Anspruch auf Zugewinnausgleich aber keine Zahlung?

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    • Anspruch auf Zugewinnausgleich aber keine Zahlung?

      Hallo,
      vielleicht kann mir jemand Auskunft geben?
      Mein Scheidungsverfahren läuft noch, der genaue Anspruch auf Zugewinnausgleich ist noch strittig, soll im Scheidungsverfahren anhängig geklärt und tituliert werden.
      Was kann ich tun wenn der Ex nun angibt, nicht zahlen zu können? Er hat ein Haus und Grundstück und verdient ca 1100 € netto. KU für ein Kind in Höhe von 222 € zahlt er zur Zeit regelmäßig. Angeblich könnte er nach Abzug seiner Verbindlichkeiten nichts mehr zahlen. Muss ich nun auf den Zugewinnausgleich verzichten? Oder mich mit 10 €-Raten zufrieden geben? Der Ausgleich wird sich vorraussichtlich auf 2000-3000€ belaufen.

      Für Antworten wäre ich sehr dankbar
      Gruß Biene
    • RE: Anspruch auf Zugewinnausgleich aber keine Zahlung?

      Moin Wolfgang

      Original von Wolfgang Becker
      .... , was spricht denn gegen Ratenzahlung ?


      Das bei einer Restschuld (= Kreditsumme) von 3000.- €, einer Rate von 10.- € und einem eff. Jahreszins von nur 3 % die Schuld in nur 46 Jahren beglichen ist. :D
      Bit
    • RE: Anspruch auf Zugewinnausgleich aber keine Zahlung?

      Hallo Biene,

      wie weit ist denn das Zugewinnverfahren vorangeschritten?
      Wie wurde der Wert des Haus+Grundstück zu Beginn und zum Ende der Ehe bestimmt?

      Ganz ehrlich ich bin ziemlich erstaunt über eine Ausgleichsforderung in der Höhe von 2000-3000,- EUR wenn ein Haus im Spiel ist. Wer kann denn schon den Wert einer Immobilie so exakt bestimmen? Oder war es schon immer sein Haus und ihr habt es in der Zugewinnbetrachtung aussen vor gelassen und es geht jetzt also wirklich um Geld-Vermögen?

      Schreib' doch da nochmal etwas mehr über Eure Situation, ich habe den Eindruck, dass Du mit einer streitigen Entscheidung mehr kaputt machen wirst, als gewinnen.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • Hallo rabma,
      das Haus war schon vor der Ehe seins, allerdings wurde das Grundstück in der Ehe dazu gekauft (übrigens von mir allein bezahlt, was ich aber nur an Hand von Kontoauszug nachweisen könnte).
      Eigentlich wollte ich nur den Kaufpreis von ihm haben, aber er hat so einige Dinger gedreht die mich dann doch dazu bewogen haben nicht auf den gesetzlichen Zugewinnausgleich zu verzichten.
      Strittig ist nun nur noch der Wert des Grundstücks. Er behauptet natürlich es ist nur Garten und Hinterland (welches dann ja wesentlich weniger wert ist). Ich bin allerdings der Ansicht das es sich um Bauland handelt. (meine Anwältin ist der selben Meinung und ich weiß dass sie mir nichts erzählt was auf wackeligen Beinen steht).
      Haben nun erst mal ein Angebot gemacht, uns in der Mitte zu treffen.
      Sollte er nicht einverstanden sein, muss eine Bauvoranfrage gestellt werden. Der Bürgermeister hat uns mitgeteilt, dass das Land grundsätzlich bebaubar ist, so dass ich davon ausgehe, dass auch bei einer Bauvoranfr. nichts anderes herrauskommt. Läßt er es darauf ankommen, wird der Zugewinn eventuell noch etwas mehr als von mir angegeben.
      Und richtig, mit 10,-€-Raten wäre ich ganz und gar nicht einverstanden.
      Darum wollte ich ja wissen, welche Möglichkeiten ich habe, das Geld noch zu Lebzeiten zu bekommen.
      Grundsätzlich spricht nichts gegen Ratenzahlung, aber in angemessener Höhe. Die 10 €- Raten sind doch nur Schikane, so nach dem Motto "mit 10€ im Monat kann die doch nichts anfangen"
      Das hat er bei seinem Unterhaltsrückstand auch versucht, den habe ich inzwischen per Lohnpfändung bekommen. Ginge das auch bei anderen Schulden?

      Gruß Biene
    • hallo Biene, es wäre nett wenn Du zum antworten auf den gleichnamigen Button oben im jeweiligen Beitrag klicken würdest, dann sieht man gleich auf welchen Beitrag Du antwortest.

      Grundsätzlich spricht nichts gegen Ratenzahlung, aber in angemessener Höhe.

      na also, dann mach ihm doch passende Vorschläge.
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    • Hallo erstmal, danke für den Hinweis, hatte immer gedacht der untere Button wäre der richtige.
      Vorschläge ??? Habe ich ihm schon beim Rückstand KU gemacht. Er meinte aber mehr als 10 € kann er nicht, hat er nicht, zahlt er nicht.
      Und damit war er fertig mit mir.
      Gut also habe ich eine Lohnpfändung gemacht.
      Er wollte dagegen an, hat Antrag auf Hochsetzen seines Selbstbehalts gestellt weil er angeblich so hohe Wohnkosten hat. (Er zahlt noch mehrere Kredite ab, waren schon vor der Ehe da im Zusammenhang mit dem Hauskauf und Umbau, und hat ziemlich hohe Heizkosten die er sich aber eigentlich auch selbst zuzuschreiben hat, da er es nicht schafft den Hausboden vernünftig zu isolieren bzw. das Dach abzudichten.)
      Das Gericht hat dem zugestimmt und auch anerkannt, dass er ja jetzt den laufenden Unterhalt zahlt. Somit wurde der SB erhöht. Trotzdem blieben noch 200 € monatl. zum pfänden!
      Nun ist aber doch meines Wissens der SB bei anderen Schulden höher oder?
      Mit den hohen Wohnkosten kommt er aber nicht mehr lange durch, da in ein paar Wochen seine neue Freundin mit ihrem Kind bei ihm einzieht. Es geht mir eigentlich nur darum, dass er einfach nicht zahlen will und wenn er denn unbedingt muß, dann eben nur in so kleinen Raten, dass ich den Gesamtbetrag in diesem Leben wohl nicht mehr erhalten soll.
      Es muß doch Möglichkeiten geben zu dem Geld zu kommen!?
      Kann er so einfach in seinem Haus sitzen und sagen "ich hab nicht, ich kann nicht, ich zahl nicht" ???
      TU bekomme ich nicht, hab ich auch nicht verlangt, warscheinlich würde mir der auch nicht zustehen, da er ja nun auch nicht so viel verdient. Er zahlt also nur für ein Kind der Altersstufe 2 KU. Hat auch bis jetzt noch keine weiteren Kinder.
      Wie hoch ist denn der SB bei normalen Schulden und muß diesem dann der KU zugerechnet werden?

      Vielen Dank nochmal für Eure Mühe!
      Gruß Biene
    • hallo Biene, nachdem er ja gesehen hat dasser so nicht weiter kommt solltest Du einen neuen Versuch, Vorschlag machen.

      Mehr als die 200 €/Monat wirst Du kaum erreichen können.

      mit einem rechtskräftigen Urteil kannst Du pfänden, soweit was da ist. Ob bei einem Fixbetrag eine Lohnpfändung bis "abbezahlt" machbar ist weis ich nicht.
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    • Hallo Biene

      1.) Der Bodenwert des Grundstücks lässt sich aus dem Bodenrichtwert und ein paar ergänzenden Angaben herleiten.
      Ob das Grundstück bebaubar ist, ist aus dem B-Plan ersichtlich.
      Ein positiver / negativer Bescheid einer Bauvoranfrage lässt nicht auf den Bodenwert des Grundstücks schließen.

      Von daher sollte zuerst mal die Höhe deiner Forderung geklärt werden.

      2.) Wer steht im Grundbuch ? Sind das zwei Grundstücke ?
      Bit
    • Hallo Bit,
      die Bodenrichtwerte sind bekannt, und wenn der Bürgermeister auf Anfrage vom RA mitteilt, dass das Land grundsätzlich bebaubar ist, ist doch eigentlich alles klar oder? Der wird ja in diesem B-Plan nachgeschaut haben bevor er eine solche Auskunft gibt.
      Ja du vermutest richtig, dass es sich um zwei Grundstücke handelt.
      Eines (das wo das Haus draufsteht) wurde vor der Ehe gekauft, das andere während der Ehezeit. Es war früher schon einmal bebaut.

      Ich habe da mal was von einer Sicherungshypothek gehört, die man eintragen lassen kann. Was bewirkt die und nützt mir die irgendwas?
      Damit komme ich doch trotzdem nicht zu dem Geld oder?

      Wie hoch ist denn sein Selbstbehalt und werden da seine ganzen Schulden die er fleißig immer mehr vergrößert mit angerechnet?
      Bei KU hat dieser immer Vorrang vor allen anderen Schulden, aber dies hat ja nichts mit KU zu tun.
      Er wird es immer darauf ankommen lassen, war bei KU-Rückstand schon genauso. Es war ihm angekündigt aber offensichtlich dachte er dass ich keine Pfändung machen kann, hat ja auch wie oben geschrieben versucht, dagegen an zu gehen. In dem Fall leider erfolglos.
      Er nimmt einen Kredit nach dem anderen auf, kauft alles auf Ratenzahlung und setzt sich dann hin und sagt, es bleibt nichts übrig von seinem Einkommen, er kann nichts abbezahlen. Kann es tatsächlich sein, dass ich nichts dagegen tun kann und er sich ins Fäustchen lacht?

      Gruß Biene
    • uuups.....hab noch was vergessen.
      Die Höhe der Forderung steht bereits fest, allerdings will er sie nicht anerkennen, behauptet steif und fest es sei Hinterland.
      im Grundbuch steht nur er drin.
      Ich habe das Grundstück damals bezahlt unter der Bedingung dass ich im GB eingetragen werde. Nachdem das dann bezahlt war, kamen 1000Ausreden warum ich nicht eingetragen werden kann ( "das kostet wieder Notargebühren, können wir uns im Moment nicht leisten "usw.)
      Tja und dabei blieb es dann auch. Clever von ihm und dusselig von mir, aber nun mal nicht mehr zu ändern. Nichts desto trotz steht mir aber der Zugewinnausgleich zu und da er sich an keine unserer vorab getroffenen Vereinbarungen halten will, werde ich darauf auch nicht verzichten.

      Gruß Biene
    • Hallo Biene,

      wenn ich es richtig weiss, dann kann man sich titulierte Ansprüche auch als Grundschuld eintragen lassen. Wenn dann nicht gezahlt wird, dann kann in das mit Grundschuld gesicherte Vermögen hineinpfänden, d.h. es könnte dann zur Zwangsversteigerung der Immobilie kommen. Das Ganze (Grundschuldeintragung, Pfändung, Zwangsversteigerung) ist aber mit Sicherheit nicht gebührenfrei zu haben. Da muß man schon einen kühlen Kopf bewahren und ordentlich, nicht dass man dann hinterher noch drauflegen muß.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • Hallo rabma,

      vom Prinzip her hast du Recht, nur ob damit das Ziel erreicht wird, ist fraglich.

      Die Eintragung einer Sicherungshypothek ist möglich. Aber eine Zwangsversteigerung, selbst eine Teil-Zwangsversteigerung ist wohl nicht möglich. Das begründet schon die viel zu geringe Restdschuld.
      Meist ist die 1. Stelle schon belegt.

      Die Kosten für so ein Zwangsversteigerungsverfahren liegen über der Restschuld.

      Ich würde vorerst mal die Titulierung abwarten.
      Bit
    • Hallo Bit,

      erstmal vorne weg eine Nachfrage wegen des Begriffs "Restschuld" - ich habe den Eindruck, dass Du damit die Höhe der Forderung, die Biene70 an ihren Ex hat, bezeichnest. Ist das so?
      Das irritiert mich etwas, weil ich damit meistens den aktuellen Schuldenstand bei einer Immobilien-Finanzierung bezeichne.

      Dann aber rasch zurück zum Ausgangsfall, ich würde mir viel eher überlegen, Hypothek auf dem zweiten Grundstück eintragen zu lassen. Ganz allgemein habe ich gleich an einen (freihändigen) Verkauf dieses Grundstücks gedacht, damit Biene70 ihre Forderung erhalten kann. Ein Verkauf / eine Zwangsversteigerung des Wohnhauses mit Grundstück macht sicherlich wenig Sinn und würde vorallem die Gräben zementieren.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • Hallo rabma !

      Original von rabma
      Ist das so?


      ja

      ..., ich würde mir viel eher überlegen, Hypothek auf dem zweiten Grundstück eintragen zu lassen.


      Würd ich auch erst mal machen. (Auf das Unbebaute. Nicht das mit dem Haus)

      Nun Termin setzen, bis wann die 3000.- (ist ja eigentlich nicht so viel) zurück gezahlt werden. Wie, ist sein Problem. Keine Raten.
      Dann muss er ebend einen Kredit aufnehmen.

      Gleichzeitig freihändigen Verkauf vorschlagen. Aber Vorsicht. Wenn niemand Interesse an dem Grundstück zeigt, kann die Gegenseite aufgrund des nun vorliegenden Vergleichswertes den Wert des Grundstücks weiter bestreiten.

      Wenn alles nicht fruchtet und keine Einsicht kommt > Zwangsversteigerung beantragen, er hatte seine Chance.


      Ein Verkauf / eine Zwangsversteigerung des Wohnhauses mit Grundstück macht sicherlich wenig Sinn und würde vorallem die Gräben zementieren.


      Ist i.d.R. nicht möglich. Nicht bei der Restschuld. Gibt Urteile, dass ein selbst bewohntes EFH nicht verwertet werden muss, wennn der Verlust durch einen freihändigen Verkauf oder gar Zwangsversteigerung überproportionale Nachteile nach sich zieht.

      Aber wie gesagt: erst mal titulieren lassen, Schuld ins Grundbuch und vollständige Zahlung, keine Ratenzahlung, verlangen.
      Bit
    • Hallo nochmal,
      die Schuld wurde jetzt von ihm nach einem erneuten Vergleichsangebot meiner Anwältin anerkannt. Allerdings will er wohl nur 50,-€ monatl. abzahlen. Muss ich mich darauf einlassen? Der Titel soll beim Scheidungstermin protokolliert werden. Wenn ich nicht einverstanden bin mit der Höhe der Raten (immerhin dauert die Abzahlung dann auch mehr als 4 Jahre) werde ich dann noch nicht geschieden?

      Vielen Dank nochmal
      Gruß Bine
    • Wie anerkannt? Notarielles Anerkenntnis mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung oder formloses Anerkenntnis? Das formlose Anerkenntnis bringt erstmal nichts, da nicht vollstreckbar. Vollstreckbarkeit wird erst durch Aufnahme in den Gerichtsbeschluss erreicht.

      Nachteil der notariellen Anerkenntnis sind die damit verbundenen Notariatskosten.

      Im übrigen: Weiterpokern, von 10 € auf 50 € ist doch schon ein netter Schritt.

      Die ausschließliche grundbuchliche Eintragung auf ihn ist schwierig, aber kein Ausschlussgrund. Wird nur verdammt schwer, das Gegenteil zu beweisen. Kontoauszug ist da sicherlich nicht ausreichend. Eine zusätzliche Eidesstattliche Versicherung ist wohl auch nicht ausreichend, gibt's evtl. Zeugen????

      Mr O
      Es gibt kein richtiges Leben im Falschen