Unterhalt für meine 20 jährige Tochter?

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    • Unterhalt für meine 20 jährige Tochter?

      Hallo,

      ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen.

      Mein geschiedener Mann hat bis zum 18. Lebensjahr meiner Tochter den Mindestunterhalt gezahlt. Mit dem 18. Geburtstag wurden die Zahlungen eingestellt. Da es mir finanziell recht gut ging, habe ich auf den Unterhalt verzichtet und nichts weiter gemacht. Da meine Tochter keine Ausbildungsstelle, trotz guter Zeugnisse bekam, ist sie auf eine private Kosmetikschule gegangen, die ich bezahlte. Nach einem halben Jahr kam ich in finanzielle Schwierigkeiten. Die Schule konnte nicht weiter bezahlt werden. Meine Tochter hat gejobt. Jetzt ist sie wieder ohne Arbeit. Wir haben AlGII beantragt.

      Kann sie Unterhalt von ihrem Vater fordern? Steht ihr noch Kindergeld zu?
      Eine abgeschlossene Berufsausbildung hat sie bis jetzt noch nicht. Bewerbungen haben wir jede menge verschickt.

      Wäre toll, wenn ihr meine Fragen beantworten könntet.
    • Hallo M231256,
      das Dein Mann den Unterhalt für Eure Tochter eingestellt hat, ist so nicht korrekt !
      Grundsätzlich gilt, daß Eltern den Kindern eine Erstausbildung finanzieren müssen.
      Da Eure Tochter volljährig ist, muss sie Ihren Unterhaltsanspruch selbst gegebenfalls einklagen.
      Dabei muß sie Ihren Anspruch gegen beide Elternteile richten.
      Allerdings kann sie Ihren Anspruch nur auf die Zukunft richten und kann nicht für die Vergangenheit Unterhalt fordern.
      Wenn die Tochter in einer Ausbildung ist, so hat sie Anspruch auf Kindergeld.
      MfG Nobby
    • quote]Original von Nobby
      Hallo M231256,
      das Dein Mann den Unterhalt für Eure Tochter eingestellt hat, ist so nicht korrekt !
      Grundsätzlich gilt, daß Eltern den Kindern eine Erstausbildung finanzieren müssen.
      Da Eure Tochter volljährig ist, muss sie Ihren Unterhaltsanspruch selbst gegebenfalls einklagen.
      Dabei muß sie Ihren Anspruch gegen beide Elternteile richten.
      Allerdings kann sie Ihren Anspruch nur auf die Zukunft richten und kann nicht für die Vergangenheit Unterhalt fordern.
      Wenn die Tochter in einer Ausbildung ist, so hat sie Anspruch auf Kindergeld.[/quote]


      Hallo Nobi, danke für Deine schnelle Antwort. Wie gesagt, meine Tochter hat noch keine Lehrstelle. Sucht noch!! Muß mein geschiedener Mann JETZT Unterhalt zahlen, obwohl Sie die Ausbildung als Kosmetikerin begonnen hatte und diese aber abgebrochen werden mußte, da ich die Zahlungen nicht mehr leisten konnte? Jemand hat mir gesagt, dass diese als 'Ausbildung' mit Abbruch gewertet würde.
    • RE: Unterhalt für meine 20 jährige Tochter?

      hallo M. , ab 18 ist EURE Tochter selbst für ihren KU verantwortlich, auch den zu fordern. Und falls sie unterhaltsberechtigt müßt seit Ihr beide Eltern dafür aufkommen, im Verhältnis Eurer Einkommen.

      Ob hier noch Unterhalt zu fordern ist, ist kaum zu beantworten. Kommt wohl auch auf ihre Bemühungen um Arbeit an, sie muß jede Arbeit annehmen.

      zu Beginn der Kosmetikschule wären die Chancen evtl. (kommt auf die Schule an) besser gewesen, auch als Du nicht alles zahlen konntest.

      Steht ihr noch Kindergeld zu?

      wenn sie bei AA als "Ausbildungsplatz suchend" gemeldet ist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Hallo M231256,
      es ist mir noch etwas eingefallen.

      Wenn der Unterhaltsanspruch Deiner Tochter auf einem Titel beruht (Beschluß eines AG über Höhe und Zeitraum des Unterhalts), so besteht eventuell noch die Möglichkeit, daß der Titel noch nicht verjährt ist (erst nach 3 Jahren meiner Kenntnis nach) und der Unterhalt, der ab dem 18. Geburtstag Deiner Tochter nicht mehr gezahlt worden ist, auch jetzt noch verlangt werden kann (notfalls mit Pfändung).

      Allerdings Sollte der Titel, da er wahrscheinlich noch auf Dich lautet, auf Deine Tochter umgeschrieben werden. Dieser Titel würde auch noch weitergelten, bis er abgeändert wird.

      Ich glaube nicht, daß die abgebrochene Kosmetikausbildung als abgebrochen gewertet wird, da sie ja nur aufgrund Deine Nichtleistungsfähigkeit (Geld) beendet werden mußte.

      Wichtig wäre also der Beschluß des AG !
      MfG Nobby