Hallo,
telefonisch wollte ich mich nach meiner Tochter (11 Jahre) erkundigen.
Die KM (Ex-Freundin) meiner Tochter hat mittlerweile eine weiteres Kind (1 Jahr) von einem anderen Kíndsvater.
Dieser KV zahlt der KM keinen Betreuungsunterhalt. Grund: Er hat noch keine Arbeit und wohnt bei seinen Eltern.
Die KM gab an, dass es ihr finanziell nicht gut geht. Sie geht wegen der Betreuung des 1jährigen Kindes nicht arbeiten.
Meine Fragen:
Wie sieht es mit dem Betreuungsunterhalt aus? Muss der KV, obwohl dieser kein Lohn erhält, keinen BU zahlen? Oder muss er BU, sobald er wieder Arbeit hat, diesen der KM nachzahlen?
Erhält die KM außer Kinderunterhalt keinen weiteren Zuschuss vom Staat?
Gruss Stern
telefonisch wollte ich mich nach meiner Tochter (11 Jahre) erkundigen.
Die KM (Ex-Freundin) meiner Tochter hat mittlerweile eine weiteres Kind (1 Jahr) von einem anderen Kíndsvater.
Dieser KV zahlt der KM keinen Betreuungsunterhalt. Grund: Er hat noch keine Arbeit und wohnt bei seinen Eltern.
Die KM gab an, dass es ihr finanziell nicht gut geht. Sie geht wegen der Betreuung des 1jährigen Kindes nicht arbeiten.
Meine Fragen:
Wie sieht es mit dem Betreuungsunterhalt aus? Muss der KV, obwohl dieser kein Lohn erhält, keinen BU zahlen? Oder muss er BU, sobald er wieder Arbeit hat, diesen der KM nachzahlen?
Erhält die KM außer Kinderunterhalt keinen weiteren Zuschuss vom Staat?
Gruss Stern