Krankenkasse Kinder bei wem versichert?

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    • Krankenkasse Kinder bei wem versichert?

      Hallo,

      kurz geschildert.

      Meine Ex-Frau und ich sind seit 2 Jahren geschieden.
      Sie ist seit 1 1/2 Jahren neu verheiratet und hat eine 1 Jährige Tochter mit Ihrem neuen Mann.

      Ich lebe seit 4 Jahren mit meiner neuen Frau zusammen und haben 1 gemeinsame Tochter; wir sind aber nicht verheiratet.

      Unsere beiden Söhne leben seit der Trennung bei der Mutter. Sie waren immer über Sie krankenversichert (auch während der Trennungsphase). Seit der Hochzeit sind die Jungs über die Familienversicherung des neuen Mannes versichert. Dieser hat nun beschlossen seinen Job in einen Halbtagsjob zu wandeln und arbeitet Nebenruflich Selbstständig.

      Die Krankenkasse weigert sich aufgrund des nun niederigen Einkommens die Familienversicherung aufrecht zu halten. Ich bin privat versichert und trage die Versicherung meiner Tochter. Meine Partnerin ist selbst gesetzlich krankenversichert.
      Ich zahle zusammen 500 Euro Unterhalt für meine Söhne.
      Für meinen jüngsten habe ich eine Zusatzversicherung abgeschlossen.

      Kann es sein das meine beiden Söhne, obwohl sie bei der Mutter leben bei mir versichert werden müssen?

      Mein ältester Sohn hat eine Krakheit, mit dieser ihm schon die Aufnahme in die Krankenzusatzversicherung verweigert wurde. Er würde nicht über die private Krankenversicherung zu versichern sein.

      Ich war bisher immer der Meinung, dass die Versicherung dort besteht, bei dem die Kinder nach der Scheidung leben. Ein eigenes Einkommen hat meine Ex-Frau aufgrund der kleinen Tochter nicht
    • Hallo Rainer68,

      ich hatte so eine ähnliche Frage mal gestellt.

      Schau Dir mal hier.

      Als ersten Ansatz würde ich sagen, dass die Kinder beim höher verdienden Elternteil mitversichert werden.

      olaf
      nichts ist gewinnbringender als eine geschickt geführte Ehe - zumindest für den Unterhaltsempfänger
    • Hallo,

      ich denke mal das nicht darum geht die Kinder bei dem besser verdienenden Elternteil zu verzichten. Ich vermute dass es darum geht den Strich bei den privat versicherten Elternteilen zu machen.


      Und ich würde es eher so empfehlen, dass die Kinder in der KK des betreuenden Elternteils sind, da dieses Elternteil von der anderen KK ansonsten kaum Informationen bekommt.

      Sophie
    • RE: Krankenkasse Kinder bei wem versichert?

      Hallo Rainer68,

      die Konstellation ist komplex, aber auch nach meiner Kenntnis ist es i.d.R. so, dass die Kids nach der Trennung bei dem Elternteil versichert sein müssen, das das höhere Einkommen hat...

      Diese Regelung dient auch als Schutz dagegen, dass der gesetzlichen KV bei "Mischfällen" die kostenlose Familienversicherung für Angehörige regelmäßig übertragen wird, was nicht unerhebliche Mehrkosten verursacht.

      LG

      Betty
    • RE: Krankenkasse Kinder bei wem versichert?

      hallo Rainer, eigentlich werden Kinder bei dem ET versichert der am meisten verdient.

      das wird nun auch für “Deine” Kinder aus Ehe#1 so sein. die KK - Kosten mußt Du zahlen, werden aber mit Deinen Beiträgen vor Berechnung KU abgezogen.

      Ich war bisher immer der Meinung, dass die Versicherung dort besteht, bei dem die Kinder nach der Scheidung leben.

      nein, das hat nix damit zu tun ! Was wäre dann mit sog. “unehelichen” Kindern oder denen die bei keinem ET leben ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Nach der Scheidung können die Kinder bei einem der beiden Elternteile versichert. Das mit dem höheren Verdienst gilt nur bei verheiraten Elternteile und dann auch nur wenn ein Elternteil priva t versichert ist.

      Nach einer Scheidung können die Kinder grundsätzlich bei dem Elternteil, der ges. versichert ist, familienversichert sein, auch wenn der andere Elternteil privat versichert ist.

      Heiratet nun der Elternteil, der ges. versichert ist und ist ggf selbst familienversichert, dann können die Kinder nicht beim familienversicherten Elternteil versichert sein. Sie können evtl beim Stiegvater familienversichert sein, was im vorliegenden Fall ja bislang war. Eine Familienversicherung eines Stiefkindes geht nur solange wie der überwiegende Unterhalt vom Stiefvater geleistet wird. Dieser Unterhalt ist aber nicht der ges. Unterhalt, sondern er wird aus dem durchschnittlichen Familieneinkommen pro Person errechnet,

      Verdient z. b. Stiefvater 3000 €, der KU beträgt 400 €, so ist das Familieneinkommen 3400 €. Sind es vier Personen, ist das durchnittlichen Einkommen pro Person 850 €, somit trägt der Stiefvater überwiegend zum Unterhalt bei. (450 :400) Das Stiefkind kann familienversichert sein.
      Wird das Gehalt des Stiefvaters weniger, wie im vorliegenden Fall, oder stiegt der KU kann das Kind nicht mehr familienversichert beim Stiefvater sein.

      Das Kind muss entweder privat versichert sein oder eigenständig bei einer ges. Krankenkasse und zwar im Schülertarig was dem Studententarif entspricht, zur Zeit ca 52 €. Dieser Beitrag muss dann vom barunterhaltspflichtigen Elternteil getragen werden, wobei dieser Beitrag natürlich das Nettoeinkommen des Verpflichteten mindert.

      Die Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung des Kindes bei der ges. Versicherung ist, dass das Kind mindestens 24 Monate ges. familienversichert war.


      Walter
    • Entschuldigt die Schreibfehler in meinem vorigen Beitrag.

      Eine Familienversicherung beim Stiefvater geht auch nicht mehr, wenn das Stiefkind von zu Hause auszieht, zum Beispiel zum anderen Elternteil zieht oder der Stiefvater sich von seiner Frau trennt, also den gemeinsamen Haushalt verläßt.

      Sind mehr als 2 Stiefkinder vorhanden und können diese nicht beim Stiefvater versichert werden, so empfiehlt sich eine freiwilige Versicherung der leiblichen Mutter, bei denen dann die leiblichen Kinder familienversichert sein können. Das kann dann billiger sein als die Stiefkinder selbst freiwillig zu versichern.


      Gruß

      Walter
    • hallo Sophie,

      ich denke mal das nicht darum geht die Kinder bei dem besser verdienenden Elternteil zu verzichten. Ich vermute dass es darum geht den Strich bei den privat versicherten Elternteilen zu machen.

      kannst Du das mal übersetzen ?!

      Und ich würde es eher so empfehlen, dass die Kinder in der KK des betreuenden Elternteils sind, da dieses Elternteil von der anderen KK ansonsten kaum Informationen bekommt.

      auch hier komme ich nicht so ganz mit. was meinst Du damit ? was für Informationen ?
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    • hallo Walter,

      Entschuldigt die Schreibfehler in meinem vorigen Beitrag.

      das hier ist kein Schul- oder Rechtschreibforum. Solange Schreibfehler keine Veränderung des Geschriebenen bewirken sollten die nicht stören. Mit Klick auf den Button „ändern“ kannst Du selbst erkannte Schreibfehler korrigieren.
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    • Jetzt hat der Neu-Mann meiner EX-Frau bescheid bekommen, dass er nicht den überwiegenden Unterhalt bestreitet. Nach erkundigungen bei verschiedenen Krankenkassen beträt der Beitrag KV für die Kinder in der Durchschnitt aber ca. 125 Euro.; das heißt ich müßte 250 Euro/Monat KV-Beiträge bezahlen. Mein Unterhaltspflichtiges Netto würde sich um 250 Euro vermindern.


      Welche Krankenkasse macht es für 52 Euro? je KInd

      Beitrag unter abgeänderten Mietgliedsnamen erstellt!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rainman68 ()

    • Den Ausführungen von Walter ist kaum etwas hinzuzufügen ( :) ) - außer die nicht ganz unwesentliche Frage, welche Auswirkungen die KK- Wahl auf die Freistellung von der Arbeit zur Betreuung kranker Kinder hat.

      Die Möglichkeit nach § 45 SGBV besteht nur, wenn erstens das Mitglied mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichert ist (freiwillig ohne Anspruch auf KG reicht nicht), zweitens das betreffende Kind selbst gesetzlich krankenversichert ist (Familienvers.) und drittens auch im Haushalt des Mitgliedes lebt (damit kann der nichtbetreuende Elternteil i.d.R. hier nicht aktiv werden).

      Ist das Kind privatversichert (z.B. über den nichtbetreuenden Elternteil), kommt eine Freistellung von der Arbeit mit Krankengeldzahlung durch die KK generell nicht in Betracht. Bei Kindern, die häufiger krank sind und dementsprechend häufig "beaufsichtigt, betreut oder gepfegt" werden müssen, ist dies ein gewichtiger Aspekt.

      Je nach Tarifvertrag ist die (bezahlte) Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Gehaltes durch den Arbeitgeber zwar als Alternative möglich, meist aber auf 5 Tage/ Jahr begrenzt.

      Mike1160
      Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert. (Paul Watzlawick)