Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Der Vater meines knapp 3Jährigen Sohnes will diesen nun nach 8wöchiger Abstinenz alle 14 Tage über das gesamte WE zu sich nehmen(Sohn wurde 2002 geboren, sind seit mai 2003 getrenn , KV war seit Julii 2003 inhaftiert und ist seit September 2004 auf Bewährung). Im Allgemeinen stimme ich dem Umgangsrecht zu, er soll ja schließlich wissen, wer sein Vater ist, aber nur hier bei mir. Er ist seit über 20 Jahren abhängig und wohnt mit 2 anderen Junkies (anscheindend momentan clean) zusammen. Da kann doch keiner von mir verlangen, dass ich mein Kind dorthin gebe. JA hat ihm die Auskunft gegeben, dass er sehr wohl das Recht dazu hat und soll mit mir vor das Familiengericht gehen und klagen, was nun geschehen ist! Das kann doch nicht wahr sein. Im Moment scheint er wohl clean zu sein, es war jedoch nicht sein erster Entzug und in früheren Gesprächen hat er auch erwähnt, dass wenn ihm das ALGII nicht ausreicht, dann dealt er auch wieder. Kann das JA oder gar das Gericht von mir verlangen, dass ich den Kleinen dahin abgebe? Ich habe das alleinige Sorgerecht, er hat damals das gemeinsame abgelehnt.
Ich habe folgendes Problem. Der Vater meines knapp 3Jährigen Sohnes will diesen nun nach 8wöchiger Abstinenz alle 14 Tage über das gesamte WE zu sich nehmen(Sohn wurde 2002 geboren, sind seit mai 2003 getrenn , KV war seit Julii 2003 inhaftiert und ist seit September 2004 auf Bewährung). Im Allgemeinen stimme ich dem Umgangsrecht zu, er soll ja schließlich wissen, wer sein Vater ist, aber nur hier bei mir. Er ist seit über 20 Jahren abhängig und wohnt mit 2 anderen Junkies (anscheindend momentan clean) zusammen. Da kann doch keiner von mir verlangen, dass ich mein Kind dorthin gebe. JA hat ihm die Auskunft gegeben, dass er sehr wohl das Recht dazu hat und soll mit mir vor das Familiengericht gehen und klagen, was nun geschehen ist! Das kann doch nicht wahr sein. Im Moment scheint er wohl clean zu sein, es war jedoch nicht sein erster Entzug und in früheren Gesprächen hat er auch erwähnt, dass wenn ihm das ALGII nicht ausreicht, dann dealt er auch wieder. Kann das JA oder gar das Gericht von mir verlangen, dass ich den Kleinen dahin abgebe? Ich habe das alleinige Sorgerecht, er hat damals das gemeinsame abgelehnt.