Kindesunterhalt per Einmalzahlung

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    • Kindesunterhalt per Einmalzahlung

      Hallo Leute,
      sagt mir einfach mal die Meinung:
      Kindesunterhalt bis 18 Jahre ausrechnen und dann einmal abgelten. Für immer Ruhe vor der Ex - Machbar? Empfehlenswert?
      Kann es mir passieren, dass ich doch wieder berappen muss? Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage.

      Danke
      Momoli
    • hallo,

      das ist weder empfehlenswert noch machbar, da ex gar nicht auf den KU verzichten kann.
      allerdings sind ab dem 18. gebtag beide eltern barunterhaltspflichtig. ausserdem bist du KU pflichtig bis zum ende einer ausbildung des kindes, und die ist nicht genau mit dem 18. geburtstag abgeschlossen. wenn das kind studiert kanns erheblich länger dauern.
    • RE: Kindesunterhalt per Einmalzahlung

      hallo Momoli, das wäre für 5 Jahre, m.E. ein zu langer Zeitraum. da wären ja 3 KU – Anpassungen zu berücksichtigen, was das ganze schon mal unmöglich macht.

      Dazu kommt daß sowas rechtlich sehr umstritten ist. Im Gegensatz zu EU – Abfindungen sind KU – Abfindungen nicht vorgesehen. Es gibt zwar die Möglichkeit sowas notariell zu vereinbaren, doch dann keine Garantie daß das auch einer evtl. gerichtlichen Überprüfung auch standhält.

      Ich wäre jetzt in der Lage - per Einmalzahlung mich sozusagen frei zu kaufen und nicht mehr diesem Stress vor jeder neuen Erhöhung ausgesetzt zu werden.

      dann lege das Geld doch an, die Zinsen werden zumindest einen Großteil evtl. Erhöhungen abfangen. Damit fährst Du sicherlich besser. Wenn du einen dynamischen Titel erstellst gibt es doch keinen Streß wegen Neuberechnung anläßlich der 2jährigen Anpassung.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo Wolfgang,
      danke für deine Meinung.

      Ich kann keinen Titel anstreben, so sagt mir das Jugendamt. Das kann nur Ex in Vertretung für die Kinder. Und sie will bewußt einen Titel, der ihr die Möglichkeit gibt, den gesetzlichen Bestimmungen nach immer wieder mein Einkommen zu kontrollieren. Dabei hat sie ganz geschickt, den Zeitraum genau in das Jahr gelegt, wo keine Dssd Tab Anpassung stattfindet... So verlangt sie neue EK Nachweise fast jährlich. Anpassung Dssd Tab, dann tarifliche Anpassung, und nun könnte ich befördert worden sein.

      Immer ein Tamtam darum, dass die Kinder viel mitkriegen - zahlt Papa nun ist alles gut. Papa wehrt sich - nun will die alte Sau nicht das zahlen, was euch zusteht. Es ist jedesmal Stress und Herzschmerz, da die beiden super eingestellt sofort auf die Tränendrüse drücken............ Ich kann den Kack nicht mehr. Ich hätte nun die Möglichkeit, damit Schluss zumachen. Alterstufen berücksichtigen, eine durchschnittliche jährliche Steigerung von 2% ein zu kalkulieren => und Schluss mit dem Stress. Ein für alle Mal den KU bis zur Volljährigkeit geregelt und gut ist.

      Du schreibst, es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage; Gibt es denn eine dagegen?

      Was ist, wenn sie das Geld einfach verprasst - sie ist doch Treuhänder?

      Gruss Momoli
    • Hallo Momoli.

      Original von Momoli
      Ich kann keinen Titel anstreben, so sagt mir das Jugendamt. Das kann nur Ex in Vertretung für die Kinder.

      Das lässt sich ändern. :D ;)

      Original von Momoli
      Und sie will bewußt einen Titel, der ihr die Möglichkeit gibt, den gesetzlichen Bestimmungen nach immer wieder mein Einkommen zu kontrollieren. Dabei hat sie ganz geschickt, den Zeitraum genau in das Jahr gelegt, wo keine Dssd Tab Anpassung stattfindet... So verlangt sie neue EK Nachweise fast jährlich. Anpassung Dssd Tab, dann tarifliche Anpassung, und nun könnte ich befördert worden sein.

      Das lässt sich auch ändern. ;)

      Heißt das etwa, sie verlangt jedes Jahr erneut Auskunft über die letzten 12 Monate und Du erteilst diese Auskünfte? Vom Anwalt angefordert oder macht sie es allein? Schreib bitte genau, wie das abläuft (auch wann welche Zahlungen verlangt werden), dann schaun mer ma.


      PS: Du hast mehrfach auf den falschen Button gedrückt und somit auf Deine eigenen Beiträge geantwortet. Bitte immer den Antwort- oder Zitat-Button des Beitrages benutzen, auf den geantwortet werden soll.
    • Lass das mit der Abfindung mal lieber sein. Wenn Ex das Geld verprasst, würde es mich nicht wundern das du dann trotzdem wieder KU zahlen musst.
      Mein Rat: Lass beim Notar einen Titel erstellen, befristet bis zum 18. Geburtstag (ganz wichtig!). JA kann das auch (und natürlich auch ohne das die Mutter das anstrebt), aber ich hab jedenfalls mit dem JA keine guten Erfahrungen. Lieber Notar, kostet zwar was, aber der schreibt auch das was du willst in den Titel.
      Und eine Einkommensauskunft weil die DT angepasst wird ist nicht notwendig. Alle 2 Jahre, sonst nur wenn die KM gute Gründe hat davon auszugehen das sich dein Einkommen nennenswert erhöht hat.
    • hallo Momoli, es hilft Dir nicht weiter einer nicht praktikablen Idee nachzurennen.

      Ich kann keinen Titel anstreben, so sagt mir das Jugendamt.

      das stimmt so nicht. Und wenn die sich weiterhin blöd stellen geh halt zu Notar.

      Das kann nur Ex in Vertretung für die Kinder.

      das gilt nur für Änderung (nach unten) eines schon bestehenden Titels.

      Und sie will bewußt einen Titel, der ihr die Möglichkeit gibt, den gesetzlichen Bestimmungen nach immer wieder mein Einkommen zu kontrollieren.

      das hat sie mit oder ohne Titel. Und die gesetzlichen Möglichkeiten setzen da schon Grenzen. Außerdem braucht sie ja einer Einmalzahlung nicht zustimmen.

      Wenn Du soviel Geld wie beschrieben anlegst kannst Du doch jeder Auskunftsforderung gelassen entgegen sehen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Kindesunterhalt per Einmalzahlung

      Original von Momoli
      Kindesunterhalt bis 18 Jahre ausrechnen und dann einmal abgelten. Für immer Ruhe vor der Ex - Machbar? Empfehlenswert?

      überhaupt nicht empfehlenswert - ich hatte einen ähnlichen Gedanken damals nach der Trennung, aber ich habe sehr schnell erkennen müssen, dass eine solche Lösung verdammt viele Stolpersteine enthält.

      Original von Momoli
      Kann es mir passieren, dass ich doch wieder berappen muss? Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage.

      Allerdings kann das passieren, und zwar auf der Rechtsgrundlage, dass der KU ein Anspruch des Kindes ist - wenn du das Geld vorab an die Mutter zahlst, hat das Kind weiterhin Anspruch auf Unterhalt, und zwar gegen denjenigen Elternteil, der das Kind nicht betreut. Die Mutter ist nicht berechtigt für das Kind auf Unterhalt zu verzichten - wenn überhaupt könnte sie Dich von der Unterhaltsverpflichtung freistellen, d.h. sie erklärt sich bereit für die Unterhaltsschulden von Dir gegenüber dem Kind aufzukommen. Wenn sie das nicht mehr tut/ nicht mehr kann, dann kann sich das Kind wieder an Dich wenden. Du hättest dann nur noch einen Ersatzanspruch an Deine Ex.

      Eine solche Konstruktion wäre also nur dann sinnvoll, wenn bei der Ex sehr viel Geld vorhanden ist, soviel, dass es nach menschlichem Ermessen nicht innerhalb der nächsten Jahre ausgegeben werden kann.
      Ganz wichtig: Mach' Dir klar, dass ein Kind niemals direkt für das Fehlverhalten eines Elternteils bestraft werden darf.

      Gruß
      rabma
      rabma