Das Dilemma mit der Beistandschaft im Jugendamt

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    • Das Dilemma mit der Beistandschaft im Jugendamt

      Hallo.

      Ein in der Fachzeitschrift Forum-Familienrecht (FF) veröffentlichter Aufsatz in Form einer Anmerkung zu einer PKH-Entscheidung des OLG Naumburg bringt mehr Licht in die Aufgaben des Jugendamtes im Rahmen der Beistandschaft.

      Allen, die eine Beistandschaft beabsichtigen oder diese bereits beantragt haben, ist dieser Aufsatz dringend zu empfehlen. Aus dem Inhalt:

      Auch sechs Jahre nach Inkrafttreten des Beistandschaftsgesetzes und der in §§ 1712 ff. BGB geregelten Vorschriften zur Beistandschaft besteht vielfach noch bei den Jugendämtern Unsicherheit über ihre vom Gesetzgeber zugewiesene Aufgabe, das Kind gem. § 1712 BGB bei der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu vertreten.

      Betroffene Eltern sollten sich über die gesetzlichen Möglichkeiten der Beistandschaft genauestens informieren und das Für und Wider sorgfältig abwägen.

      Mit der Beistandschaft in der jetzigen Ausformung hat der Gesetzgeber den betroffenen Eltern einen Bärendienst erwiesen.

      8o


      Quelle: Beratung und Beistandschaft durch das Jugendamt

      Die entsprechenden Gesetze zur Beistandschaft finden sich im BGB und SGB 8.

      Wer hat ähnliche oder andere Erfahrungen mit einer Beistandschaft gesammelt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Siegfried ()