Hallo zusammen,
habe gerade von meiner Tochter (9 J.) und von einem Bekannten erfahren, dass meine Exe seit Dez 2004 verlobt ist. Ich zahle aber weiterhin Unterhalt für meine Exe. Reicht eine Verlobung aus ,um den Unterhalt meiner Exe wegfallen zu lassen (bzw. kürzen), oder müssen sie verheiratet sein?
Weitere Informationen:
Meine Exe ist im Februar mit ihrem neuen Lebensgefährten und unserer Tochter in ein Haus eingezogen und im 3. Monat schwanger. Sie befand sich noch in einer Ausbildung, die sie aber wahrscheinlich auf Grund der Schwangerschaft
abgebrochen hat.
Außerdem bin auf der Suche nach einem wirklichen guten RA im Raum Bonn, der mir mal sagen kann was geht, und nicht ständig sagt, was nicht geht.
Bitte um eure Hilfe!!!! Für Hinweise, die auf einem Urteil oder einem Paragraphen basieren wäre ich besonders dankbar.
Gruß
Michael
habe gerade von meiner Tochter (9 J.) und von einem Bekannten erfahren, dass meine Exe seit Dez 2004 verlobt ist. Ich zahle aber weiterhin Unterhalt für meine Exe. Reicht eine Verlobung aus ,um den Unterhalt meiner Exe wegfallen zu lassen (bzw. kürzen), oder müssen sie verheiratet sein?
Weitere Informationen:
Meine Exe ist im Februar mit ihrem neuen Lebensgefährten und unserer Tochter in ein Haus eingezogen und im 3. Monat schwanger. Sie befand sich noch in einer Ausbildung, die sie aber wahrscheinlich auf Grund der Schwangerschaft
abgebrochen hat.
Außerdem bin auf der Suche nach einem wirklichen guten RA im Raum Bonn, der mir mal sagen kann was geht, und nicht ständig sagt, was nicht geht.
Bitte um eure Hilfe!!!! Für Hinweise, die auf einem Urteil oder einem Paragraphen basieren wäre ich besonders dankbar.
Gruß
Michael
Gruß
M.K.
M.K.