Adoption und Vaterrecht

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    • Adoption und Vaterrecht

      Hallo,

      Wir (meine Freundin und Ich) wollten gerne uns Informieren darüber, wenn ich Ihr uneheliches Kind adoptiere, ob der leibliche Vater noch rechte für das Kind hat.

      Die momentane lage ist so, dass meine Freundin ein 6 Monate altes Kind mit einem Mann hat, die aber nicht verheiratet waren. Direkt als die Schwangerschaft bekannt wurde, hat er sich von Ihr getrennt und auch gedroht dass er die Schwangerschaft abbrechen will oder er dafür sorgen wird.
      Es wurde nun nachgewiesen dass er der Vater ist, da er es abgestritten hat und er hat die Vaterschaft nun angenommen.
      Dazu wollten wir nun gerne wissen, wenn ich das Kind adoptiere, wie dann von dem leiblichen Vater die rechte aussehen. Muss er die Adoption zustimmen und vor allem: Geht das überhaupt wenn man nicht verheiratet ist?

      Vielen Dank erstmal für die Hilfe =)
      Eagle
      Manchmal Schenke ich Vetrauen was an Dummheit und Blödheit grenzt.
    • RE: Adoption und Vaterrecht

      hallo Eagle, ich verstehe nicht wieso Deine Freundin erst dafür sorgt dass der Vater auch rechtlich als Vater eingetragen wird, und nun, wo das erreicht ist, soller wieder ausgetragen werden ??

      mit einer Adoption gehen sämtliche Rechte, verwandtschaftliche Verhältnisse vom „richtigen“ auf Adoptivvater über. Also wäre davon auch „seine“+ Deine Familie betroffen. Gilt z.B. auch für Erben.

      Bevor Du zu so was Dein Einverständnis gibst solltest Du mal genau überlegen ob Du das wirklich willst, wegen dem Kind machst, nicht nur wegen der Mutter ! Denn das würde sich auch nach evtl. Trennung nicht mehr rückgängig machen lassen. Du wärest auch dann weiterhin unterhaltspflichtig usw. fürs Kind, damit evtl. auch für Mutter.

      Vater muß der Adoption zustimmen, kann u.U. durch Richterspruch ersetzt werden. Nur wenn Richter zur Meinung kommt dass das für das Wohl des Kindes unbedingt notwendig ist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo Wolfgang,

      Zu erst: Sie selber hat nicht dafür gesorgt das es der rechtliche Vater ist, sondern sie wurde vom Jugendamt unter druck gesetzt das zu sagen, und dann wurde das vom Jugendamt eingefädelt.

      Ich danke Dir aber für deine Auskunft, genau das wollten wir nämich wissen, und im Internet habe ich nichts passendes gefunden.

      Vielen Dank,
      Eagle
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