Argumentation ABR

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    • Argumentation ABR

      Meine Nochfrau plant mit den Kindern zu ihrem neuen LG ins Ausland zu ziehen;

      Wir haben gemeinsames SR udn ABR.
      Wir leben auch heute schon räumlich getrennt, ich Zweitwohnung ca. 200km.
      Die kleine ist 4 Jahre und spricht für ihr Alter sehr wenig/schlecht vermultlich da zweisprchig und nur sehr unregelmäßige Kindergartenbesuche.

      Ich würde gernde das ABR beantragen, aber nicht um die Kinder zu mir zu holen sondern um meine Kinder (und damit auch meine Frau) am Umzug ins Ausland zu hindern, als Argumentation würde ich vorbringen, dass eine dritte Sprache für die Kleine unzumutbar wäre.

      Hat das Vorgehen Aussicht auf Erfolg?

      Danke für die Hilfe & Gruß
    • RE: Argumentation ABR

      Hallo coppi,

      Original von coppi
      Hat das Vorgehen Aussicht auf Erfolg?

      ich schätze eher nein und zwar weniger wegen der Argumentation mit den Sprachen, sondern viel eher, weil man wohl kaum das ABR an einen Elternteil geben wird, der gar nicht bereit ist die Kinder wirklich zu übernehmen.

      gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Argumentation ABR

      Die Kinder würde ich sogar sehr gerne nehmen, denke aber nicht, dass ich durchsetzten könnte (vor Gericht) das die Kinder zu mir kommen;

      Ich wohne und arbeit (vollzeit) ca. 200km von den Kindern entfernt -> würde also Umzug der Kinder bedeuten da ich vermutlich keine Arbeit in der Nähe der Kinder finden könnte. Mutter arbeitet nicht und hat sich immer der Erziehung der Kinder "gewidmet".
    • RE: Argumentation ABR

      hallo coppi, bitte genauere Angaben:

      - von wo nach wo will Ex ?
      - wo lebst Du
      - ? welche beiden Sprachen sprecht Ihr mit dem Kind ?

      2sprachig aufwachsen geht m.E. nur wenn die Eltern zusammen leben, jeder ET nur in "seiner Sprache" spricht.

      ganz allgemein kann ich nur schreiben daß Dein "Grund" nicht funktionieren kann. Ich kenne das nur so, daß Du dem Kind das gewohnte Umfeld (Freunde, Be- + Verwandte) erhalten willst. Dazu müßtest Du zurück ziehen, zumindest einen Plan vorweisen können wie Du die Betreuung organisieren willst + kannst.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Danke für die Auskunft,

      ich denke damit dürfte klar sein, dass ich keine Chance auf ABR habe :-(,

      Zu deinen Fragen;
      Ex bzw. noch Ehefrau will von D nach I hat aber Nationalität F, ich (selber D) lebe ebenfalls in D aber eben 200 km von der Familie entfernt. Die Kleine spricht bescheiden D und F, der Große anständig D, F und I. Wir haben bis vor zwie Jahren gemeinsam gelebt, seit dem Wochenendbeziehung und nun enben Trennung und Scheidung.

      Noch einen Tipp wie ich -juristisch- Frau am Umzug hindern kann?

      Danke & Gruß