ISUV Presseerklärung Datenschutz nur vorgeschützt

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    • ISUV Presseerklärung Datenschutz nur vorgeschützt

      Gentest-Verbot zur Feststellung der Vaterschaft
      Datenschutz nur vorgeschützt
      Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will den diskreten Gentest zur Feststellung der Vaterschaft verbieten. – Aus datenschutzrechtlichen Gründen, wie sie sagt. Der Interes-senverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) wollte es genau wissen und fragte bei Unternehmen nach, wie man es dort mit dem Datenschutz hält.
      In der neuesten Ausgabe der Verbandszeitschrift ISUV-Report stellt Dr. med. Stefan Breitling, Mitarbeiter der INAGEN GmbH in Nagold zur datenschutzrechtlichen Problema-tik fest:
      „Wir arbeiten nach strengen Regeln des Datenschutzes. Dies gilt insbesondere für den Schutz der personenbezogenen Daten. Die Untersuchungsergebnisse werden ausschließlich dem je-weiligen Auftraggeber zugänglich gemacht. Unsere Computer sind nicht mit dem Internet ver-bunden. Das Probenmaterial und die daraus gewonnenen Folgeprodukte werden nach Ab-schluss der Untersuchungen vernichtet.
      Auch sei nochmals ausdrücklich betont, dass die untersuchten DNA-Merkmale keinerlei Rück-schlüsse auf persönliche Eigenschaften wie Krankheiten, das Aussehen oder gar den Charak-ter zulassen. Ein diesbezüglicher Missbrauch ist also gar nicht möglich.“

      Diese Tatsachen werden in der öffentlichen Diskussion und auch in Stellungnahmen aus dem Bundesjustizministerium oftmals nicht korrekt wiedergegeben.

      Breitling kritisierte auch die Unverhältnismäßigkeit:
      „Es ist schon erstaunlich, dass im Fall einer Vaterschaftsfeststellung die Speicherung einer einfachen Zahlenreihe dem Datenschützer bedenklich erscheint, während die massenweise Erhebung und Speicherung von tatsächlich gesundheitsrelevanten Daten in medizinischen Untersuchungslaboratorien auf keinerlei Bedenken stößt.“

      Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest:
      „Man kann das Verbot des Gentests zur diskreten Vaterschaftsfeststellung altruistisch drehen und wenden wie man will, letztendlich handelt es sich um Betrug, wenn einem Vater ein Kind unterschoben wird. Wird der Gentest verboten, wird möglicherweise damit die Aufdeckung ei-nes Betruges verhindert. Darf nach dem Vater des Kindes nicht gesucht werden, ist nur der „Zahlemann“ gefragt ?“
      JL