Scheidung und Kosten für Ihren Anwalt?

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    • Scheidung und Kosten für Ihren Anwalt?

      Hallo Zusammen,
      ich habe meinen Scheidungstermin am 08.06. und habe letzten Donnerstag die Papiere bekommen.
      Es ist per Ehevertrag eigentlich alles zwischen und geregelt. Kein Unterhalt, kein Versorgungsausgleich etc.
      Jetzt steht im Antrag unter Punkt 2, der folgende Satz: Es wird beantragt, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.
      Meine Frage dazu: Sind damit nur die Gerichtskosten bzw. Gebühren gemeint, oder kann es mir passieren, das ich damit auch einen Teil bzw. die Hälfte ihrer Anwaltskosten übernehmen muss?
      Ich selbst habe zu Ihr seit dem Auszug keinen Kontakt mehr und habe es ihr überlassen die Scheidung einzuleiten. Möchte meine Kosten möglichst minimal halten und habe auch selbst keinen Anwalt.

      Für eine kurze Antwort vielen Dank.
      Schöne Grüße
      Storky
    • RE: Scheidung und Kosten für Ihren Anwalt?

      Hallo Storky,

      mit dieser Formulierung
      Es wird beantragt, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.

      werden die Gerichts-, aber nicht die Anwaltsgebühren geteilt - Sophie6 hat das ja schon ganz richtig geschrieben.

      Ich wurde damals ähnlich gescheiden, d.h. es war ebenfalls ein notarieller Scheidungsfolgenvertrag mit gegenseitigem Verzicht auf alles vorhanden, ich bin ebenfalls ohne Anwalt in das Verfahren gegangen - ich habe aber ganz freiwillig hinterher die halben Anwaltskosten übernommen, einfach weil ich es nicht fair gefunden hätte, wenn mein Ex diese Kosten alleine übernehmen muß. Kann ja aber gut sein, dass bei Euch besondere Voraussetzungen existieren, so dass diese Lösung angemessen ist.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Scheidung und Kosten für Ihren Anwalt?

      Hallo Storky,

      Original von Storky
      ich habe meinen Scheidungstermin am 08.06. und habe letzten Donnerstag die Papiere bekommen.
      Es ist per Ehevertrag eigentlich alles zwischen und geregelt. Kein Unterhalt, kein Versorgungsausgleich etc.

      Ein paar Fragen, die sich mir stellen:
      - wieso hat Deine Partnerin auf Unterhalt verzichtet?
      - Sind Kinder vorhanden?
      - Wieso ein Verzicht auf Versorgungsausgleich?
      - Wie sind die Einkommen vor und nach der Ehe verteilt?

      Original von Storky
      Jetzt steht im Antrag unter Punkt 2, der folgende Satz: Es wird beantragt, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.
      Meine Frage dazu: Sind damit nur die Gerichtskosten bzw. Gebühren gemeint, oder kann es mir passieren, das ich damit auch einen Teil bzw. die Hälfte ihrer Anwaltskosten übernehmen muss?

      Wieso sollst Du Dich nicht an den Kosten beteiligen? Ihr habt doch auch gemeinsam geheiratet - oder?

      Original von Storky
      Ich selbst habe zu Ihr seit dem Auszug keinen Kontakt mehr und habe es ihr überlassen die Scheidung einzuleiten. Möchte meine Kosten möglichst minimal halten und habe auch selbst keinen Anwalt.

      Hast Du es auch ihr überlassen die Heirat mir Dir einzuleiten?
      Meinst Du nicht, dass auch sie ihre Kosten für die gemeinsame Scheidung möglichst gering halten möchte?
      Schöne Grüße
      olaf
      nichts ist gewinnbringender als eine geschickt geführte Ehe - zumindest für den Unterhaltsempfänger
    • RE: Scheidung und Kosten für Ihren Anwalt?

      die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben

      hallo Storky, d.h. Jede/r zahlt seinen RA (sofern einen hat) und ½ Gerichtsgebühren.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Scheidung und Kosten für Ihren Anwalt?

      Vielen Dank für die Antworten.
      Der Scheidungstermin ist über die Bühne. Nun noch eine Frage.
      Ich bekomme heute ein Schreiben von Ihrem Anwalt das ich die hälfte der kompletten Kosten (auch die für ihren Anwalt) mit übernehmen soll, weil ich mich angeblich mit seiner Mandantin darauf verständigt habe. Was aber völliger Quatsch ist. Ich habe mit ihr bis zu dem Gerichtstermin letzten Mittwoch seit knapp 10 Monaten nicht mehr geredet oder geschrieben.
      Der Streitwert war 13.200 Euro und er schreibt Gerichtskosten von 726 Euro rein. Wie setzen sich die zusammen? Kriege ich vom Gericht eine Aufforderung die hälfte der Gerichtskosten zu tragen, oder muß ich das an den Anwalt zahlen. Die Kosten wurden ja praktisch von meiner Ex vorab ausgelegt.
      Vielleicht kann mir da jemand kurz helfen. Die reinen Gerichtskosten sind lt. der Tabelle (Kostentabellen) ca. 219 Euro und dann gibt es noch die Anwaltsgebühren Tabelle. Kommen diese Kosten da noch mit hinzu oder muß sie die zahlen?
      Für eine kurze Hilfe vielen Dank.
      Gruß
      Storky
    • RE: Scheidung und Kosten für Ihren Anwalt?

      hallo Storky, es kommt nicht auf den Zeitpunkt an sondern ob Du ''alle Kosten teilen'' zugesagt hast, evtl. ob das beweisbar ist.

      Über die Gerichtskosten bekommst Du Rechnung von Gerichtskasse.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Scheidung und Kosten für Ihren Anwalt?

      Hallo Wolfgang,
      danke für Deine Antwort.
      Habe heute noch Kontakt mit meiner Ex gehabt. Es ist mir nicht nachweisbar. Sie ist halt einfach davon ausgegangen, das man sich die Kosten teilt...Aber warum stimmt sie sich nicht mit mir ab??? So gehts auch nicht. Habe da noch einige Klopfer aus der Ehe... weshalb ich die Kosten nicht mittragen möchte...auch wenn das hier einige anders sehen.
      Danke für die hilfreichen Antworten.
      Gruß
      Storky