Meine Nochfrau plant mit den Kindern zu ihrem neuen LG ins Ausland zu ziehen;
Wir haben gemeinsames SR udn ABR.
Wir leben auch heute schon räumlich getrennt, ich Zweitwohnung ca. 200km.
Die kleine ist 4 Jahre und spricht für ihr Alter sehr wenig/schlecht vermultlich da zweisprchig und nur sehr unregelmäßige Kindergartenbesuche.
Ich würde gernde das ABR beantragen, aber nicht um die Kinder zu mir zu holen sondern um meine Kinder (und damit auch meine Frau) am Umzug ins Ausland zu hindern, als Argumentation würde ich vorbringen, dass eine dritte Sprache für die Kleine unzumutbar wäre.
Hat das Vorgehen Aussicht auf Erfolg?
Danke für die Hilfe & Gruß
Wir haben gemeinsames SR udn ABR.
Wir leben auch heute schon räumlich getrennt, ich Zweitwohnung ca. 200km.
Die kleine ist 4 Jahre und spricht für ihr Alter sehr wenig/schlecht vermultlich da zweisprchig und nur sehr unregelmäßige Kindergartenbesuche.
Ich würde gernde das ABR beantragen, aber nicht um die Kinder zu mir zu holen sondern um meine Kinder (und damit auch meine Frau) am Umzug ins Ausland zu hindern, als Argumentation würde ich vorbringen, dass eine dritte Sprache für die Kleine unzumutbar wäre.
Hat das Vorgehen Aussicht auf Erfolg?
Danke für die Hilfe & Gruß