Ich habe eigentlich mehrer Fragen:
FAKTEN:
- bei einer geringen Entfernung der Wohnstätte meiner Kinder zu mir (ca. 300m) zu Fuß leicht erreichbar
- und einem Umgang, den ich versuche mit den Kinder auf freiwilliger Basis zu regeln (1. Kind 13 / 2. Kind 8), d.h. ich sage Ihnen sie können mich jederzeit (nach getaner Arbeit) besuchen und auch am Wochenende besuchen, Sie dürfen mich jederzeit anrufen und sonst gibt es auch keine Probleme; ich telefoniere ebenso mit Ihnen und unternehme oft unter der Woche, oft am Wochenende etwas mit Ihnen gemeinsam, oder wir kochen zusammen etc. etc.
- die Übernachtungen finden insoweit statt, das ich die Kinder frage, ob sie bei mir bleiben wollen, da ich bei beiden der Meinung bin, es sollte kein Zwang vorliegen, sondern auch ein Wunsch von Ihnen sein.
- der Kleine will natürlich noch des öfteren bei uns (LG) bleiben, er ist auch oft unter der Woche bei uns bis zum Abendessen manchmal jeden Tag manchmal nur 2x in der Woche, der Große geht schon seine eigenen Wege, und hat auch seinen eigenen Terminplaner inkl. Treffs mit Kumpels, die er natürlich lieber mit diesen verbringt als mit mir (auch absolut nachvollziehbar).
Die ehemalige Partnerin will nun das Umgangsrecht durch das Jugendamt regeln lassen, da sie die Meinung vertritt, eine geregelte Umgangsregelung wäre wohl angebracht.
Was mich jedoch dabei stört, ist die Tatsache, das es nicht nachweislich (und dies bitte ich zu glauben) nicht um die Kinder und den Umgang geht, sondern schlichtweg um die eigene persönlcihe Freizeit. Auf die Bedürfnisse der Kinder, die doch recht unterschiedlich sind, wird hier in keinster Weise eingegangen. Ich bin mir meiner Rechte und Pflichten, bewußt, jedoch gibt es auch die Erziehungspflicht und die Barunterhaltspflicht.
Inwieweit ist eine starre Regelung besser?????
Ich kann den Nutzen nicht sehen.
Danke schon im voraus für Eure Mithilfe bei meiner Urteilsfindung!
Smilies deaktiviert, um Altersangabe zu erkennen.
FAKTEN:
- bei einer geringen Entfernung der Wohnstätte meiner Kinder zu mir (ca. 300m) zu Fuß leicht erreichbar
- und einem Umgang, den ich versuche mit den Kinder auf freiwilliger Basis zu regeln (1. Kind 13 / 2. Kind 8), d.h. ich sage Ihnen sie können mich jederzeit (nach getaner Arbeit) besuchen und auch am Wochenende besuchen, Sie dürfen mich jederzeit anrufen und sonst gibt es auch keine Probleme; ich telefoniere ebenso mit Ihnen und unternehme oft unter der Woche, oft am Wochenende etwas mit Ihnen gemeinsam, oder wir kochen zusammen etc. etc.
- die Übernachtungen finden insoweit statt, das ich die Kinder frage, ob sie bei mir bleiben wollen, da ich bei beiden der Meinung bin, es sollte kein Zwang vorliegen, sondern auch ein Wunsch von Ihnen sein.
- der Kleine will natürlich noch des öfteren bei uns (LG) bleiben, er ist auch oft unter der Woche bei uns bis zum Abendessen manchmal jeden Tag manchmal nur 2x in der Woche, der Große geht schon seine eigenen Wege, und hat auch seinen eigenen Terminplaner inkl. Treffs mit Kumpels, die er natürlich lieber mit diesen verbringt als mit mir (auch absolut nachvollziehbar).
Die ehemalige Partnerin will nun das Umgangsrecht durch das Jugendamt regeln lassen, da sie die Meinung vertritt, eine geregelte Umgangsregelung wäre wohl angebracht.
Was mich jedoch dabei stört, ist die Tatsache, das es nicht nachweislich (und dies bitte ich zu glauben) nicht um die Kinder und den Umgang geht, sondern schlichtweg um die eigene persönlcihe Freizeit. Auf die Bedürfnisse der Kinder, die doch recht unterschiedlich sind, wird hier in keinster Weise eingegangen. Ich bin mir meiner Rechte und Pflichten, bewußt, jedoch gibt es auch die Erziehungspflicht und die Barunterhaltspflicht.
Inwieweit ist eine starre Regelung besser?????
Ich kann den Nutzen nicht sehen.
Danke schon im voraus für Eure Mithilfe bei meiner Urteilsfindung!
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