Unterhalt / Schizophrenie

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    • Unterhalt / Schizophrenie

      Hallo liebe Gemeinde,

      ich bin neu hier im Forum, und suche Rat und Hilfe weil ich nicht mehr weiter weiß. Ich bin seit über 12 Jahren verheiratet, vor etwa 9 Jahren stellte sich bei meiner Frau eine Schizophrenie heraus. Ich habe in der Zeit stark unter den immer wechselnden Phasen der Erkrankung gelitten ,aber auch vieles verdrängt und nicht "wahrhaben" wollen. In den
      Phasen des Wahnes hat mich meine Frau gehaßt und wollte mich verlassen, nach den Behandlungen in der Psychiatrie und unter Medikamenten war wieder alles "wie früher" (wir sind seit 23 Jahren zusammen)
      Gemeinsam haben wir einen 8 Jährigen Sohn, der unter ADHS und dem Tourett-Syndrom leidet. Vor etwa drei Jahren bin ich quasi in mein
      Bürozimmer ausgezogen und habe dort mein Bett aufgeschlagen, weil an ein Zusammensein nicht mehr zu denken war. Dann erfuhr ich auch noch das ich unter Sarkoidose erkrankt bin, und für mich brach die Welt vollkommen zusammen. Meine Frau hat das überhaupt nicht tangiert, auch nicht als ich in der Klink lag. Während dieser Zeit habe ich über ein Forum eine andere Frau kennengelernt, die mir viel Halt gibt, und mit der ich seit knapp einem Jahr zusammen lebe. Im krankhaften Weltbild meiner Frau bin nun endgültig an allem Schuld , besonders wo ich sie als "böser" Ehemann verlassen habe ...

      Mittlerweile ist sie aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen, und mir steht die Unterhaltsklage ins Haus weil sie vollkommen überzogene Unterhaltsansprüche durchsetzen will, die ich und mein Anwalt für ungerechtfertigt sehen. Und hier beginnen die Probleme.

      Vor der Ehe habe ich das 2-fam.Haus meiner Eltern mit dem Grundstück überschrieben bekommen. Vor etwa 10 Jahren habe meine Frau und ich gemeinsam ein neues Haus in einem anderen Ort gebaut, meine Eltern haben Geld dazu gegeben (Grundstück, Darlehnsabtrag, etc. ) , von meiner Frau kam nichts.
      Den gesamten Innenausbau habe ich selber gemacht , meine Frau hat selten geholfen. Schon damals haben meine Eltern festgelegt, das sie uns das Geld leihen und es bei Verkauf, Trennung
      oder Verlangen zurückzuzahlen ist.
      Vor zwei Jahren starb mein Vater ,meine Mutter ist allein in dem 2-fam. Haus zurück geblieben. Sie ist 74 und kann nicht allein bleiben. Wir haben deshalb gemeinsam beschlossen unser Haus zu verkaufen (es gibt halt Phasen in dennen meine Frau ganz "normal" ist ) und ein Neues auf dem Grundstück mit dem 2-fam.Haus zu errichten (im Grundstück stehe ich allein als Eigentümer). Das Geld dafür hat meine Mutter aus dem Erbe vorgeschossen, das Haus gehört also praktisch ihr.

      Meine Frau ist vor 4 Monaten von heute auf morgen aus unserem gemeinsamen Haus
      (nachdem sie mich vorher durch Schloßwechsel quasi ausgesperrt hatte) in eine andere Wohnung zusammen mit unserem Sohn ausgezogen. Ich wohne mit meiner neuen Partnerin in dem Haus das meine Mutter bezahlt hat, und das letzes Jahr fertiggestellt wurde.
      Meine Frau und ich leben übrigens seit ca. 14 Monaten getrennt (davon die ersten 6 Monate in dem gemeinsamen Haus).

      Nun erkennt aber die Gegenseite zum Einen die Rückzahlung des Eltern-Darlehns für das gemeinsame Haus nicht an (meine Mutter und ich haben jetzt erst auf Anraten unseres Anwaltes das Darlehn schriftl. fixiert, obwohl mündliche Verträge natürlich auch wirksam sind) ,
      und dann werden zusätzlich noch 500 Euro fiktive Mietersparnis
      dafür angesetzt, das ich in dem Haus wohne das meine Mutter bezahlt hat. Daneben wird noch Anspruch auf 3/7 der Mieteinahmen auf der obere Wohnung in dem 2-fam.Haus geltend gemacht, und zwar auf die Brutto Einnahmen ohne Berücksichtigung das für Reparaturen (die auch unmittelbar bevor stehen) Rücklagen gebildet werden müssen. Die Nebenkosten (Versicherung/Grundsteuer etc.) auf das gemeinsame Haus werden ebenfalls nicht genannt, es wird lediglich das Hypothekendarlehn das ich bediene berücksichtigt. Dann werden
      einmalige Sonderzahlungen (Brutto !) augeführt die ich aufgrund einer starken zusätzlichen Belastung 2004 und - von der Firma bestätigt - nur einmal in 13 Jahren Firmenzugehörigkeit erhaten habe , aufgeführt.
      Dazu kommt für mich das der alte §10e(Eigenheinförderung) aufgebraucht ist, und ich mittlerweile in Steuerklasse 1 bin.
      Nach Abzug der Kosten liege ich unter dem Selbstbehalt , Kosten für PKW und für das neue Haus gar nicht eingerechnet !
      Die Gegenseite fordert aufgrund der getürkten Aufstellung zusammen mit Kindesunterhalt über 1400 Euro ! Das ist ein Witz oder ? Wo bleiben meine 4/7 ? In dem Schreiben an das Gericht sieht es so aus, als wenn ich der reiche Ehemann bin, aber hinter den Kulissen ....

      Mein Anwalt hat mehrfach darauf hingewiesen, aber die Gegenseite bliebt uneinsichtig, was
      vermutlich auch an der Krankheit meiner Frau liegt, die ein völlig verschobenes Weltbild hat und
      an der Anwältin, die natürlich immer das tut was ihre Mandantin fordert.

      Ich versuche jetzt über einen Notar wenigstens ein Nießbrauchrecht für meine Mutrer eintragen zu lassen, weiß aber nicht ob es etwas bringt.

      Meine Prozeßkostenhilfe ist übrigens abgelehnt worden mit der Begründung ich könnte u.A. das gemeinsame Haus beleihen/verkaufen (das 2-fam. Haus ist nicht beleih- oder veräußerbar , das hat mein Vater seinerzeit notariell verbrieft). Ist nachvollziehbar, aber auch der Antrag meiner Frau ist abgelehnt worden mit dem Hinweis ich bin Prozeßkostenvorschußpflichtig. Erscheint mir seltsam, da auch sie Anteilig über Immobilienbesitz verfügt, oder ?

      Das gemeinsame Haus steht nun leer, ich versuche es zu verkaufen aber vorher muß es renoviert werden, da es in den letzten Monaten stark unter meiner Frau gelitten hat ( meine Frau tendiert in Richtung Messie und ist sehr unordentlich , die Hunde konnten z.B. auf den Schlafzimmerteppich pinkeln ohne das es sie gestört hätte).
      Auch das bleibt an mir hängen, die Wochenenden und der Feierabend ist verplant, zusammen mit meiner Lebensgefährtin und meiner alten Mutter richten wir es her , meine Frau macht keinen Handschlag, im Gegenteil sie hat allen Dreck den sie nicht braucht liegen lassen, incl. verschimmelten Kühlschrank, verschimmeltem Geschirrspüler, stinkender Tiefkühtruhe und einem Berg Müll über das ganze Haus verteilt, Schimmel überall (Wäsche trocknen in der Wohnung
      denn sie ging nicht raus, hat Angst im Garten gesehen zu werden) .. aber da wäre ja auch der Wäschetrockner ..
      Leider ist nicht abzusehen wie lange es noch dauert das Haus zu verkaufen, hier stehen viele Häuser leer und der Markt ist sehr schwierig.

      Am meisten mache ich mir jedoch über meinen Sohn sorgen der bei ihr wohnt und verwahrlost. Er ist völlig apathisch und häufig ungepflegt wenn er bei mir ist. Ich möchte später unbedingt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen damit er nicht den Bach runter geht. Meine Hausärtzin ist auf meiner Seite und würde mir dabei helfen, dann müßte aber meine Frau der Schweigepflichtsentbindung zustimmen ..... Aber sie hält das Thema Krankheit unter dem Tisch, in Ihren Augen ist sie auch nicht krank obwohl sie tatsächlich sehr schwer krank ist. Mein Anwalt möchte das Thema auch nicht ansprechen (Unterhalt auf Lebenszeit ...)

      Nun ja, was soll ich sagen . Arbeiten möchte meine Frau natürlich auch nicht, Hartz IV - Antrag , wozu ? Es gibt doch Anwälte die mich jagen können...

      So schreibe ich also diese Zeilen in der Hoffnung jemanden zu finden der mir Rat weiterhelfen kann oder ähnliches durchmacht hat.

      Vielen Dank


      Udo
      UDO

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Udo1 ()

    • Hallo Üri,

      nein auf keinen Fall, auch wenn es vielleicht so rüber kommt, ich habe hier die Meinung und den Vorschlag meines Anwaltes wiedergegeben.

      Leider kapselt meine Frau den Kleinen vollständig ab und erlaubt ihm alles mögliche und setzt ihm nicht die Grenzen die er aber gerade
      als ADHS-Kind braucht. Nachts um 1:00 Uhr Rambo gucken , ist anscheinend was tolles ... (ohne Kommentar). Auf diese Weise entwickelt er sich zum Mama-Kind, er bekommt alles was er will, er darf alles, soziale Regeln gibt es nicht...
      Und mit 8 Jahren wird er natürlich vor Gericht auch befragt wohin er möchte ... , was wird er da wohl sagen ?? schöne Aussichten !

      Ich versuche gerade Kontakt zum Jugendamt aufzubauen , aber
      hierzu sage ich lieber nichts. Selbst die Schule mauert , hier in Deutschland ist es eben die "arme Mutter".

      Der Weg durch eingestaubte , muffige Beamtenbuden , dem Wirrwar an Gesetzen und Verordnungen durch Gerichte und sonst wohin ist sicher lang und steinig aber ich werde ihn gehn!


      Udo
      UDO

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Udo1 ()

    • RE: Unterhalt / Schizophrenie

      hallo Udo, zuerst, das Thema hier ist so kompliziert, schreibe bitte alles was zum Thema Kind, Sorge bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört ins Sorgerechtsbrett. Das wird hier sonst zu unübersichtlich.

      ich will hier erst mal zusammenstellen was ich verstanden (oder auch nicht) habe, und ein paar allgemeine Empfehlungen geben, mehr kann ich dazu nicht schreiben.

      Es ist hier die Rede von 3 Häusern: 1. 2-Fam. Haus Deiner Eltern, Dir überschrieben. gemeinsames Haus in anderem Ort. neues Haus auf Grundstück Deiner Eltern, jetzt Dir.
      soweit richtig ?

      Daß Du in diesem Fall Deiner Frau unterhaltspflichtig bist ist wohl unzweifelhaft. Auch wenn das Kind zu Dir kommen sollte würde sich durch die Krankheit Deiner Frau daran nix ändern.

      Die Frage, Streit, dürfte die Höhe sein.
      Mein Tip dazu: zahle freiwillig was Du (zusammen mit RA) ausgerechnet hast, erstelle darüber bei Notar eine Verpflichtungserklärung. das senkt die Kosten eines evtl. Rechtsstreites, und eine evtl. Nachzahlung wird nicht so hoch.

      Stelle für alle Häuser Tabellen zusammen, klar ersichtlich, aus denen hervorgeht:
      - Anteile wem Haus gehört
      - Belastung darauf,
      - wer zahlt da wieviel ab.
      - evtl. Einnahmen.
      es muß auch für Außenstehende schnell klar ersichtlich sein.

      ein großes Problem dürfte sein daß viele wichtige Dinge nur mündlich vereinbart sind, wenn es Dir nicht gelingt die nachzuweisen werden die wohl nicht anerkannt werden.

      Du rechnest hier Schuldenrückzahlung, und im Zugewinnausgleich Beitrag rechnest Du die teilweise als Schulden, teilweise als Geschenk. Kannst so einen Posten nur 1x anbringen, entweder hier oder Zugewinn.

      Nun erkennt aber die Gegenseite zum Einen die Rückzahlung des Eltern-Darlehns für das gemeinsame Haus nicht an (meine Mutter und ich haben jetzt erst auf Anraten unseres Anwaltes das Darlehn schriftl. fixiert,

      sowas muß auf Außenstehende nach Verschleierung aussehen.

      obwohl mündliche Verträge natürlich auch wirksam sind)

      das stimmt, nur eben schwer beweisbar, dann zählt das eben halt doch nicht.

      Ich versuche jetzt über einen Notar wenigstens ein Nießbrauchrecht für meine Mutrer eintragen zu lassen, weiß aber nicht ob es etwas bringt.

      auch hier verstehe ich nicht wieso das nicht mit der Überschreibung gemacht wurde. Ist so üblich. Nachträglich kann das m.M. kaum wirken, da das dann ja die Ehe nicht mit geprägt hat.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Unterhalt / Schizophrenie

      Hallo Wolfgang,

      vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Der Fall ist sicherlich sehr schwierig gelagert.

      Die drei Häuser teilen sich wie folgt auf :
      Haus 1: 2-fam.-Haus mit Grundstück habe ich vor der Ehe von meinen
      Eltern geschenkt bekommen (notariell beurkundet). Ich stehe
      allein im Grundbuch

      Haus 2: Während der Ehe gebaut , hier sind insgesamt 86.000 Euro
      von meinen Eltern eingeflossen, und es wurde ganz klar
      vereinbart, das das Geld kein Geschenk ist, und es bei
      Verlangen, Verkauf oder Trennung zurückzuzahlen ist.
      Dies weis auch meine Frau. Welche Beträge wofür im
      einzelnen Geflossen habe ich in einer Einzelaufstellung.
      Klar ist es schwer mündliche Verträge nachzuweisen,
      aber hier bestätigen es beide Vertragsseiten bis auf
      meine Frau, um einen ihr nicht zustehenden Vorteil daraus
      zu ziehen. Mir bleibt dadurch ein nicht gerechtfertigter
      Nachteil erspart. Von dem Geld habe ich nix, es geht
      per Dauerauftrag auf ein Konto meiner Mutter.
      Neben mir wird meine Mutter das Bezeugen, so einfach
      kann sich das die Gegenseite m.E. auch nicht machen,
      es gibt kein Gesetz das Zuwendungen der Eltern automatisch
      Schenkungen sind und Eltern kein Recht haben ihr
      Geld zurück zu bekommen..

      Das mit der Verschleierung kann ich nicht verstehen, ganz im
      Gegenteil, mein Anwalt hat mir angeraten diesen Vertrag zu
      machen, um endlich Transparenz in die Angelegenheit zu
      bringen.
      Im Grundbuch stehen meine Frau und ich 50:50 & Bank


      Haus 3 : Haus 2 sollte nach dem Tode meines Vaters verkauft
      werden, deshalb der Vorschuß dafür aus dem Erbe meiner
      Mutter für den Bau des Hauses 3 auf dem Grundstück
      Während des Baues zeichnete sich dann die Trennung ab,
      das wurde /wird im Trennungsjahr fertiggestellt.
      Wegen Haus 1 stehe ich allein im Grundbuch, schulde
      meiner Mutter aber das Geld. Den Kaufvertrag hat meine
      Frau mit unterschrieben !

      Die Gegenseite rechnet fikitve Mieteinkünfte von 500 Euro, und unterstellt ich hätte das Geld geerbt also keine Kosten. Das ist aber nicht so, hier gibt es auch ein Testament meines Vaters was das belegt. Deswegen das Niesbrauchrecht, alternativ könnte meine Mutter sofort das Geld zurück verlangen oder Zinsen fordern die ich gegen die fiktiven Mieteinkünfte stellen könnte, aber kann ich fiktiv überhaupt etwas vermieten was mir üpberhaupt nicht gehört ?
      Geprägt hat es die Ehe sowieso nicht, da wie gesagt das Haus
      zum Großteil während der Trennung fertiggestellt wurde , und dann auch erst der tatsächliche Kapitaleinsatz von meiner Mutter feststand.

      Tja, ich liege also de Facto Netto in Summe unter dem Selbstbehalt von 840 Euro (hab gelesen mit Harz IV wurde der jetzt auf 970 Euro erhöht ?) und soll um die 1400 Euro mtl. zahlen. Nur, wo sind meine 4/7 , mal abgesehen das das praktisch überhaupt nicht möglich ist ...

      Nun gut. Die Sache mit der Verpflichungserklärung , wie sieht das aus und was muß ich da tun ?

      Bezüglich der Zahlungen haben wir schon versucht uns irgendwie zu einigen. Das ging soweit, das meine Mutter (Rentnerin) angeboten hat, 500 Euro mtl. auf den vom RA errechneten Betrag darauf zu legen, aber es blieb bis jetzt ohne Erfolg sich gütlich zu einigen.

      Tabellen mit allen Details habe ich bereits erstellt.

      Mit dem Zugewinnausgleich kenne ich mich nicht so aus, ich habe deshalb ein weiteres Thema in dem Forum aufgemacht und bereits einen ersten Rat erhalten.

      Aber noch einmal vielen Dank für die Antwort

      Udo
      UDO

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Udo1 ()