Vor dem Landessozialgericht Punktsieg errungen

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    • Vor dem Landessozialgericht Punktsieg errungen

      Meine Schwerbehinderung, bisher lediglich ab dem Jahr 2003 anerkannt, wurde vor dem Landessozialgericht teilweise auf 1975 zurück datiert.

      Mit anderen Worten.Bisher hatte ich lediglich einen Schwerbehinderungsgrad von 50 ab 2003

      Nun habe ich rückwirkend ab 1975 einen Schwerbehinderungsgrad von 30 bis zum Jahr 2002.

      Das Versorgungsamt prüft nun aufbauend ab 1975, ob mir ab diesem Zeitpunkt nicht ein höherer Schwerbehinderungsgrad zusteht.

      Was das in diesem Forum zu suchen hat?

      Ganz einfach. Ich bin in Insolvenz mit einem Kindesunterhaltsrückstand von knapp 12000,00 € .

      Nun erstattet mir das Finanzamt rückwirkend ab 1975 die zu viel gezahlte Steuer.

      Fließt direkt an meinen Insolvenzverwalter. Damit sinkt die Insolvenzsumme automatisch. Die Kiddis wird es freuen.

      Papa ist Doch nicht so ein Unmensch, wie er immer wieder von Mama beschrieben wird.

      Bekomme ich die beantragten 80 + "G", ist der komplette Insolvenzbetrag getilgt.
    • RE: Vor dem Landessozialgericht Punktsieg errungen

      Hallo RainerM

      wenn sich deine schlimmsten finanziellen Probleme so lösen lassen, freut es mich für dich.
      Ich drücke dir die Daumen, dass der bürokratische Apparat mitspielt.


      Danke für Deinen Beitrag. Ich freue mich im Grund genommen nicht.

      Meine Schwerbehinderung belastet, falls das Versorgungsamt mitspielt, den Staat, also auch Dich.

      Und unser Finanzminister kann derzeit jeden Cent gebrauchen.

      Wenn ich nun nur deshalb KU-Leistungsfähig werde, weil ich, aufgrund meiner Behinderung, steuerliche Abzugsbeträge geltend machen kann, die nur wenige Menschen geltend machen können, dann ist das ein Armutszeugnis für das Unterhaltsrecht.
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