Unterhalt/Bafög

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    • Unterhalt/Bafög

      Hallo,

      ich bin neu hier und froh. daß ich Euch gefunden hab.
      Wir haben da ein kleines Problem:
      Ich bin die zweite Frau meines Mannes, der aus erster Ehe zwei Kinder hat (23 und 26). Seit 20 jahren zahlt er Unterhalt. Gestern flatterte uns ein Bafög-Antrag des älteren Kindes ins Haus und wenn ich die Informationen im Internet so lese, dann scheint es so, als müsse mein Mann noch weiter 4 Jahre für das nun beginnende Studium zahlen. Ehrlich gesagt waren wir überrascht, denn nachdem sie eine abgeschlossenen Ausblidung hat, dachten wir, mein Mann müßte nun keinen Unterhalt mehr zahlen. Aber auf 6 Jahre (Ausbildung incl. Arbeit) kommt sie nicht. nach der Schule war Gammlen angesagt, dann 2 Jahre Ausbildung, dann wieder Gammeln - und nun das Studium. Das zweite Kind bekommt sowieso Unterhalt zum Studium. Interesse, sich eigenes Geld zu verdienen, haben beide nicht.
      Mein mann und ich haben natürlich auch Pläne für eine eigene Familie, wenn er aber nun noch weitere viele Jahre zahlen muß, ist das schwierig. Für mich ist es schwer zu verstehen, daß ein Unterhaltszahler kaum Chnacen auf einen eigenen Neuanfang hat.
      Womit müssen wir denn nun rechnen? Hat jemadn Erfahrungen oder Ideen?
      Danke

      Sanne
    • RE: Unterhalt/Bafög

      hi,
      dass das Kind einen BAFÖG-Antrag gestellt hat, solltet ihr positiv sehen.
      Immerhin geht das Kind den richtige Weg und versucht das Studium über BAFÖG zu finanzieren.

      Der Vater ist zur Kooperation verpflichtet, damit der BAFÖG-Antrag ohne Verzögerung bearbeitet werden kann.

      Evtl. wäre zu prüfen, ob eine elternunabhängige BAFÖG-Förderung möglich ist.
      (zu meiner Zeit waren dazu 3 Jahre eigenes Einkommen des Kindes erforderlich)

      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: Unterhalt/Bafög

      Hallo,

      erst Mal Danke für die Antwort.
      Ja, wir kooperieren ja. Allerdings gehen wir nicht davon aus, daß elternunabhängiges Bafög gewährt wird und der Unterhaltszahler weiter zur Zahlung herangezogen wird.
      Das Kind hat noch nie gearbeitet oder ein Einkommen gehabt, nicht mal einen Ferienjob. Insofern befürchten wir, daß die Voraussetzungen für das elternunabhängige Bafög nicht gegeben sind und weiter Unterhaltsforderungen bestehen.
      Die neue Familie bleibt bei sowas auf der Strecke.

      Sanne
    • RE: Unterhalt/Bafög

      Hallo Sanne,

      ganz wichtig wäre zu wissen, welche Ausbildung das größere Kind gemacht hat und welches Studium nun begonnen werden soll.

      Wie wurde denn der Unterhalt für das größere Kind in der Vergangenheit ermittelt? Schlicht und einfach wann war das Ausbildungsende und was hat das "Kind" seither gemacht?

      Wir sollten schon noch mehr über die Hintergründe/Vergangenheit erfahren, um wirklich "passende Erfahrungen" weiterzugeben.

      Zum jüngeren Kind möchte ich aber auch gleich noch etwas anmerken, da soll sich der Vater gleich von Anfang an darum kümmern, dass er Leistungsnachweise zu sehen bekommt. Also dranbleiben an den Infos, nicht dass dann zum erwarteten Studienende das böse Erwachen kommt, weil Kind nicht fertig wird.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Unterhalt/Bafög

      hi,
      das Kind ist erwachsen und damit ändern sich ja einige Unterhaltsregeln.


      -Beide Eltern sind nach ihrer Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig,

      -Minderjährige Kinder und ehegatte gehen dem volljährigen Kind vor,

      -Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Selbstbehalt, also 1000€,

      -Eigenes Einkommen des Kindes, und dazu gehört auch das BAFÖG, wird auf den Unterhaltsbedarf (600€) angerechnet,

      Das Alter von 26 für die Aufnahme eines Studium halte ich für ziemlich "verspätet".

      Inwieweit da noch eine Unterhaltspflich auflebt, kann ich nicht beantworten, würde das aber erstmal in Zweifel ziehen.
      Erschwerend kommt noch hinzu, dass das Kind dann auch aus der Mitversicherung der Krankenkasse fällt (nur bis 25).

      Da ich aber von dir nur vom BAFÖG-Antrag gelesen habe, und nicht von einer Unterhaltsforderung, solltet ihr evtl. erstmal etwas lockerer werden.

      Übrigens die Zeit des "Gammelns" kann sich auch aus Wartezeiten für einen Studienplatz gründen.
      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RainerM ()

    • RE: Unterhalt/Bafög

      Hallo rabma,

      also, gerne gebe ich natürlich weitere Infos: die Ausbildung war zur Erzieherin und Sozialpädagogik soll jetzt studiert werden. Die Ausbildung war im Juli 2004 beendet und seitdem hat das Kind gar nichts gemacht, d. h. sie hat sich für einen Studienplatz beworben, wurde mehrmals abgelehnt und kam jetzt im Nachrückverfahren dran.
      Der Unterhalt war vom gehalt meines mannes ermittelt worden udn wurde bis März 2005 gezahlt (ab August/Beendigung der Ausbildung dachten wir, die Weiterzahlung ist freiwillig). Ansonsten gibt es nicht viel aus der Vergangenheit. Schule bis zur 12. Klasse, dann abgebrochen, dann hat sie gar nichts gemacht (zumindest wissen wir von nichts) bis zur Ausbildung zur Erzieherin und damit hat sie die Befähigung erworben, Sozialpädagogik zu studieren.

      Leistungsnachweise? An so etwas dachten wir bisher gar nicht. Wir sind davon ausgegangen, daß wir eh so lange zahlen müssen, bis er 30 oder fertig ist.

      Sanne
    • RE: Unterhalt/Bafög

      hi,
      zumindest sehe ich nicht, dass die Tochter nach der Berufsausbildung "gegammelt" hat.... das ist quasi übergangslos.

      Trozdem wüprde ich mich wegen des Alters informieren, ob weiter eine Unterhaltspflicht besteht.
      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: Unterhalt/Bafög

      Hallo RainerM,

      Danke erst Mal.
      Das Gammeln nach der Schule, kann ich so erst mal nicht bewerten, wir wissen bloß, daß sie nichts gemacht hat. Nach der Ausbildung (Juli 2004) hatte sie sich auf einen Studienplatz beworben, wurde mehrfach abgelehnt und kam jetzt im Nachhinein doch noch an einen Platz. Insofern war das letzte Jahr vielleicht eine Art "Wartezeit".

      Ja, derzeit geht es um das Ausfüllen des Bafög-Antrages, nicht um Unterhaltsforderungen. Trotzdem, soweit wir das im Internet haben nachlesen können, gibt es Bafög bloß, wenn die Eltern nicht auffindbar sind oder nicht zahlen können. Beides trifft so nicht zu. Die Mutter wird immer als mittellos hingestellt und der Vater zahlt.

      gruß
      Sanne
    • RE: Unterhalt/Bafög

      Original von sannevoll
      ...aber ich kriege nirgends im Internet Auskunft darüber, ob Unterhaltspflicht noch ab dem 26. Lebensjahr besteht?????


      Die Frage wäre, ob in dem Alter ein Unterhaltsanspruch wegen Beginn einer (weiterführenden) Ausblidung besteht.

      Generell liegt bei Bedürftigkeit ja immer ein Unterhaltstatbestand vor.
      Ob der wunsch nach einer qualifizierteren Berufsausblidung hier immer noch den Tatbestand erfüllt, wäre ja durchaus prüfenswert.

      Nur... es wurden doch bisher keine neuen Forderungen gestellt, oder?
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • Hi,
      ich habe mal auch ein wenig gegooglet und folgendes gefunden:

      6.) Dauer

      Absolviert ein Kind zunächst keine Ausbildung (weil es z.B. nicht will, oder weil es als ungelernte Kraft eine nach eigener Beurteilung attraktivere Arbeitsstelle erhält oder ähnliches), fragt sich, wie lange das Kind von den Eltern Unterhalt zum Zweck der Finanzierung einer Ausbildung verlangen kann. Der Ausbildungsanspruch ist zeitlich nicht unbegrenzt. Allerdings gibt es auch keine absolute Altersgrenze. Das OLG Stuttgart hat bei einer zeitlichen Verzögerung zwischen Schulabschluß und Studium von 5 Jahren keinen Grund gesehen, einen Unterhaltsanspruch für eine dann beginnende Ausbildung zu verneinen. Es müssen allerdings nachvollziehbare Gründe im bisherigen Ausbildungsgang des Kindes vorliegen, um dann noch einen Unterhaltsanspruch zu bejahen. Hat das Kind nach Beginn der Beendigung einer Ausbildung den Wunsch, eine andere oder zweite Ausbildung zu beginnen und begehrt es für diese Zeit der Ausbildung auch Unterhalt, besteht ein solcher Anspruch nur ausnahmsweise. Wurde nämlich eine angemessene Berufsausbildung gewährt, haben die Eltern ihre Verpflichtung grundsätzlich erfüllt. Sie sind nicht verpflichtet, weiteren Unterhalt zu zahlen. Es gibt aber folgende Ausnahmen von dieser Grundregel dann, wenn

      - der Beruf aus gesundheitlichen Gründen oder aus sonstigen nicht vorhersehbaren Gründen nicht ausgeübt werden kann,

      - das Kind in die falsche Ausbildung gedrängt wurde,

      - die Ausbildung nur auf Bitten der Eltern abgeschlossen wurde,

      - die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte,

      - die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße im engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg zu sehen ist.

      Dabei hat der BGH differenziert zwischen den sogenannten Abitur-/Lehre-/Studiumfällen und den Fällen, in denen der mittlere Reife eine Lehre, dann die Fachoberschule und dann anschließend die Fachhochschule folgte.

      Der BGH geht davon aus, daß Eltern von Abiturienten grundsätzlich auch mit einer Hochschulausbildung des Kindes rechnen müssen. Bei einem Kind, das den Haupt- oder Realschulabschluß erreicht habe, sei dagegen nicht vorauszusehen, und auch nicht davon auszugehen, daß nach einer praktischen Ausbildung eine weiterführende Schule oder ein Studium folge. Daraus wurde der Schluß gezogen, daß jemand, der Abitur und eine Lehre macht und sich erst dann zu einem Studium entschließt, grundsätzlich Unterhalt verlangen kann, während ein Absolvent einer Haupt- oder Realschule nach einer Lehre ein Fachoberschul- oder Fachhochschulstudium nicht mehr finanziert bekommt.

      Es muß allerdings ein enger sachlicher Zusammenhang bestehen. Dies ist z.B. bei einer Banklehre und einem anschließenden Jurastudium bejaht worden.



      Ich weiss dass Links zu anderen Seiten kritisch gesehen werden, möchte aber diesen angeben (kann dann ja gelöscht werden, fals es unerwünscht sein sollte):

      Quelle

      ===========================================

      Achja, noch ein Nachtrag:

      Neben den Entfall der Mitversicherung dürfte das Kindergeld auch vorbei sein.
      (wie wurde das bisher verrechnet?)
      sub omni canone =/ unter aller Kanone

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RainerM ()

    • RE: Unterhalt/Bafög

      hallo Sanne, hier kommen mehr Fragen als Antworten auf.

      wenn Unterhaltsanspruch besteht ist der auf beide Eltern im Verhältnis derer Einkommen aufzuteilen.

      zwei Kinder hat (23 und 26). Seit 20 jahren zahlt er Unterhalt.

      und von was lebten die Kinder die ersten 6/3 Jahre ?

      abgeschlossenen Ausblidung

      als was ? welcher Studiengang ?

      von was lebte Kind während des "Gammlen" ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt/Bafög

      Hallo,

      tut mir leid, hab mich wohl nicht präzise genug ausgedrückt.
      Die ersten Jahre waren die Eltern noch verheiratet und die Kinder lebten natürlich dort - erst nach der Scheidung ging es um Unterhalt.
      Die Mutter ist seitdem Hausfrau, hat nie gearbeitet und stellt sich als mittellos dar.

      Auch zwischen Schule und Ausbildung lebte das Kind vom Unterhalt.

      Die Ausbildung war zur Erzieherin. Das Studium, das jetzt anfangen soll, ist Sozialpädagogik.

      Na ja, so sind die Details.

      Sanne
    • RE: Unterhalt/Bafög

      Tut mir leid, wenn da immer noch so viele Dinge fehlen. Ex ist wieder verheiratet und lebt vom zweiten Mann. Sie macht den Haushalt und hat offiziell kein Einkommen.
      Ich würde ja noch mehr schreiben, aber ich weiß einfach nicht, was noch fehlt. Ich dachte, das wäre schon alles, um die Situation einschätzen zu können.

      Sanne
    • RE: Unterhalt/Bafög

      hallo Sanne,

      Die ersten Jahre waren die Eltern noch verheiratet und die Kinder lebten natürlich dort

      und dann hat er doch für sie - zumindest finanziell - gesorgt. das war sicherlich nicht kostenlos. Wurde nur nicht im Voraus am Monatsanfang fällig.

      Auch zwischen Schule und Ausbildung lebte das Kind vom Unterhalt.

      hier ist Deine einseitige Sicht nicht hilfreich. War das "warten auf Studienplatz" oder wirklich gammeln. Zumindest im 2. Fall verstehe ich nicht wieso Vater da klaglos weiter gezahlt hat. Und auch "warten auf Studienplatz" kann man "sinnvoll" mit jobben oder besser "Praktika die fürs Studium helfen" überbrücken. Da wird aber gerade in dem Berufszweig kaum was für gezahlt. Jedenfalls hat er dann doch gewußt daß Studium geplant ist, wie kann er da auf die Idee kommen ab Studium keinen KU mehr zahlen zu müssen ?
      das ist ein völlig unlogisches Verhalten.

      Die Ausbildung war zur Erzieherin. Das Studium, das jetzt anfangen soll, ist Sozialpädagogik.

      das paßt ja.

      Ex ist wieder verheiratet und lebt vom zweiten Mann. Sie macht den Haushalt und hat offiziell kein Einkommen

      dann hat sie aber einen Taschengeldanspruch gegen Ehemann (5 - 7 % vom Netto), der ist voll für KU einzusetzen da sie ja vom Ehemann unterhalten wird.
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    • RE: Unterhalt/Bafög

      Also,

      warum das alles so schwierig ist, weiß ich nicht.
      Es ist aber tatsächlich so, daß zwischen Schule und der Ausbildung gar nichts war. Das Mädel hat noch nie irgendeine Form bezahlter Arbeit gemacht, Ferienjob, Nebenjob, Aushilfe oder was auch immer. Zwischen Schule und Ausbildung war echt Gammeln angesagt. Es war nicht klar, was sie mal machen will, es gab da auch nicht wirklich Interesse. Die Ausbildung zur Erzieherin hat sich "ergeben" - es stand nichts anderes zur Verfügung. Klar hat Vater weitergezahlt, muß er ja, bis entweder eine Ausbildung beendet ist oder die Altersgrenze erreicht ist. Zumindest sind wir davon immer ausgegangen.

      Studium ist jetzt angesagt, weil kein Job zur Verfügung steht, weil sie sich nirgends beworben hat, weder Ferienjob noch Praktikum. Es besteht auch kein Interesse an einem Nebenjob oder Ähnlichem. Jetzt wird versucht, ob der Vater nicht auch noch das Studium bezahlen muß.

      Nur wir fragen uns langsam, wie lange er noch zahlen muß, ohne daß Land in Sicht ist. Sie ist 26 und wir dachten, daß mit dem Alter (irgendwei hatten wir was von 26 Jahren im Kopf) bzw. mit der abgeschlossenen Ausbildung mal Schluß ist und sie für sich selbst sorgen muß.
      Wir haben sie soweit es uns möglich war immer animiert und Unterstützung angeboten bei der Jobsuche. Ihr nahegelegt, daß sie sich doch was dazuverdienen könnte oder langsam auch mal lernen sollte wei es ist zu arbeiten. Da stießen wir auf Null Interesse - wie können sie aber nicht zwingen. Und einfach die Unterhaltszahlungen stoppen, geht ja auch nicht. Da flattert höchstens eine Klage ins Haus.

      Vater hat immer pünklich und in voller verlangter Höhe gezahlt, ist ja in Ordnung - aber die Frage, die sich uns nun stellt: hört das irgendwann mal auf?? Wenn sie jetzt anfängt, studiert sie ja noch 5 Jahre und ist 31, wenn sie denn dann mal vielleicht eine Mark selbst verdient. Irgendwei könne wir es uns nicht vorstellen, daß es echt so sein kann....

      Komisch, bislang war uns nicht bekannt, daß irgendwelches Taschengeld mütterlicherseits beim Unterhalt mitberechnet wurde......

      Gruß
      Sanne
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