Neuheirat

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    • Hallo,

      meine Lebensgefährtin und ich sind jetzt zwei Jahre zusammen und wollen nächstes Jahr heiraten. Ihr Nochehemann (sie lässt sich gerade scheiden) hat sie vor vielen Jahren betrogen. Kurze Zeit später verließ er sie und die zwei Kinder. Wie dass Schicksal es will, bekam er dann einen Schlaganfall. Seit dem liegt er im Pflegeheim und ist nicht mehr ansprechbar und hat einen Vormund. Auf Grund dessen, dass meine Lebensgefährtin wenig verdient und die 2 Kinder zu versorgen hat, brauchte sie kein Unterhalt an ihn/Pflegeheim bezahlen.

      Kann sich dass ändern, wenn wir dann beide heiraten und zusammen
      veranlagt werden ? ?(

      Ich bin selbst damals verlassen wurden und bin geschieden. Ich verdiene ganz gut, und zahle selbst Unterhalt an meine zwei Kinder, die bei meiner Exfrau leben.
    • RE: Neuheirat

      hallo adler1675, wer wen verlassen u./o. betrogen hat ist für Unterhalt nicht relevant.

      „zusammen veranlagt“ ist nur eine Steuersache, Unterhalt ist aber vom Einkommen des/r Einzelnen zu berechnen. Außerdem besagt ein höchstrichterliches Urteil dass der sog. Ehegatten – Splitting – Vorteil in der Ehe zu bleiben hat.

      wenig verdient und die 2 Kinder zu versorgen hat,

      daran würde auch eine Heirat nix ändern. Hier könnte dann „nur“ greifen, dass durch die Heirat eine gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen Euch begründet wird, die dann zu einer Verringerung ihres Selbstbehaltes führen kann.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Neuheirat

      Hallo Adler,

      wie Wolfgang schon schrieb, dürfte bei Deiner LG in erster Linie bzw. im schlechten Falle eine Absenkung des Selbstbehalts greifen (Reduzierung von 20-25% ist so 'normal'). Diese Reduzierung des Selbstbehalts wird aber in aller Regel auch schon beim Zusammenleben gemacht, insofern dürfte heiraten da gar nicht so die große Rolle spielen.
      Ihr solltet evtl. auch mal noch weiter in die Zukunft denken, die Kinder werden größer und wenn sie dann auf eigenen Füßen stehen, kann es gut sein, dass Deine LG/Frau dann wieder als leistungsfähig eingeschätzt wird - auch auf die Kinder kann dann die Unterhaltspflicht für den Vater zukommen (was ich persönlich überhaupt nicht gut finde).
      So habe ich also nicht besonders gute Nachrichten für Euch - und möchte sogar noch etwas ergänzen, was Euch nichts nützt, aber das Forum wird ja auch von vielen anderen Leuten gelesen... Dieser Fall enthält wirklich eine größere Tragik und zeigt aber vorallem, dass ein langes "nur" getrennt leben auch bzw. gerade für den eigentlich Unterhaltsberechtigten ein ziemliches Risiko bedeuten kann. Wäre es vor dem Schlaganfall zur Scheidung gekommen, dann wäre mit der Rechtskraft der Scheidung die Unterhaltskette für den Mann gerissen, d.h. die (ex)Ehefrau wäre auch bei einem späteren Unglück nicht mehr unterhaltspflichtig geworden. Solche Überlegungen haben mich dazu bewogen, eben auch die juristische Scheidung durchzuziehen, obwohl bei uns zuvor bereits alles aussergerichtlich geklärt worden war und die Scheidung als solche nur wie ein teurer Buchungsposten aussah - *hmmm* wenn ich jetzt so einen Fall lese, dann bin ich echt froh, dass ich auch den rechtlichen Weg abgeschlossen habe.

      Gruß
      rabma
      rabma