Unterhaltsprognose bei geplanter Zweitfamilie

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    • Unterhaltsprognose bei geplanter Zweitfamilie

      Liebe Forumsteilnehmer,
      ich hatte im Unterhaltsforum die Frage gestellt: der Exfrau eine Ausbildung finanzieren, damit sie später auf den EU verzichtet? Inzwischen hat sich diese Frage für mich weitgehend geklärt. Ich habe mich dagegen entschieden. Gründe: 1. in meiner Situation bin ich dazu überhaupt nicht verpflichtet, weil die Ehe und die Kinder meine Frau nicht an dem Abschluss der abgebrochenen Ausbildung gehindert haben (sie hat einfach vorher zu lange beim Studium gebummelt: 9 Jahre Studium ohne Abschluss), daher kann die Ehe und die Kinder nicht als Grund für den Abbruch herhalten, sagt auch meine RA. 2. habe ich beim Rechnen mehr und mehr festgestellt, dass zwar eine gewisse Chance (aber im Zweifel eben kein wirklich durchsetzbarer Anspruch) besteht, dass meine ExFrau nach einer absolvierten Ausbildung auf EU verzichtet, jedoch dadurch quasi überhaupt keine Besserstellung für mich und eine potentielle zweite Ehe entsteht, da sie eh irgendwann halbtags anfangen muss zu arbeiten und die Unterhaltsansprüche insgesamt durch eine zweite Familie und neue Kinder dann alles zusammengenommen sinken würden.
      Daher sehe ich nun einfach nicht ein, warum ich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus meiner Ex-Frau eine teure Ausbildung finanzieren soll auf die vage Hoffnung hin, dass dadurch der EU irgendwann wegfällt. Mir ist es dann wichtiger, mein Geld ganz für die 2. Familie einzusetzen, da ja z.B. meine zweite Frau überhaupt keinen Anspruch auf Unterhalt durch mich hat und gezwungen wäre, auch mit einem Säugling zu arbeiten oder Sozialhilfe zu beantragen.
      Im Laufe der Beschäftigung mit all diesen Fragen ist mir immer mehr klar geworden, dass ich ganz falsch an die Sache herangegangen bin. Wichtig ist für mich, ob ich für eine zweite Familie eine Chance habe und wie wirklich die (wenn auch bitteren) Fakten dabei für mich sind.
      Daher habe ich folgende Fragen und hoffe auf eure Rückmeldung, auch wenn sie bestimmt an anderer Stelle schon gestellt und beantwortet worden sind:
      1. Neue Kinder bei Düsseldorfer Tabelle: Sind die Kinder aus 2. Ehe mit denen aus 1. Ehe gleichrangig bei Unterhaltsansprüchen oder nicht?
      2. Mangelfallberechnung: „Kindergeld wird nicht angerechnet (§1612 b Abs.5 BGB)“ ? Das heißt doch, dass die Kinder immer 135% (= Stufe 6 plus 77 Euro Hälfte Kindergeld) der Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle als Existenzminimum bekommen müssen (es sei denn es wird durch die Mangelfallberechnung weniger), oder?
      3. Mangelfall: Es ist doch richtig, dass die 2. Ehefrau überhaupt keine Unterhaltsansprüche hat, auch wenn sie nicht arbeitet? D.h. sie wird überhaupt nicht in den Gesamtbedarf aufgenommen bei der Mangelfallberechnung. Es wird also die Verteilungsmasse ermittelt und dann der Bedarf von allen Kindern (1. und 2. Familie), der ExFrau und dann ist Schluss. Die Zweite Frau wird gar nicht in die Mangelfallberechnung einbezogen, oder?
      4. Mangelfallberechnung: ist es richtig, dass bei der Mangelfallberechnung für die Ex-Frau das Existenzminimum 730 € zugrundegelegt wird, solange sie nicht mindestens halbtags arbeiten kann (in meinem Fall frühestens August 2007)?
      5. Umgekehrt: ist es richtig, dass die ExFrau ihr Existenzminimum (730) selbst abdecken kann, wenn sie halbtags arbeiten geht, oder gilt dann die Differenzmethode (vermutlich lebenslang?). Dazu ist noch zu sagen: die Ehe hat zwar 13 Jahre gedauert, aber davon 7 Jahre lang war es so, dass beide ein geringes Studenteneinkommen hatten, dann folgten 4 Jahre in der üblichen „Mann hat Einkommen, Frau verdient nichts“ (Kinder), dann weitere 2 Jahre „Mann hat Einkommen, Frau verdient 700 Euro dazu“.
      6. Stimmt es, dass die Exfrau krankenversichert wäre, wenn sie sich arbeitslos meldet? Kann man sich als Unterhaltsberechtigter mit „Erwerbstätigkeit unzumutbar“ überhaupt arbeitslos melden?
      7. Werden Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge für die ExFrau erst vom Einkommen abgezogen, dann ist das Einkommen „bereinigt“ (= auch Grundlage für KU)? Oder wird erst KU berechnet vom bereinigten ohne KV- und RV, dann Abzug und dann EU-Berechnung?
      Ich hoffe sehr auf Antworten oder auch auf Verweise, wo ich weitere Informationen dazu bekommen kann. Besonders Beispielrechnungen für Unterhalt bei dem klassischen Fall Erst- und Zweitfamilien mit jeweils 2 oder mehr Kindern.
      Chip
    • RE: Unterhaltsprognose bei geplanter Zweitfamilie

      hallo Chip, in Mangelfallberechnungen kenne ich mich nicht aus, kann also nix dazu schreiben. Solche „was wäre wenn“ Berechnungen finde ich auch unergiebig, solange man nicht mal einschätzen kann wie es weiter läuft.
      Es gilt nur noch 1 Berechnungsmethode.
      Zu
      1. gleichrangig
      6. um sich „arbeitslos“ zu melden müssen erst mal einige Voraussetzungen erfüllt sein. U.a. muß man eine gewisse Mindestzeit in die AV eingezahlt haben, auch muß man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was bei Alleinerziehenden i.d.R. ein Betreuungsplan für die angestrebte Arbeitszeit erfordert.
      7. alle Sozialversicherungen werden vom Brutto abgezogen, Netto = Brutto minus Steuern minus Sozialversicherungen.

      ISUV AK Zweitfamilien: isuv.de/akzwei/index.html
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhaltsprognose bei geplanter Zweitfamilie

      Hallo ,
      Ich kann Dir nur eines sagen das es seit letzten Donnerstag ein neues Gesetzt unserer tollen Richter in Karlsruhe gibt welches besagt das der Unterhaltsberechtigte oder die neue Familie es sogar inn Kauf nehmen müssen wenn der Mann keinen Unterhalt zahlen kann ´das es privatinsolvenz anmelden muss und somit Unterhalt für die Kinder zahlen kann er wäre ja dadurch in 6 Jahren Schuldenfrei , nur das dem Mann und seiner neuen Familie dann ja noch weniger bliebe wie eh schon da ja sogar die Steuervergünstigung der Mann hat 3 und die neue Frau nimmt die 5 mit für den Unterhalt eingerechnet wird obwohl das ja nun definitiv der neuien Familie zustünde . Ich bin eine sogenannte Zweitfrau aber was die lieben Richter sich haben da einfallen lassen ich fass es nicht so langsam frage ich mich wirklich haben denn die Männer überhaupt keine Rechte mehr sind sie nur noch Kühe die von Ihren exen gemolken werden können zumindest kriegt man das Gefühl bei solchen Urteilen .
    • RE: Unterhaltsprognose bei geplanter Zweitfamilie

      Hallo Chip ,
      Ich kann Dir nur soviel sagen das es seit letzten Donnerstag ein neues Gesetz gibt wo unsere lieben Richter in Karlsruhe entschieden haben ,das wenn der Mann keinen Unterhalt zahlen kann oder nicht die vollen 100% dann kann er oder seine neue Familie ja privatinsolvens anmelden ,somit ist er dann in der Lage Unterhalt für das oder die Kinder zu zahlen er wäre ja in 6 Jahren Schuldenfrei , desweiteren werden auch keine Kreditraten oder Leasingraten für ein Auto was man sich ja kaufen muss um überhaupt arbeiten zu können den es gibt ja kaum noch Arbeit vor der Wohnungstür ,und auch keine Berufsbedingten Aufwendungen mehr abgezogen , es gelten nur die 840 Euro selbstbehalt egal ob ledig oder wieder neu verheiratet . Auch wenn der Mann durch die neue Heirat die günstigere Steuerklasse 3 nimmt wird das schön mit für den Unterhalt gerechnet . Ich frage mich sind den unsere Männer nur noch Kühe die von Ihren exen gemolken werden können , wenigstens trifft das nicht zu mit der Steuerklasse 3 wenn er seiner Ex noch Unterhalt zahlen muss . Aber ich wundere mich schon sehr über solche Gesetze wo bleiben eigentlich die Rechte der Zweitfamilien es wäre schön wenn die Richter sich mal dafür Zeit nehmen würden un dort ein faires Gesetz zu schaffen .
    • RE: Unterhaltsprognose bei geplanter Zweitfamilie

      Original von Honigtoni
      und zwar steht die zweite ehefrau in sachen unterhalt sowie die kinder aus zweiter ehe an gleicher stelle wie auch die ex frau und die kinder aus dieser ehe.


      Hallo Honigtoni,
      hast du dafür eine Quelle? Ich habe auch schon viele Infos im Internet gefunden, aber immer nur, dass die zweite Frau nachrangig ist.
      Und wie würde es sich verhalten, wenn sie nur die Freundin, aber nicht die Ehefrau ist?

      Liebe Grüße
      Sophie
    • RE: Unterhaltsprognose bei geplanter Zweitfamilie

      Original von chip
      3. Mangelfall: Es ist doch richtig, dass die 2. Ehefrau überhaupt keine Unterhaltsansprüche hat, auch wenn sie nicht arbeitet? D.h. sie wird überhaupt nicht in den Gesamtbedarf aufgenommen bei der Mangelfallberechnung. Es wird also die Verteilungsmasse ermittelt und dann der Bedarf von allen Kindern (1. und 2. Familie), der ExFrau und dann ist Schluss. Die Zweite Frau wird gar nicht in die Mangelfallberechnung einbezogen, oder?

      Chip


      In unsrem Fall (nur KU, kein EU) sah es so aus:

      Mangelfallberechnung= Verteilermasse durch 3 Berechtigte Personen entsprechend ihren Ansprüchen lt. DT

      1 Kind aus erster Ehe
      1 Kind aus jetziger Ehe
      + jetzige Ehefrau

      Die Frau meines Exmannes wurde berücksichtigt, weil sie wg. des Säuglings nicht arbeiten gehen kann und somit auch ggü. meinem Exmann unterhaltsberechtigt ist.

      Unser gemeinsames Kind bekommt somit weniger KU als vor der Geburt seines Halbgeschwisterchens.
      Niemand ist so gut oder so schlecht, wie er während seiner Scheidung gemacht wird.
      (J.J. Disenberg)
    • RE: Unterhaltsprognose bei geplanter Zweitfamilie

      hallo Danny, was willst Du uns mit Deinen 2 Beiträgen schreiben ?( beide erscheinen mir recht wirr, rein emotional geschrieben. Nur verstehe ich nicht was Du schreiben willst. Und schon gar nicht warum Du 2x über wohl das gleiche schreibst innerhalb weniger Minuten.

      das es seit letzten Donnerstag ein neues Gesetz gibt wo unsere lieben Richter in Karlsruhe entschieden haben ,

      also Gesetze werden immer noch vom Bundestag „gemacht“ und nicht von Karlsruher Richtern. Wenn Du ein Urteil meinst, das ist kein Gesetz sondern nur die Auslegung eines Gesetzes, dann lege bitte einen Link dahin damit man nachlesen kann um was es geht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhaltsprognose bei geplanter Zweitfamilie

      Hallo Grünschnabel,
      Deine Ausführungen könnten von einem Anwalt stammen,da weiss
      man beim ersten lesen auch nicht was zu antworten ist.Meine Empfehlung lautet die Fragen in kleine Häppchen zu zerlegen. Dann
      gibt es mehr Teilnehmer am Forum, die was zu Deinem Problem sagen können.Aber auch die Broschüren vom ISUV helfen da.
      Othello
    • hallo,
      ich bin auch geschieden und habe jetzt einen neuen Partner der grade in scheidung lebt.
      es ist schon wahnsinnig was manche anwälte fordern und wie das Gesetz ihnen auch noch recht gibt.
      ich mit meinen beiden söhnen und er mit seinem sohn können so wie es aussieht auf ein gemeinsames leben verzichten.

      HOCH LEBE DER DEUTSCHE STAAT

      (sorry, aber bin im moment mit den nerven am ende !)