Kein Unterhalt vom Ex-Freund

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    • Kein Unterhalt vom Ex-Freund

      Hallo,

      telefonisch wollte ich mich nach meiner Tochter (11 Jahre) erkundigen.

      Die KM (Ex-Freundin) meiner Tochter hat mittlerweile eine weiteres Kind (1 Jahr) von einem anderen Kíndsvater.

      Dieser KV zahlt der KM keinen Betreuungsunterhalt. Grund: Er hat noch keine Arbeit und wohnt bei seinen Eltern.

      Die KM gab an, dass es ihr finanziell nicht gut geht. Sie geht wegen der Betreuung des 1jährigen Kindes nicht arbeiten.


      Meine Fragen:

      Wie sieht es mit dem Betreuungsunterhalt aus? Muss der KV, obwohl dieser kein Lohn erhält, keinen BU zahlen? Oder muss er BU, sobald er wieder Arbeit hat, diesen der KM nachzahlen?

      Erhält die KM außer Kinderunterhalt keinen weiteren Zuschuss vom Staat?

      Gruss Stern
    • RE: Kein Unterhalt vom Ex-Freund

      Original von stern0190
      Meine Fragen:

      Wie sieht es mit dem Betreuungsunterhalt aus? Muss der KV, obwohl dieser kein Lohn erhält, keinen BU zahlen? Oder muss er BU, sobald er wieder Arbeit hat, diesen der KM nachzahlen?

      Erhält die KM außer Kinderunterhalt keinen weiteren Zuschuss vom Staat?

      Hallo Stern,

      die Unterhaltspflicht setzt Leistungsfähigkeit voraus. Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Bei festgestellter Leistungsunfähigkeit besteht keine Unterhaltspflicht, es muss dann auch nicht nachgezahlt werden.

      Staatliche Hilfen
    • RE: Kein Unterhalt vom Ex-Freund

      hallo Stern, bin schon etwas verwundert: was kümmert‘s Dich ? Ist doch ihr Problem wenn'se sich mit nem mittellosen einläßt.
      Klar, "Deine" Tochter wird durch die finanzielle Lage Mutter mit beeinträchtigt. Aber sonst ...

      Sie müßte doch Erziehungsgeld bekommen, oder irre ich mich da ?

      Muss der KV, obwohl dieser kein Lohn erhält, keinen BU zahlen? Oder muss er BU, sobald er wieder Arbeit hat, diesen der KM nachzahlen?

      wenner nicht leistungsfähig ist kann man nix von ihm verlangen. Wenner mal leistungsfähig wird dann fängt die Pflicht an.

      telefonisch wollte ich mich nach meiner Tochter (11 Jahre) erkundigen.

      wieso fragst Du Tochter nicht selbst ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Kein Unterhalt vom Ex-Freund

      Original von Wolfgang Becker
      hallo Stern, bin schon etwas verwundert: was kümmert‘s Dich ? Ist doch ihr Problem wenn'se sich mit nem mittellosen einläßt.
      Klar, "Deine" Tochter wird durch die finanzielle Lage Mutter mit beeinträchtigt. Aber sonst ...

      Sie müßte doch Erziehungsgeld bekommen, oder irre ich mich da ?



      Hallo Wolfgang,

      natürlich kümmert mich das nicht im geringsten. Was die KM (meine Ex) alles bekommt, weiß ich nicht, weil ich sie nicht darum gefragt habe.

      Meine älteste Tochter kann ich nicht so einfach fragen, weil ich nicht so viel Kontakt mit ihr habe.
      Meine Tochter ist zur Zeit auf einem einwöchigem Schulausflug. Werde sie des späteren wieder anrufen.

      KM mit Kind wohnen von mir viel zu weit weg (900 km) Nord/Süd Gefälle.


      Ich habe noch ein weiteres Kind, mit dem ich mehr Kontakt habe!! Diesen Kontakt möchte ich gerne mehr pflegen.

      Gruss Stern