Verzögerungen 2. Versuch

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    • Verzögerungen 2. Versuch

      Hallo,
      ich will Euch zwar nicht nerven, aber ich muß meine Frage wiederholen.
      Kann man etwas dagegen unternehmen, daß jemand generell nicht auf Anwaltsbriefe reagiert und alles verzögert. Muß man bei jedem Vorgang Klage erheben oder kann man gegen diese Verzögerungen allgemein klagen?
      Gruß
      Elfi
    • RE: Verzögerungen 2. Versuch

      Wolfgang Becker hat dazu im Ursprungsfaden alles Notwendige gesagt. Man kann nicht "generell" wegen stoischen Ignorierens klagen, sondern muß schon konkret werden.
      Nach versäumter Frist wirkt eine Stufenklage bzw eine Klage mit Antrag auf Versäumnisurteil Wunder.
      Grüße
      üri