Hallo,
ich benötige dringend Euren Rat!
Wir haben im Juni 2004 die Scheidung eingereicht und nur einen Anwalt beauftragt.
Es hat sich aber in anderen Verfahren herausgestellt das dieser Anwalt fachlich nicht viel wert ist und große Dollarzeichen in den Augen trägt.
In unserem Scheidungsantrag schrieb dieser RA mit der Begründung, weniger glaubt Ihnen eh keiner, 1000 monatliches Einkommen für jeden von uns auf.
Wir sind beide selbstständig und unser Einkommen berechnet sich nach der jährlichen Einnahme / Überschussrechnung.Nach unserer Trennung haben wir jeder eine Firma mit neuem Konzept gegründet.
Am 25.01.2005 habe ich meine Steuerklärung beim Finanzamt eingereicht und aus dieser Berechnung geht ein monatliches Einkommen von ca. 550 hervor.Mein Nochehemann hat danach ein monatliches Einkommen von 150 .
Ich bat meinen RA dies dem Gericht mitzuteilen.
Nach einer heftigen Diskussion über unsere Glaubwürdigkeit vor Gericht,
meinte er dann: " das Gericht würde dann den Mindestsatz berechnen".
Gibt es bei den Scheidungskostenberechnungen Mindestsätze?
Wie hoch sind diese ?
Zählt Wohngeld und Kindergeld zum Einkommen?
Wo kann man das evtl.nachlesen?
Mein Scheidungstermin ist der 9.3.05 , die Zeit ist knapp.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen!
Liebe Grüße Mausi
ich benötige dringend Euren Rat!
Wir haben im Juni 2004 die Scheidung eingereicht und nur einen Anwalt beauftragt.
Es hat sich aber in anderen Verfahren herausgestellt das dieser Anwalt fachlich nicht viel wert ist und große Dollarzeichen in den Augen trägt.
In unserem Scheidungsantrag schrieb dieser RA mit der Begründung, weniger glaubt Ihnen eh keiner, 1000 monatliches Einkommen für jeden von uns auf.
Wir sind beide selbstständig und unser Einkommen berechnet sich nach der jährlichen Einnahme / Überschussrechnung.Nach unserer Trennung haben wir jeder eine Firma mit neuem Konzept gegründet.
Am 25.01.2005 habe ich meine Steuerklärung beim Finanzamt eingereicht und aus dieser Berechnung geht ein monatliches Einkommen von ca. 550 hervor.Mein Nochehemann hat danach ein monatliches Einkommen von 150 .
Ich bat meinen RA dies dem Gericht mitzuteilen.
Nach einer heftigen Diskussion über unsere Glaubwürdigkeit vor Gericht,
meinte er dann: " das Gericht würde dann den Mindestsatz berechnen".
Gibt es bei den Scheidungskostenberechnungen Mindestsätze?
Wie hoch sind diese ?
Zählt Wohngeld und Kindergeld zum Einkommen?
Wo kann man das evtl.nachlesen?
Mein Scheidungstermin ist der 9.3.05 , die Zeit ist knapp.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen!
Liebe Grüße Mausi