Ab wann arbeitsfähig?

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    • Ab wann arbeitsfähig?

      Hallo!

      Ich bin neu hier auch Zweitfrau und von den Gesetzen hier in Deutschland geschockt!

      Mein Freund ist seit 15 Monaten von seiner Frau getrennt. Scheidungstermin steht noch nicht fest.

      Sein leiblicher Sohn wird im Oktober 9 und seine Stieftochter (Frau hat sie mit in die Ehe gebracht, er hat sie aber nicht adoptiert) ist 13.

      Seine Frau hat seit 1 Jahr einen Minijob, der nicht angerechnet wird. Angebilch brauch sie noch nicht arbeiten zu gehen. Mein Freund muss ihr vollen EU zahlen! Aufgrund der Steuerklassenwechslung dieses Jahr gibt es jetzt weniger für sie und es liegt jetzt wahrscheinlich eine Unterhaltsklage an, weil sie mehr Geld haben will.

      Warum kann sie sich die 400 Euro von ihrem Minijob so einstecken?

      Warum kann sie nicht einen 1/2 Tag arbeiten gehen? Ihre Kinder sind, wenn sie arbeiten geht, eh bei ihren Eltern, die genau gegenüber wohnen und der Kleine wird morgens mit einem Schulbus abgeholt und auch wieder bis vor die Haustür zurückgebracht.

      Ich verstehe das alles nicht mehr.

      Wir wollen auch bald ein Kind haben aber wenn das finanziel so weitergeht, sehe ich da schwarz! :rolleyes:

      Liebe Grüße

      Melanie!l
    • RE: Ab wann arbeitsfähig?

      Hallo Melanie,

      Original von mellex80
      Seine Frau hat seit 1 Jahr einen Minijob, der nicht angerechnet wird.

      wer sagt denn, dass das Einkommen gar nicht angerechnet wird?
      Der gegnerische Anwalt? Dann kann ich nur sagen *grins* :rolleyes: :D
      ist leider ziemlich "normal" entspricht aber in den allermeisten Fällen nicht unbedingt der Rechtssprechung.
      Wichtig wäre dabei auch der Umstand, ob dieser Minijob bereits zu Ehezeiten ausgeübt wurde, ganz besonders, wenn man in der Ehe eben von einem Gehalt hätte leben können.
      Ach, gerade lese ich nochmal Deinen Beitrag durch, der Minijob wurde erst nach der Trennung aufgenommen, das reduziert in vielen Fällen die Anrechnungsquote - es wird dann aber oft der eheliche Bedarf auch nur aus dem einen Einkommen ermittelt, unterm Strich kommt dann immer noch ungefähr die Hälfte des Einkommens als unterhaltsreduzierend raus.


      Sein leiblicher Sohn wird im Oktober 9

      Der Sohn ist also acht, wann wurde er denn eingeschult? Sprich, besucht er die zweite oder die dritte Klasse? Das wäre auch so ein Punkt, der eine große Rolle spielen könnte.


      Warum kann sie nicht einen 1/2 Tag arbeiten gehen?

      nun, da sind ja dann noch andere Punkte zu lösen, z.B. die Frage, wer die Kinder betreut wenn sie krank sind oder vorallem die Ferienbetreuung - Schulkinder haben 12-14 Wochen Ferien. Da reicht dann der normale Urlaub bei weitem nicht aus.
      Dann stellt sich auch noch die Frage, ob sie so einfach eine Halbtagsstelle, mit verträglichen Konditionen finden kann.
      Meine persönliche Erfahrung ist, dass es wesentlich einfacher ist, mit einem zweijährigen Kind arbeiten zu gehen, als mit einem Schulkind.


      der Kleine wird morgens mit einem Schulbus abgeholt und auch wieder bis vor die Haustür zurückgebracht.

      hoppla - nun wohnt ihr ja in einem anderen Bundesland und da können ja die Leistungen für Familien ganz anders sein. Bei uns hier in Baden-Württemberg, gibt es diesen Service aber nur für behinderte Kinder - hat der Sohn besondere Einschränkungen oder bekommen diesen Service dort alle Kinder?

      Und noch eine Schlußbemerkung zur Berufstätigkeit von Müttern, am einfachsten haben es die Mütter, die gar nie ganz aus dem Job ausgestiegen sind. Leider ist es in Deutschland immer noch absolut üblich bzw. in vielen Gebieten sogar zwingend, dass ein Elternteil den Job aufgibt, wenn ein Kind kommt - und leider ist das eigentlich immer die Mutter und nicht der Vater. Dieses klassische Rollenmodell führt dann zu Folgeeffekten, wenn es zur Trennung kommen sollte.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Ab wann arbeitsfähig?


      Wichtig wäre dabei auch der Umstand, ob dieser Minijob bereits zu Ehezeiten ausgeübt wurde, ganz besonders, wenn man in der Ehe eben von einem Gehalt hätte leben können.


      Sie hat diesen Minijob erst 1 Monat vor der Trennung angefangen. Zuvor hatte sie aber schon einmal einen anderen minijob während der Ehe. Ca. 8 Monate lang.



      Der Sohn ist also acht, wann wurde er denn eingeschult? Sprich, besucht er die zweite oder die dritte Klasse? Das wäre auch so ein Punkt, der eine große Rolle spielen könnte.


      Ja, er wird im Oktober 9. Er kommt im Sommer in die 2. Klasse.

      hoppla - nun wohnt ihr ja in einem anderen Bundesland und da können ja die Leistungen für Familien ganz anders sein. Bei uns hier in Baden-Württemberg, gibt es diesen Service aber nur für behinderte Kinder - hat der Sohn besondere Einschränkungen oder bekommen diesen Service dort alle Kinder?


      Er ist im Moment noch auf einer Sprachhaltschule und wurde dort 2003 eingeschult. Das 1. Jahr war wohl nur ein Eingewöhnungjahr und er kam dann 2004 ins 1. Schuljahr.
      Nächstes Jahr wechselt er die Schule (kommt auf eine normale Grundschule) und dann in die 3. Klasse. Also ist das dann kurz vor seinem 10. Geburtstag.

      Wenn er von dem Schulbus nach Hause kommt, ist seine Mutter ja noch auf der Arbeit und er geht zu seinen Großeltern, die wie gesagt gegenüber wohnen. Er hat keine zusätzliche Logopädie, die ist nicht mehr erforderlich laut den Ärtzen.
      Vielleicht könnte sie sich im Moment noch ein Attest vom Arzt holen, dass er besondere Betreuung brauch aber sie geht ja seit 1 Jahr arbeiten und es würde sich so gesehen ja nichts ändern von der Betreuung her. Dazu muss noch erwähnt werden, dass er den ganzen Tag eh vor dem Fernseher oder dem Gamecube sitzt. Leider. Er kennt das komplette Programm auswendig. Auf meine Frage, ob er denn zu Hause auch mal lesen übt, da er da noch nicht so fit ist, meinte er zu mir: "Nö, meine Mama sagt, dass ich in der Schule schon genug lernen muss und deshalb darf ich das machen was mir Spaß macht. Ich gucke dann immer fern!" Seine 13 jährige Schwester hat das auch bestätigt. Ich habe darauf natürlich nichts gesagt.
      Das bleibt ihr überlassen, ich find es nur witzlos, wenn sie dann auf einmal sagen würde "Ich kann nicht arbeiten, weil ich mich um meine Kinder kümmern muss!" Wenn ihr soviel daran liegen würde, würde sie das bereits jetzt schon machen!? Sie hat seit geraumer Zeit ja sogar einen 2. Minijob.

      Das finde ich so unverständlich.

      Gruß
      Melanie!
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