Kindsunterhalt: In welcher Höhe zu zahlen?

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    • Kindsunterhalt: In welcher Höhe zu zahlen?

      Mein Sohn ist jetzt 3 Jahre alt und ich habe bisher noch keine Gehaltsauskunft von meinem Ex erhalten (wir hatten uns für die ersten 3 Jahre aussergerichtlich auf einen Betrag geeinigt).

      1. Kann ich eine Gehaltsauskunft von ihm verlangen? Muss er dabei nur den Bruttoverdienst angeben oder auch Rücklagen etc.?

      2. Er verdient (schätzungsweise) mindestens 7000 EUR netto pro Monat. Wie viel müsste er dann zahlen?

      Ich will echt nicht abzocken, aber einen fairen Anteil... Momentan zahlt er 320 EUR, was mir für sein Gehalt zu wenig erscheint, allerdings möchte ich ungern über einen Anwalt gehen.

      Vielen Dank für eine Antwort!
    • RE: Kindsunterhalt: In welcher Höhe zu zahlen?

      Hallo,

      zu 1.
      Er muss Auskunft über Erwerbs- und Kapitaleinkommen geben.

      zu 2.
      Unterhalt richtet sich etwa nach Düsseldorfer Tabelle:

      Link zur Düsseldorfer Tabelle

      Das Einkommen wird über das Jahr gemittelt und hier wäre dann wohl der Rahmen der noch gültigen Tabelle überschritten.

      Der Höchte dort genannte Betrag für die erste Alterstufe und höchte Einkommensstufe beträgt 398Euro, davon gehen dann 50% vom Kindergeld (77Euro) ab, also 321Euro.
      Also kommt der bisherige Betrag schon gut hin.

      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RainerM ()

    • RE: Kindsunterhalt: In welcher Höhe zu zahlen?

      Hallo mina,

      wenn mehr KU als der Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle verlangt wird, muss der Bedarf konkret dargelegt und bewiesen werden.

      Erklärt sich der Unterhaltspflichtige für unbegrenzt leistungsfähig und geht es "nur" um die Ermittlung des konkreten, über den Sätzen der DT liegenden Bedarfs, dann entfällt ein Auskunftsanspruch. [IMG]http://forum.isuv.org/images_isuv/icons/icon3.gif[/IMG]
    • RE: Kindsunterhalt: In welcher Höhe zu zahlen?

      hallo mina,

      die DT (Zahlenwerte) endet mit Stufe 13, = 398 €. Minus ½ KG macht 321 €. i.d.R. geht man kaum darüber hinaus, denn KU soll den Bedarf, aber keinen Luxus abdecken. Meist wird das auch so gehandhabt, wenn nach Stufe 13 DT freiwillig gezahlt wird braucht man keine Nachweise erbringen.

      Schlag doch mal vor dasser noch zusätzlich regelmäßig etwas fürs Kind anlegt, was es dann am 18. bekommt.

      wir hatten uns für die ersten 3 Jahre aussergerichtlich auf einen Betrag geeinigt

      und warum nicht weiter so ?

      Gehaltsauskunft - - Muss er dabei nur den Bruttoverdienst angeben oder auch Rücklagen etc.?

      Nettoverdienst incl. Steuererstattung + incl. Kapitalerträge.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]