Wo bleibt der Sohn?

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    • Wo bleibt der Sohn?

      Hallo,
      ich habe eine Frage und hoffe, das mir hier jemand helfen kann.

      Der Sohn meines Freundes lebt seit 1 Jahr bei ihm, weil seine Mutter ihn nicht "wollte". Jetzt hat sie die Scheidung eingereicht und dadurch, das die Tochter bei ihr lebt steht ihr kein Kindesunterhalt zu.
      Nun will sie auf einmal den Jungen auch haben (SORRY, aber ich hab noch nie so eine Geldgeile Frau erlebt).

      Kann mir evtl jemand sagen, ob sie nach so langer Zeit, in der es ihr egal war was mit dem Jungen ist, jetzt das durchsetzen kann das ihr das kind zugesprochen wird.

      Wollte auch sagen, habe auch 2 Söhne und würde dafür kämpfen, aber NICHT wegen des Geldes .......


      Viele Grüße S.
    • RE: Wo bleibt der Sohn?

      Hallo Aurelia,

      da werden mit Sicherheit verschiedene Punkte eine wichtige Rolle spielen. Oft ist es (leider?) so, dass die Richter Geschwister nicht so gerne trennen - da kommt es aber auch auf die Stärke der Geschwisterbindung an. Auch der Wille des Kindes wird eine Rolle spielen, sicherlich wird es nicht nur nach dem Kopf des 7-jährigen gehen, aber mittlerweile gehen die Gerichte dazu über, schon auf die Meinung der Kinder zu hören. Bei Euch wäre es auch ganz wichtig, dass ihr mit dem Kontinuitätsprinzip argumentiert. Der Sohni müßte doch auch beim Papa in die Schule gehen, wird dort seine Freunde etc. haben.
      Sinnvoll wäre es da sicherlich, dass der Papa den Status Quo bis nach der (Ent)Scheidung beibehält (hast ja in einem anderen Beitrag geschrieben, dass ihr gerne zusammen ziehen möchtet).

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Wo bleibt der Sohn?

      hallo S., Aurelia, zuerst mal mißfällt mir daß Du "seine Ex" geldgeil nennst. Als selbst betreuender ET solltest Du eigentlich wissen daß man vom KU nun wirklich nicht "reich" werden kann. Dann stehen ja die Ausgaben fürs Kind dagegen.

      wenn sich die Eltern nicht einigen muß Richter entscheiden. Wird dazu mehrere Kriterien verwenden um zu prüfen wo die Kids besser aufgehoben sind. Am wichtigsten sind i.d.R. Beziehung zum jeweiligen ET, Kontinuität, Entwicklungsmöglichkeiten. Aber es werden ungern Geschwister (ohne Grund) getrennt.

      in dem Alter wird Kind sicherlich gehört.

      Tochter bei ihr lebt steht ihr kein Kindesunterhalt zu.

      das stimmt so nicht. KU kann nicht gegeneinander verrechnet werden, ist der Anspruch des jeweiligen Kindes. Es sei denn die Eltern treffen eine Vereinbarung den gesamten Unterhalt des bei ihm lebenden Kindes zu übernehmen, anderen ET davon freizustellen.

      nach so langer Zeit

      ist "1 Jahr" nun wirklich nicht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • An der Sache vorbei...

      Hallo Aurelia,

      ganz gleich, ob Euch die "Geldgeilheit" der KM nicht passt (ich finde das nicht so weit hergeholt), ist ein solche Argumentation Ihr, dem Jugendamt oder dem Richter gegenüber in keinster Weise Eurem Anliegen dienlich.
      Denn damit beweist Ihr nur, dass Euch die Art der KM nicht passt, also eher auf der Beziehungsebene Probleme da sind.
      Geschickterweise wäre es ausschließlich mit dem Jungen also dem Kindeswohl zu argumentieren und keinem gegnüber ein Wort über den Kindesunterhalt zu verlieren...

      Viel Erfolg

      emskopp

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von emskopp ()

    • RE: An der Sache vorbei...

      Oje,
      da hab ich was geschrieben, was ich so, wie es aufgefasst wird nicht gemeint habe. (ist halt der Ärger deswegen =))
      Klar, das man vor Gericht mit solchen Aussagen keine Chance hat. Da muss man schon sachlich vorgehen. Und es geht ja wohl auch immer um das Wohl des Kindes?
      Aber wer entscheidet das?
      Wer weis schon, wie es in einem Kind aussieht?


      Gruß Aurelia
    • RE: An der Sache vorbei...

      hallo Aurelia,

      nicht zur Strafe, nur zur Übung ;) argumentiere doch mal hier im Forum, warum dem Kindeswohl besser Rechnung getragen wird, wenn der Sohn beim Vater verbleibt. Dann können andere, die bereits Erfahrung in solchen Dingen sammeln mußten, dir sagen, mit welchen Argument sie Erfolg bzw. Mißerfolg hatten.

      Wie alt ist denn die Schwester, die bei der Mutter lebt?

      Gruß
      rabma
      rabma