Große Unklarheiten bei Unterhaltsberechnung und Zukunftsprognose

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    • Große Unklarheiten bei Unterhaltsberechnung und Zukunftsprognose

      Liebe Leute,
      ich stehe kurz vor der Scheidung und habe inzwischen die von meiner noch-Ehefrau vorgeschlagene Variante „ich zahle ihr über die Unterhaltsverpflichtungen hinaus eine gebührenpflichtige 3-jährige Ausbildung, dafür verzichtet sie später auf EU“ verworfen. Ich danke allen, die mir dazu Hinweise gegeben hatten.

      Mir ist aber immer mehr klar geworden, ich wissen muss, wie meine finanzielle Situation nach der Scheidung und dann für eine zweite Familie von mir sein würde. Hier bestehen bei mir erhebliche Unsicherheiten und ich will genauer wissen, wie viel bzw. wie wenig Geld einer neuen Familie bliebe. Ich habe auch das ganze Forum durchgestöbert, aber die Berechnung einfach nirgendwo klar nachvollziehbar vorgefunden.

      Ich habe angefangen, Rechnungen anzustellen, komme dabei aber auf so viele Fragen, dass ich überhaupt nicht weiß, wo ich anfangen soll.

      Kann mir jemand helfen, wie ich berechne, wie hoch das mir verbleibende Einkommen wäre nach der Scheidung und dann bei einer neuen Familie mit 1, dann 2 Kindern wäre? Mir ist klar, dass dies keine ganz genauen Aussagen gibt, dennoch gibt es sicher Grundannahmen und zumindest ungefähre Prognosen:

      Variante I: Unterhalt und mir verbleibendes Einkommen nach der Scheidung in 2005 (Kinder aus 1. Ehe sind 6 und 8 Jahre alt, gehen in die 1. und 3. Klasse einer Ganztagsschule)

      Variante II: bei einem neuen Kind mit zweiter Frau ab 2006

      Variante III: bei zwei Kindern mit zweiter Frau ab 2008 (Kinder aus Ehe 1 sind 8 und 10 Jahre alt und gehen dann in die 3. und 7. Klasse einer Ganztagsschule)

      Mein monatliches Nettoeinkommen (incl. Bauspar- und VBL-Summe) ist derzeit: 2.080,-, es müsste also noch mit 12,8 multipliziert werden.
      Meine ExFrau verdient derzeit ca. 400,- € mtl. (überobligatorisch, d.h. Anrechnung erst nach Betreuungsbonus von 200 € möglich, vermute ich).

      Ich würde auch gerne genauer wissen, was unter „eheprägend“ verstanden wird: Bei unserer Ehe war die Situation „Mann verdient, Frau kümmert sich ohne Einkommen nur um die Kinder“ für 4 Jahre (1997 bis 2001) vorhanden. Weitere 5 Jahre (1991 bis 1996) war es so, dass beide ein gleich niedriges Einkommen (je ca. 700 Euro) hatten und weitere 2 Jahre (2001 bis 2002, also bis zur Trennung) so, dass der Mann ein BAT IV.a-Einkommen, die Frau ca. 700 Euro mtl. dazu verdient hat. Hat dies in meinem Falle eine Relevanz, oder würde jeder Richter sagen, die 4 Jahre waren eheprägend, alles andere ist irrelevant, überobligatorisch etc.

      Nach der Scheidung müsste ich wohl meiner ExFrau die Krankenversicherung (KV) bezahlen: 121,88 €/monatlich (wobei dieser Betrag von meinem Einkommen vor der Unterhaltsberechnung abgezogen wird - auch vor dem Kinderunterhalt?). Weiterhin müsste ich meiner Frau wohl 20% des zu erwartenden Ehegattenunterhalts (EU) als Rentenversicherungsanteil (RV) zahlen, wobei dies wiederum vom Einkommen abgezogen werden darf und daraufhin wiederum der Ehegattenunterhalt in der Berechnung geringer ausfällt. Bei einem ersten Rechenversuch bin ich auf 426,- € als 3/7-EU für die ExFrau gekommen. Dies ist jetzt eine meiner wichtigsten Fragen: Damit ist es doch schon ein Mangelfall, weil das Existenzminimum von 730,- der ExFrau gar nicht erreicht wird, oder? Folgt daraus nicht schon eine Mangelfallberechnung, bzw. müsste ich nicht alles, was noch als Differenz zu meinem Selbstbehalt von 840,- bleibt, an die ExFrau zahlen?
      Zu 2.: Hier müsste doch nun definitiv ein Mangelfall eintreten. Kann mir jemand helfen, wie ich das ausrechne? Ist es richtig, dass die Mangelfallberechnung sich auf die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder und die ExFrau beschränkt? Das heißt, die Verteilungsmasse wird entsprechend der Mangelfallberechnung auf diese verteilt? Eine neue Frau könnte erst einen Anspruch haben, wenn die anderen versorgt sind, dies tritt aber wegen Mangelfall nicht ein. Ist es richtig, dass eine Familie 2 keinen Anspruch auf ein Existenzminimum (Frau 2 kann ja wegen zwei kleinen Kindern nicht arbeiten) hat und im Zweifelsfall zum Sozialamt gehen muss?

      Zu 3. : Wenn meine ExFrau vorher schon überobligatorisch in Teilzeit gearbeitet hat und die Kinder in der Ganztagsschule sind, kann dann schon ab 2008 (Kidner aus 1. Ehe 8 und 10 Jahre alt) von einer Teilzeiterwerbspflicht ausgegangen werden? (siehe auch die Frage „eheprägend“) Wie wirkt sich das auf mein Einkommen und das verbleibende Einkommen von Familie 2 mit zwei kleinen Kindern aus? Kommt dann die „Anrechnungsmethode“ zum Einsatz? Gilt die jetzt für mich lebenslänglich, auch wenn z.B. meine ExFrau ihren Lebensunterhalt selbst verdient, aber eben weniger Einkommen hat als ich? Oder erübrigen sich solche Überlegungen wegen fehlender Erwerbspflicht der ExFrau, folgt Mangelfall: d.h. es wird einfach verteilt nach folgendem Schlüssel:
      Zwei Kinder aus erster Ehe je 241,- , zwei Kinder aus zweiter Ehe je 199 (alles gemäß Stufe1 Düsseldorfer Tabelle, da Herabstufung wg. insgesamt 6 Unterhaltsberechtigten) , ExFrau Existenzminimum 730, dann Berechnung der Verteilung der Verteilmasse nach diesen Anteilen (neue Frau geht leer aus). Vom Kindergeld für die Kinder aus 1.Ehe behält der Mann wg. Mangelfall sowieso nichts?.

      Sehr wichtig ist für mich auch die Frage: wäre es eventuell für die zweite Familie finanziell günstiger, nicht zu heiraten und sozusagen keine zweite Familie zu sein, sondern eine Alleinerziehende mit Kindern und mit einem Unterhaltspflichtigen?

      Für mich ist das alles sehr schwer zu durchschauen und zu berechnen. Ich will aber wissen, was auf mich zukommt und womit ich rechnen muss, auch wenn es bittere Wahrheiten sind.
      Ich danke schon mal im voraus für jeden Rat und jede wichtige Info
      chip