Heiraten und Verpflichtung

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    • Heiraten und Verpflichtung

      HAllo

      Mein LG und ich möchten gerne heiraten.
      Nun machen wir uns gedanken was das für mich bedeutet denn mein LG ist selbstständig und verdient nicht allzuviel. Ich habe aber ein sehr gutes einkommen. Muss ich für den Unterhalt seiner Exfrau aufkommen? Oder wird der Unterhalt für das Kind erhöht?
      und wenn kann man das irgendwie verhindern.. Denn EXE hat auch einen neuen Lebenspartner und ein neues Leben.
      Ich denke jeder sollte nun seins leben.
      Ich selber habe auch 2 Kinder aus erster EHE wo mein Ex keinen Cent zahlt und sich seit 2 Jahren nicht gemeldet hat.....
      Ich habe mir eine neue Existens aufgebaut und möchte nicht die EXE damit versorgen

      Vielen Dank

      Stern
    • RE: Heiraten und Verpflichtung

      Hallo Sterntaler,

      da bleiben im Moment viele Fragen offen:
      Wie wurden die Unterhaltsbeträge, die Dein LG seiner Exfrau und dem Kind schuldet, festgelegt? Auf welcher Basis, tituliert, wie hoch ist sein Einkommen, wie hoch sind die Unterhaltsbeträge, zahlt er diese Beträge?

      Ganz allgemein kann man nur sagen, Du bist auch als Ehefrau nicht verpflichtet für die Schulden Deines Mannes aufzukommen und Unterhaltsverpflichtungen sind wie Schulden anzusehen. Aber, wenn er ein Mangelfall ist, dann kann es sein, dass sein Selbstbehalt reduziert wird - das würde normalerweise aber auch schon beim Zusammenleben gemacht werden.

      Für genauere Anworten, müsstest Du wesentlich mehr Angaben liefern.

      Alles Gute
      rabma
      rabma
    • RE: Heiraten und Verpflichtung

      hallo Sterntaler, bei jeder Heirat entstehen zwangsläufig neue, gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen.

      Muss ich für den Unterhalt seiner Exfrau aufkommen?

      nein, aber u.U. für seinen. Auch wenn er den wegen seiner Unterhaltsverpflichtungen aus voriger/n Beziehung/en nicht völlig selbst erwirtschaften kann.

      Oder wird der Unterhalt für das Kind erhöht?

      wenn er (deswegen) mehr Einkommen hat. Ansonsten gilt obiges.

      und wenn kann man das irgendwie verhindern..

      durch nicht heiraten.

      Denn EXE hat auch einen neuen Lebenspartner

      dann sollte er versuchen den EU zu mindern.

      Ich selber habe auch 2 Kinder aus erster EHE wo mein Ex keinen Cent zahlt und sich seit 2 Jahren nicht gemeldet hat.

      das wiederum ist Dein Problem, wenn er mehr als Du verdienen würde gälte das selbe wie oben. Was hast Du versucht an den KU zu kommen ? aber dazu besser ein eigenes Thema.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • DAnke für die antworten

      Also der Unterhalt für die Tochter iss per urkunde vom Jugendamt tituliert und wird auch bezahlt.
      mit seiner exe hatte er es mal selber *ausgemacht* also nichts amtliches.
      naja wir handaben es ja nun auch so das wir unser geld zusammenlegen und davon leben sozusagen unser geld und nicht deins und meins:)

      naja das klingt ja schonmal nicht ganz so schlecht

      vielen dank

      stern
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