Hallo Ihr,
zum Fall:
Meine Noch-Ehefrau und ich lernten uns 1994 lieben als Ihre Tochter knapp 2 Jahre alt war. 1996 heirateten wir. Das Kind erhielt zwar meinen Nachnamen wurde jedoch nicht adoptiert. Mit dem Kindesvater hatte das Kind losen Kontakt, der von uns natürlich gewährt wurde. Nun hat sich meine Noch-Ehefrau wegen eines anderen letztes Jahr von mir getrennt. Das Verhältnis zwischen meiner Tochter und mir ist als gut bis innig zu bezeichnen.
Nachdem nun die Regelung der Finanzen ansteht wird mir der Kontakt zu meiner Stieftochter von der Kindesmutter verweigert.
Bestehen für mich als Stiefvater irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten die Kindesmutter zur Gewährung eines Umgangsrechtes zu zwingen?
euer
Frank
zum Fall:
Meine Noch-Ehefrau und ich lernten uns 1994 lieben als Ihre Tochter knapp 2 Jahre alt war. 1996 heirateten wir. Das Kind erhielt zwar meinen Nachnamen wurde jedoch nicht adoptiert. Mit dem Kindesvater hatte das Kind losen Kontakt, der von uns natürlich gewährt wurde. Nun hat sich meine Noch-Ehefrau wegen eines anderen letztes Jahr von mir getrennt. Das Verhältnis zwischen meiner Tochter und mir ist als gut bis innig zu bezeichnen.
Nachdem nun die Regelung der Finanzen ansteht wird mir der Kontakt zu meiner Stieftochter von der Kindesmutter verweigert.
Bestehen für mich als Stiefvater irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten die Kindesmutter zur Gewährung eines Umgangsrechtes zu zwingen?
euer
Frank