RE: Reicht Verlobung aus?

      Hallo Sonnenschein,

      sehe die Sache mittlerweile genauso wie du. Ich bin immer schöner meiner Auskunftspflicht nachgekommen, meine Exe habe ich nicht einmal eine erhalten. Kann sein, das sie nebenbei sogar noch ein paar Euro macht und ich trotzdem noch Unterhalt zahle. Im Endeffekt ist es doch so, wer sich einen Rechtsstreit leisten kann, der kommt eben am ehesten zu seinem Recht. Da ich das nicht kann, ist auch nichts passiert als meine Exe ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist.
      Gruß
      M.K.