Hall swchen,
das wäre schön, wenn es so wäre. Aber leider bist du einem Gerücht aufgesessen. Wer ALGII bezieht ist nicht mehr leistungsfähig und es wird ihm auch nichts extra gezahlt, nur weil er unterhaltspflichtig ist.
Lediglich als berufstätiger Partner eines ALGII-Empfängers kann man seine titulierten Unterhaltspflichten als Kosten vor der Berechnung geltend machen. Evtl. hast du das damit verwechselt?
Schade, ich würde dir gerne etwas anderes sagen, denn mich betrifft es auch: Für meine Kinder wird seit dem 01.01. auch kein KU mehr gezahlt, weil ihr Vater ALGII bezieht. Für mein jüngstes bekomm ich wenigstens noch UVG, aber meine Tochter ist 13 und es ist mein Problem, wie ich sie ernähre.
Gruß
Antje
das wäre schön, wenn es so wäre. Aber leider bist du einem Gerücht aufgesessen. Wer ALGII bezieht ist nicht mehr leistungsfähig und es wird ihm auch nichts extra gezahlt, nur weil er unterhaltspflichtig ist.
Lediglich als berufstätiger Partner eines ALGII-Empfängers kann man seine titulierten Unterhaltspflichten als Kosten vor der Berechnung geltend machen. Evtl. hast du das damit verwechselt?
Schade, ich würde dir gerne etwas anderes sagen, denn mich betrifft es auch: Für meine Kinder wird seit dem 01.01. auch kein KU mehr gezahlt, weil ihr Vater ALGII bezieht. Für mein jüngstes bekomm ich wenigstens noch UVG, aber meine Tochter ist 13 und es ist mein Problem, wie ich sie ernähre.
Gruß
Antje
Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)