Trennungsjahr und Fahrtkosten

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    • Trennungsjahr und Fahrtkosten

      Hallo liebe Mitglieder.

      Da ich hier ganz neu bin werde ich erstmal meine folgende Situation schildern und dann diverse Fragen dazu stellen:

      Ich lebe jetzt ca. seit 9 Monaten von meiner Frau getrennt nach ca. 3 Jahren Ehe, besser gesagt sie ist ausgezogen. Wir haben einen gemeinsammen Sohn (3,5 Jahre). Sie wohnt jetzt wieder im Ruhrgebiet und ich in Mainz, da ich hier einen festen und gutbezahlten Arbeitsplatz habe und ich möchte, daß es meinem Sohn gutgeht. Ich komme Ursprünglich auch aus dem Ruhrgebiet und Arbeite hier in Mainz seit ca. 9 Jahren. An meinem Sohn liegt mir sehr viel und besuche Ihn fast alle 3 Wochen, da es doch eine weite Entfernung ist und ich auch an WE arbeiten muss kann ich Ihn nicht Regelmäßig sehen. Die Frau ist auch derzeit einverstanden und können uns auch da fast immer problemlos einigen. Die Steuerklassen haben sich seit dem 1.Januar 2005 geändert, ich habe jetzt wieder die STK 1 und ein halbes Kind. Das Trennungsjah endet am 1. Mai 2005.

      Nun meine Fragen:

      a) Meine Frau (hat eigene Wohnung) hat einen neuen Freund, wahrscheinlich ein Trostplaster, aber egal, sie ist meistens am WE bei Ihm, wenn ich meinen Sohn für ein paar Tage habe. Gilt dieses als ein neues eheähnliches verhältnis?

      b) Da ich weit entfernt wohne, einfache Entfernung ca. 300km, kann ich da eine Fahrkostenerstattung rechtlich verlangen?

      c) Sie bekommt ca. 901 Euro Unterhalt (EU und KU). Dieses wurde von meinem Anwalt festgelegt. Kann ich von Ihr einen Ausgleich verlangen für die Tage, meistens immer plus 3 Tage, da Sie ja diese Geld einspart wenn ich meinen Sohn betreue?

      d) Lohnt überhaupt eine Scheidung einzureichen, wenn die Verhältnisse jetzt schon so sind wie nach der Scheidung? Was ändert sich generell nach der Scheidung?

      e) Welche Vor- und Nachteile hat eine Anlage U?

      f) Was kommt auf mich zu wenn mein Sohn in den Kindergarten geht? Muss ich dann auch die Kindergartengebühren zahlen oder ist das schon in dem KU mit drin?

      g) Lohnt sich eine Steuerberatung bei ganz normalen Verhältnissen? (Keine Immobilien, kein Vermögen)

      h) Ich habe ein gutes Auto, daß wir uns in der Ehe angeschafft haben. Dafür habe ich ein laufendes Darlehen aufgestockt, um dieses Auto zu bezahlen. Das Auto bezahle ich jetzt allein ab (250Euro), da Sie sonst Anspüche daran hätte. Kann ich das ändern, weil ich das für die Fahrt zu meinem Sohn brauche? Das Auto kann ich nicht verkaufen, da es nicht mehr so viel Wert ist ich ein Auto brauche, worauf ich mich für die lange Strecke verlassen muß.

      So das war es erst einmal ich hoffe es sind nich allzu viele und schwierige Fragen, aber ich bin halt ein totaler Rechtsnoob und mein Anwalt hält zu meiner Frau habe ich das Gefühl :rolleyes: .

      Gruß Eddy
    • RE: Trennungsjahr und Fahrtkosten

      Hallo Eddy,
      hier einiges zu Deinen Fragen :

      zu a)Ein eheänliches Verhältnis wird erst nach einem Zusammenleben und Wirtschaften von 2 bis 3 Jahren angenommen. Das Problem liegt meist darin, dieses gemeinsame Wirtschaften und Zusammenleben gerichtsverwertbar nachzuweisen.

      zu b) nein. Fahrtkosten sind von dem Elternteil zu tragen welcher den Umgang mit dem Kind wahrnimmt.

      zu c) jein. Da der Unterhalt nicht gerichtlich oder durch eine Verpflichtungserklärung festgelegt wurde, könnte es schon gekürzt werden. Nur was geschieht dann? vermutlich reicht die Gegenseite dann Klage ein und der dann festgesetzte Unterhalt kann nicht gekürzt werden.

      zu d) Bei Scheidung werden die, während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften ausgeglichen (d. h. addiert und durch 2 geteilt) Bei Scheidung erfolgt ein Ausgleich des während der Ehezeit erorbenen Zugeiwinns (Geld- und Sachvermögen). Es gibt erbrechtliche Veränderungen

      zu e) mir sind nur Vorteile bekannt. Der Unterhaltszahler kann mittels Anlage U den Unterhalt von seinem höheren Einkommen abziehen und spart daher Steuern. Der Unterhaltsempfänger muß den erhaltenen Unterhalt zwar versteuern, aber da das Einkommen ja niedriger ist, ist der Steuerbetrag infolge der Steuerprogression auch niedriger.
      D. h. auch wenn der Zahler dem Empfäger die zu zahlende Steuer ausgleichen muß, ergibt sich noch immer eine Ersparnis.

      zu f) Kindergartengebühren sind mit KU abgegolten

      zu g)Der Wert des Autos würde bei einem Zugewinausgleich voll aufgeteilt werden. Egal wer die Anschaffung finanziert, gelten alle während der Ehe angeschafften Güter als gemeinsam finanziert.

      MfG
      WerK
    • RE: Trennungsjahr und Fahrtkosten

      hallo Eddy, zu

      a) nein
      b) rechtlich ist das sehr schwierig. Versuche das besser mit Ex gütlich zu klären. Denkbar wäre daß Du die Fahrtkosten von Deinem Einkommen vor der EU – Berechnung abziehst.
      c) nein !! versuche solches in gar keinem Fall, damit würdest Du Ex nur unnötig verärgern, bekämest dann wirklich machbare, wichtige Dinge nicht mehr mit ihr zu klären.
      d) machet’s ! eine Scheidung bringt zum einen Klarheit in die Beziehung, zum anderen einen Schlußpunkt für künftige Berechnungen.
      e) ist eine Sache der Berechnung,
      f) wenn Ex in dieser Zeit arbeiten geht kann sie diese Kosten von ihrem Einkommen abziehen, dann EU berechnen.
      g) kommt drauf an wie weit Du Dich darin auskennst, bzw. Dich einarbeiten willst. Wenn Du’s bisher ohne geschafft hast kannst Du das auch weiter.
      h) ich zahle für die Fahrt MZ – DO und retour im ICE max. 33,50 €. Wenn du das Auto alleine nutzt wieso soll Ex sich daran beteiligen ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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