Hallo Zusammen,
ich habe meinen Scheidungstermin am 08.06. und habe letzten Donnerstag die Papiere bekommen.
Es ist per Ehevertrag eigentlich alles zwischen und geregelt. Kein Unterhalt, kein Versorgungsausgleich etc.
Jetzt steht im Antrag unter Punkt 2, der folgende Satz: Es wird beantragt, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.
Meine Frage dazu: Sind damit nur die Gerichtskosten bzw. Gebühren gemeint, oder kann es mir passieren, das ich damit auch einen Teil bzw. die Hälfte ihrer Anwaltskosten übernehmen muss?
Ich selbst habe zu Ihr seit dem Auszug keinen Kontakt mehr und habe es ihr überlassen die Scheidung einzuleiten. Möchte meine Kosten möglichst minimal halten und habe auch selbst keinen Anwalt.
Für eine kurze Antwort vielen Dank.
Schöne Grüße
Storky
ich habe meinen Scheidungstermin am 08.06. und habe letzten Donnerstag die Papiere bekommen.
Es ist per Ehevertrag eigentlich alles zwischen und geregelt. Kein Unterhalt, kein Versorgungsausgleich etc.
Jetzt steht im Antrag unter Punkt 2, der folgende Satz: Es wird beantragt, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.
Meine Frage dazu: Sind damit nur die Gerichtskosten bzw. Gebühren gemeint, oder kann es mir passieren, das ich damit auch einen Teil bzw. die Hälfte ihrer Anwaltskosten übernehmen muss?
Ich selbst habe zu Ihr seit dem Auszug keinen Kontakt mehr und habe es ihr überlassen die Scheidung einzuleiten. Möchte meine Kosten möglichst minimal halten und habe auch selbst keinen Anwalt.
Für eine kurze Antwort vielen Dank.
Schöne Grüße
Storky