richtig erben

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • richtig erben

      liebe forum-leser,

      ich stecke mitten in einer komplizierten Erbgeschichte und bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, und verliere so langsam den Überblick.
      Ich kann mir keinen Anwalt leisten, und die Rechtschutzversicherung deckt Erben nicht ab. Und es ist unklar, was ich wirklich geerbt habe....
      Nur als grober Anhalt: Ein Anwalt möchte so im Schnitt 1000€ Vorkasse, nur um meine Fragen zu beantworten. Und ich habe viele....
      Kann mir jemand aus dem Forum helfen?

      Nur ein Anfang:
      - Kann ich gezwungen werden, einem Verkauf von Erbmasse zuzustimmen, der unter dem Ankaufpreis liegt?

      -Kann ich verlangen, dass ich erfahre, was ich denn genau geerbt habe? Beweglich und unbeweglich? Was für laufende Kosten ich aus der Erbmasse habe, und was mein Erbe so ungefähr wert ist? Wer muss mir da Auskunft geben? Was ist ein angemessener Zeitraum dafür? Ein Jahr?

      -Wie lange kann ich den Verkauf von Erbmasse blockieren, um z.B. den Verkauf unter Wert zu verhindern? Habe ich überhaupt eine Art Veto-Recht, und wie lange?
    • erben ist nicht das thema dieses forums.

      es gibt im netz anwälte die du per mail mit einem einsatz von 20 euro anfangswert gezielt befragen kannst. das wäre in deinem falle vielleicht überlegenswert.

      nun meine private meinung zu deinen fragen:

      - Kann ich gezwungen werden, einem Verkauf von Erbmasse zuzustimmen, der unter dem Ankaufpreis liegt?

      soweit ich wess kann eine erbengemeinschaft nur gemeinsam verkaufen.
      tritt keine einigung ein kann allerdings eine zwangsteilung vorgenommen werden. der ankaufspreis oder verkehrswert spielt dann keine rolle mehr.


      -Kann ich verlangen, dass ich erfahre, was ich denn genau geerbt habe? Beweglich und unbeweglich?

      ja klar

      Was für laufende Kosten ich aus der Erbmasse habe, und was mein Erbe so ungefähr wert ist?

      nein, der wert ist der verkehrswert, du kannst verlangen zu wissen, dass du immobilie A geerbt hast. den wert musst du dir selber denken, ermitteln. (den wert sieht auch jeder ein wenig anders, zb käufer /verkäufer)


      Wer muss mir da Auskunft geben? Was ist ein angemessener Zeitraum dafür? Ein Jahr?

      keine ahnung



      -Wie lange kann ich den Verkauf von Erbmasse blockieren, um z.B. den Verkauf unter Wert zu verhindern? Habe ich überhaupt eine Art Veto-Recht, und wie lange?

      siehe oben

      hope this helps :)
    • RE: richtig erben

      hallo starter, ich kann Dir da leider keine genaue Auskunft geben, nur soviel

      Ich kann mir keinen Anwalt leisten

      dann kannst Du Beratungskostenhilfe beim AG beantragen.

      die Rechtschutzversicherung deckt Erben nicht ab.

      schau mal genau in die Versicherungsbedingungen, oft ist 1 Beratung bei Änderung der Situation (erben wäre das) abgedeckt.

      Kann ich verlangen, dass ich erfahre, was ich denn genau geerbt habe?

      das muß Dir doch jemand mitteilen. Gibt es einen Haupterben ? Oder wurde jemand als “eine Art Verwalter” eingesetzt ? die müßten das für alle Erben auflisten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: richtig erben

      Hi Wolfgang,
      finde ich total nett, dass Du Dich nochmal reinhängst, obwohl das Forum mit Erben nicht so viel am Hut hat.

      Also: Ich habe heute mein kostbares Wochenende damit verbracht, herauszufinden, was ich zum Thema im Netz finden kann.

      Ich bin noch nicht fertig. Aber eines weiß ich schon. Ich bin ziemlich angeschmiert. Haupterben gibts nicht. Verwalter gibts auch nicht. Eigentlich doof, denn den Verwalter könnte ich zwingen, eine schriftliche Aufstellung übers Erbe zu erstellen - das wäre einklagbar. Der der es jetzt macht, ist aber ein Chaot und hat noch keinen Überblick erstellt, und da er kein Verwalter ist, kann ich ihn auch nicht zwingen.

      Beratungshilfe habe ich schon hinter mir. war leider sehr unergiebig, da die Erberei sehr komplex ist.

      in den meisten R-Vers. gibt es den Erstberatungstermin, doch der nützt hier gar nichts. Ein RA muss viel zuhören, Zeit verplempern und dann kriegt er fast nichts dafür - das tut keiner, es sei denn, es ist jemand, der Dich persönlich mag. Und entsprechend pauschal sind die Ergebnisse solcher Einmalgespräche - den Inhalt kann Mensch kostenlos im Internet recherchieren - sorry, will hier keinem auf die Füsse treten...

      Wenn ich fertig bin, stell ich das Ergebnis hier ein - vielleicht hat vorher noch jemand so wie Du, Wolfgang, ne Idee, weche Stichworte mich weiterbringen - sowas wie Erbenverwalter - da wäre ich vor 2 Tagen nicht drauf gekommen, dass es sowas gibt....
    • RE: richtig erben

      hallo Starter, vielleicht schreibst Du ja mal genaueres. z.B.
      - in welchem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser standest Du ?
      - wieviele Erben, in welchem Verwandtschaftsverhältnis
      - was gehört alles in Erbmasse

      usw.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]