Scheidungskosten Mindessätze!?

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    • Scheidungskosten Mindessätze!?

      Hallo,

      ich benötige dringend Euren Rat!

      Wir haben im Juni 2004 die Scheidung eingereicht und nur einen Anwalt beauftragt.

      Es hat sich aber in anderen Verfahren herausgestellt das dieser Anwalt fachlich nicht viel wert ist und große Dollarzeichen in den Augen trägt.

      In unserem Scheidungsantrag schrieb dieser RA mit der Begründung, weniger glaubt Ihnen eh keiner, 1000 € monatliches Einkommen für jeden von uns auf.

      Wir sind beide selbstständig und unser Einkommen berechnet sich nach der jährlichen Einnahme / Überschussrechnung.Nach unserer Trennung haben wir jeder eine Firma mit neuem Konzept gegründet.
      Am 25.01.2005 habe ich meine Steuerklärung beim Finanzamt eingereicht und aus dieser Berechnung geht ein monatliches Einkommen von ca. 550 € hervor.Mein Nochehemann hat danach ein monatliches Einkommen von 150 €.

      Ich bat meinen RA dies dem Gericht mitzuteilen.
      Nach einer heftigen Diskussion über unsere Glaubwürdigkeit vor Gericht,
      meinte er dann: " das Gericht würde dann den Mindestsatz berechnen".

      Gibt es bei den Scheidungskostenberechnungen Mindestsätze?

      Wie hoch sind diese ?

      Zählt Wohngeld und Kindergeld zum Einkommen?

      Wo kann man das evtl.nachlesen?

      Mein Scheidungstermin ist der 9.3.05 , die Zeit ist knapp.

      Ich hoffe es kann mir jemand helfen!
      Liebe Grüße Mausi
    • RE: Scheidungskosten Mindessätze!?

      Hallo Mausi, nicht immer sind Forderungen reine Geldgier, können auch berechtigt sein. Gerade als ebenfalls Selbständige solltest Du doch wissen was da so alles an Unkosten auf einem zukommen, die müssen ja auch erwirtschaftet werden. Und RA muß sich auch an die Gebührenordnung halten.

      Der Streitwert einer Scheidung beträgt mindestens 2.000,- EURO, auch wenn das dreifache Einkommen der Ehegatten geringer sein sollte.
      hier gefunden: mein-recht.de/anwkost1.htm

      Steuerklärung beim Finanzamt eingereicht und aus dieser Berechnung geht ein monatliches Einkommen von ca. 550 € hervor. Mein Nochehemann hat danach ein monatliches Einkommen von 150 €.

      Und von was lebt Ihr ? Besonders „Nochehemann“ ??

      Wenn’s so wenig ist, warum habt Ihr dann keine PKH beantragt ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo Wolfgang,

      erstmal danke für die schnelle Antwort.

      Ich wollte hier keinesfalls der Rechtsanwaltsgilde zu nahe treten!

      Eine Leistung hat Ihren Preis da gebe ich Dir recht, aber wenn selbiger RA 500 € zusätzlich zur PKH verlangt und diese nach Mandatsentzug, trotz mehrfacher Aufforderung nicht abrechnet, dann läuft etwas gewaltig schief.

      Zu meinem Einkommen noch ein paar Sätze:

      Für Selbständige ist das steuerliche Einkommen nicht immer das was man auch im Geldbeutel hat.

      Ich kann z.B.schon versteuertes Geld für meine neue Firma ausgeben und habe am Jahresende ein steuerliches Minus, da die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnet werden.

      Die Frage, von was wir gelebt haben, ist deshalb nicht ganz zulässig.

      Dieses System hat aber nicht nur Vorteile, in der Krankenversicherung wurden Mindestbeiträge eingeführt und egal wie wenig ich verdiene, die KK veranschlagt ein Mindesteinkommen von ca.1500 € zur Beitragsberechnung.Diese Summe von 260 € muß ich bezahlen, kann sie aber wieder einkommensminimierend von meinem Gewinn abziehen.
      Dann gibt es noch den Verlustvortrag ect.

      Mein Nochehemann lebt mit seiner neuen Freundin zusammen.

      Wenn ich das im Gesetz richtig verstanden habe, geht es hier um die monatlichen Einnahmen zum Zeitunkt des Scheidungsantrages?!

      Was ist mit Geld was schon versteuert wurde und nicht im Jahr des Scheidungsantrages verdient wurde, aber für den Lebensunterhalt verwendet wird, oder wenn die neue Freundin den Lebensunterhalt mitfinanziert?Wir dann ihr Einkommen zur Streitwertberechnung herangezogen?

      Was mich noch interessiert :

      Der Streitwert für die Scheidung berechnet sich doch aus dem monatlichen Einkommen der beiden Parteien x 3 ?

      Die 2000 € als Mindeststreitwert gelten die je Partei, oder zusammen für beide?

      Wir würden mit unserem Einkommen zusammen auf 2100 € kommen.

      Was ist mit Wohngeld und Kindergeld, zählt das auch zum Einkommen?

      Ich würde mich über eine weitere Antwort freuen.

      Liebe Grüße Mausi
    • hallo Mausi, daß das FA gerade bei Selbständigen viel mehr zuläßt um das wirkliche Einkommen zu vermindern ist mir klar. Da wird es sicherlich dem RA noch viel klarer sein (der macht’s sicher nicht anders als Ihr), und auch Richter ist nicht dümmer als ich und wird nicht nach dem steuerlichen Einkommen fragen sondern nach dem wirklichen, nach dem was Du (und Ex) aus der Firma entnimmst. Und da auch Richter wissen was das Leben so kostet wird er sich wohl kaum mit zu geringen Zahlen abspeisen lassen. Vor Gericht müßt Ihr auch wahrheitsgemäß antworten, wollt sicherlich eine Begutachtung der Einkommen verhindern.

      und die Scheidungskosten könnt Ihr dann nächstes Jahr dem FA präsentieren.

      die ganzen Einzelheiten die Du hier fragst kann ich nicht beantworten, spielen auch keine Rolle wenn Ihr dem Richter ein angemessenes Einkommen nennt. Dann wird er nicht weiter fragen.

      Grundstückswerte zählen zum Streitwert?

      Vermögenswerte können hierbei auch berücksichtigt werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo Maus,

      eine Scheidung ist halt nun mal nicht umsonst zu haben...

      Ich habe eine Homepage eine RAs gefunden, die mir einen recht guten Eindruck macht - zumindest ist sie aktuell gehalten (alle Beträge in Euro und vorallem wurden die Änderungen in der Anwaltvergütung seit 1.7.2004 eingearbeitet) - vielleicht hilft Dir das auch ein wenig weiter.

      Ich selber war bei meiner Scheidung (11/2003) auch etwas besorgt, ob Vermögenswerte in den Streitwert mit einfliessen. Genauso fragte ich mich, wie genau das Einkommen nachgewiesen werden muß. Immerhin hatten wir beide volles Einkommen, jeder hatte ein Reihenhäusle (mit Schulden) und wir mußten ja teure Betreuungskosten für die Kinder aufwenden, die ich nirgends als Abzugsposten gelesen hatte. Unterm Strich lief das dann recht unspektakulär, der Richter fragte nach dem ca. Nettoeinkommen eines jeden (jeweils 1.800,- EUR oder knapp 2.000,- EUR ich weiss das nicht mehr so genau), Vermögen interessierte ihn dann gar nicht mehr, es wurden verschiedene Posten, ich denke vorallem wegen den Kindern abgezogen - raus kam dann ein Streitwert von 9.300,- EUR aus dem sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechneten.
      Also bei mir/uns spielten Grundstücke/ Immobilien keine Rolle, aber wir hatten natürlich eben schon ein normales Einkommen angegeben.


      Die 2000 € als Mindeststreitwert gelten die je Partei, oder zusammen für beide?

      Ein Streitwert wird immer für ein Verfahren festgelegt. Aus diesem Streitwert werden dann die Gerichtsgebühren ermittelt, die dann auf die streitenden Parteien aufgeteilt werden - in Scheidungsverfahren eigentlich immer halbe-halbe. Aus dem Streitwert ermittelt man auch die Anwaltsgebühren, die bekommt aber jeder Anwalt. Da nur Du einen Anwalt beauftragt hast, fallen da auch nur einmal diese Kosten an, wenn Dein Fast-Ex ebenfalls einen Anwalt hätte, dann würde dieser denselben Betrag nochmal bekommen.
      Der Mindeststreitwert einer Scheidung liegt bei den 2.000,- EUR, d.h. das es wird angenommen, dass das dreifache Monats-Netto-Einkommen eines Ehepaars nicht unter 2.000,- EUR sinken kann.


      Wir würden mit unserem Einkommen zusammen auf 2100 € kommen.

      ist das jetzt ein monatliches Einkommen? Oder bereits das dreifache Nettoeinkommen?


      Was ist mit Wohngeld und Kindergeld, zählt das auch zum Einkommen?

      Meines Wissens nein.


      Maus, ich kann Dir nur raten, fang' da jetzt keinen Streit mit Deinem Rechtsanwalt um diesen vorläufigen Streitwert an - der endgültige Streitwert wird sowieso vom Gericht festgelegt. In der Verhandlung beantwortest Du die Fragen des Richters wahrheitsgemäß und du wirst kaum Probleme haben.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • Danke für Eure Antworten!

      Ich habe mir meine Steuererklärung noch einmal angesehen und bin mit meiner Berechnung bei 817 € monatlich + Kindergeld 2x + Wohngeld + Unterhalt Kinder auf 1717 € gekommen.

      Das reicht zum Leben und ist nicht schöngerechnet.

      Ich kenne einige Männer die haben nach der Scheidung nur den Selbstbehalt von 750 € zum Leben und zahlen dann auch noch Altschulden ab.
      Im Osten ist das bittere Realität, da auch unser Einkommensgefüge etwas anders ist wie im Westen.(Ausnahmen ausgenommen!)

      Wie das mein Noch Ehemann macht, puu keine Ahnung.
      Im Moment steht Ihm das Wasser finanziell bis zum Hals.
      Er zahlt zwar immer pünktlich Unterhalt, aber von was er lebt, ist mir schleierhaft.
      Das blöde ist,es geht mich eigentlich nichts mehr an.

      Wir haben es geschafft, uns ohne das übliche Kasperle,zu trennen.
      Die Scheidungskosten wie Gericht, RA und Notar zahlen wir hälftig.
      Jeder hält sich aus dem Leben des Anderen fern, nur die Kinder sind unsere gemeinamen Berührungspunkte.

      Auf Stress mit dem Gericht haben wir beide keine Lust, mal sehen was er zu Euren Vorschlägen meint.

      Eure Hinweise, habe ich von meinem Rechtsanwalt erwartet, dafür wird er schließlich bezahlt.Aber es kamen nur unbrauchbare Kommentare, die sehr persönlich waren. Ein RA Wechsel lohnt für die paar Tage nun auch nicht mehr so recht.

      Ich werde mal berichten was das Gericht am 09.03.zu unserer Einkommenssituation meint.

      Vielen Dank für Eure Hilfe.

      Liebe Grüße Mausi
    • Ja Hallo Mausi,das wäre toll wenn Du mal berichtest,denn bei soviel
      Haken und Ösen bin ich gespannt was dabei rauskommt.
      Die verfluchten Kosten sind ja immer das
      Riesenthema was auch schwer zu durchschauen ist.Hoffe am 09.03.2005 ging es gut für Dich aus.
      Schönes Wochenende.
      Othello
    • Hallo ,

      mein Kurzbericht zu den Scheidungskosten.

      Mein erster Termin am 9.3.05 wurde abgesagt wegen Krankheit der Richterin.
      Am 27.04.05 kam der RA eine halbe Stunde zu spät.

      Unsere Ehe wurde trotzdem heute geschieden.

      Streitwert 3000 € aus Einkommen + 1000 € Rentenausgleich=4000€ gesamt.

      Die Richterin fragte nach unserer Einkommenshöhe und akzeptierte ohne Rückfragen die auf den Monat aufgerechnete Summe aus meinem Steuerbescheid 2004 in Höhe von 564€.

      PKH für meinen Ehemann wurde abgelehnt, der Antrag war nicht richtig ausgefüllt.

      Alles in allem war das eine preiswerte Scheidungsvariante mit dem Notarvertrag und der außergerichtlichen Klärung.

      Vielen Dank nochmals für Eure Hilfe

      Liebe Grüße Ina