Liebe Forumsteilnehmer,
ich hatte im Unterhaltsforum die Frage gestellt: der Exfrau eine Ausbildung finanzieren, damit sie später auf den EU verzichtet? Inzwischen hat sich diese Frage für mich weitgehend geklärt. Ich habe mich dagegen entschieden. Gründe: 1. in meiner Situation bin ich dazu überhaupt nicht verpflichtet, weil die Ehe und die Kinder meine Frau nicht an dem Abschluss der abgebrochenen Ausbildung gehindert haben (sie hat einfach vorher zu lange beim Studium gebummelt: 9 Jahre Studium ohne Abschluss), daher kann die Ehe und die Kinder nicht als Grund für den Abbruch herhalten, sagt auch meine RA. 2. habe ich beim Rechnen mehr und mehr festgestellt, dass zwar eine gewisse Chance (aber im Zweifel eben kein wirklich durchsetzbarer Anspruch) besteht, dass meine ExFrau nach einer absolvierten Ausbildung auf EU verzichtet, jedoch dadurch quasi überhaupt keine Besserstellung für mich und eine potentielle zweite Ehe entsteht, da sie eh irgendwann halbtags anfangen muss zu arbeiten und die Unterhaltsansprüche insgesamt durch eine zweite Familie und neue Kinder dann alles zusammengenommen sinken würden.
Daher sehe ich nun einfach nicht ein, warum ich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus meiner Ex-Frau eine teure Ausbildung finanzieren soll auf die vage Hoffnung hin, dass dadurch der EU irgendwann wegfällt. Mir ist es dann wichtiger, mein Geld ganz für die 2. Familie einzusetzen, da ja z.B. meine zweite Frau überhaupt keinen Anspruch auf Unterhalt durch mich hat und gezwungen wäre, auch mit einem Säugling zu arbeiten oder Sozialhilfe zu beantragen.
Im Laufe der Beschäftigung mit all diesen Fragen ist mir immer mehr klar geworden, dass ich ganz falsch an die Sache herangegangen bin. Wichtig ist für mich, ob ich für eine zweite Familie eine Chance habe und wie wirklich die (wenn auch bitteren) Fakten dabei für mich sind.
Daher habe ich folgende Fragen und hoffe auf eure Rückmeldung, auch wenn sie bestimmt an anderer Stelle schon gestellt und beantwortet worden sind:
1. Neue Kinder bei Düsseldorfer Tabelle: Sind die Kinder aus 2. Ehe mit denen aus 1. Ehe gleichrangig bei Unterhaltsansprüchen oder nicht?
2. Mangelfallberechnung: Kindergeld wird nicht angerechnet (§1612 b Abs.5 BGB) ? Das heißt doch, dass die Kinder immer 135% (= Stufe 6 plus 77 Euro Hälfte Kindergeld) der Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle als Existenzminimum bekommen müssen (es sei denn es wird durch die Mangelfallberechnung weniger), oder?
3. Mangelfall: Es ist doch richtig, dass die 2. Ehefrau überhaupt keine Unterhaltsansprüche hat, auch wenn sie nicht arbeitet? D.h. sie wird überhaupt nicht in den Gesamtbedarf aufgenommen bei der Mangelfallberechnung. Es wird also die Verteilungsmasse ermittelt und dann der Bedarf von allen Kindern (1. und 2. Familie), der ExFrau und dann ist Schluss. Die Zweite Frau wird gar nicht in die Mangelfallberechnung einbezogen, oder?
4. Mangelfallberechnung: ist es richtig, dass bei der Mangelfallberechnung für die Ex-Frau das Existenzminimum 730 zugrundegelegt wird, solange sie nicht mindestens halbtags arbeiten kann (in meinem Fall frühestens August 2007)?
5. Umgekehrt: ist es richtig, dass die ExFrau ihr Existenzminimum (730) selbst abdecken kann, wenn sie halbtags arbeiten geht, oder gilt dann die Differenzmethode (vermutlich lebenslang?). Dazu ist noch zu sagen: die Ehe hat zwar 13 Jahre gedauert, aber davon 7 Jahre lang war es so, dass beide ein geringes Studenteneinkommen hatten, dann folgten 4 Jahre in der üblichen Mann hat Einkommen, Frau verdient nichts (Kinder), dann weitere 2 Jahre Mann hat Einkommen, Frau verdient 700 Euro dazu.
6. Stimmt es, dass die Exfrau krankenversichert wäre, wenn sie sich arbeitslos meldet? Kann man sich als Unterhaltsberechtigter mit Erwerbstätigkeit unzumutbar überhaupt arbeitslos melden?
7. Werden Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge für die ExFrau erst vom Einkommen abgezogen, dann ist das Einkommen bereinigt (= auch Grundlage für KU)? Oder wird erst KU berechnet vom bereinigten ohne KV- und RV, dann Abzug und dann EU-Berechnung?
Ich hoffe sehr auf Antworten oder auch auf Verweise, wo ich weitere Informationen dazu bekommen kann. Besonders Beispielrechnungen für Unterhalt bei dem klassischen Fall Erst- und Zweitfamilien mit jeweils 2 oder mehr Kindern.
Chip
ich hatte im Unterhaltsforum die Frage gestellt: der Exfrau eine Ausbildung finanzieren, damit sie später auf den EU verzichtet? Inzwischen hat sich diese Frage für mich weitgehend geklärt. Ich habe mich dagegen entschieden. Gründe: 1. in meiner Situation bin ich dazu überhaupt nicht verpflichtet, weil die Ehe und die Kinder meine Frau nicht an dem Abschluss der abgebrochenen Ausbildung gehindert haben (sie hat einfach vorher zu lange beim Studium gebummelt: 9 Jahre Studium ohne Abschluss), daher kann die Ehe und die Kinder nicht als Grund für den Abbruch herhalten, sagt auch meine RA. 2. habe ich beim Rechnen mehr und mehr festgestellt, dass zwar eine gewisse Chance (aber im Zweifel eben kein wirklich durchsetzbarer Anspruch) besteht, dass meine ExFrau nach einer absolvierten Ausbildung auf EU verzichtet, jedoch dadurch quasi überhaupt keine Besserstellung für mich und eine potentielle zweite Ehe entsteht, da sie eh irgendwann halbtags anfangen muss zu arbeiten und die Unterhaltsansprüche insgesamt durch eine zweite Familie und neue Kinder dann alles zusammengenommen sinken würden.
Daher sehe ich nun einfach nicht ein, warum ich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus meiner Ex-Frau eine teure Ausbildung finanzieren soll auf die vage Hoffnung hin, dass dadurch der EU irgendwann wegfällt. Mir ist es dann wichtiger, mein Geld ganz für die 2. Familie einzusetzen, da ja z.B. meine zweite Frau überhaupt keinen Anspruch auf Unterhalt durch mich hat und gezwungen wäre, auch mit einem Säugling zu arbeiten oder Sozialhilfe zu beantragen.
Im Laufe der Beschäftigung mit all diesen Fragen ist mir immer mehr klar geworden, dass ich ganz falsch an die Sache herangegangen bin. Wichtig ist für mich, ob ich für eine zweite Familie eine Chance habe und wie wirklich die (wenn auch bitteren) Fakten dabei für mich sind.
Daher habe ich folgende Fragen und hoffe auf eure Rückmeldung, auch wenn sie bestimmt an anderer Stelle schon gestellt und beantwortet worden sind:
1. Neue Kinder bei Düsseldorfer Tabelle: Sind die Kinder aus 2. Ehe mit denen aus 1. Ehe gleichrangig bei Unterhaltsansprüchen oder nicht?
2. Mangelfallberechnung: Kindergeld wird nicht angerechnet (§1612 b Abs.5 BGB) ? Das heißt doch, dass die Kinder immer 135% (= Stufe 6 plus 77 Euro Hälfte Kindergeld) der Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle als Existenzminimum bekommen müssen (es sei denn es wird durch die Mangelfallberechnung weniger), oder?
3. Mangelfall: Es ist doch richtig, dass die 2. Ehefrau überhaupt keine Unterhaltsansprüche hat, auch wenn sie nicht arbeitet? D.h. sie wird überhaupt nicht in den Gesamtbedarf aufgenommen bei der Mangelfallberechnung. Es wird also die Verteilungsmasse ermittelt und dann der Bedarf von allen Kindern (1. und 2. Familie), der ExFrau und dann ist Schluss. Die Zweite Frau wird gar nicht in die Mangelfallberechnung einbezogen, oder?
4. Mangelfallberechnung: ist es richtig, dass bei der Mangelfallberechnung für die Ex-Frau das Existenzminimum 730 zugrundegelegt wird, solange sie nicht mindestens halbtags arbeiten kann (in meinem Fall frühestens August 2007)?
5. Umgekehrt: ist es richtig, dass die ExFrau ihr Existenzminimum (730) selbst abdecken kann, wenn sie halbtags arbeiten geht, oder gilt dann die Differenzmethode (vermutlich lebenslang?). Dazu ist noch zu sagen: die Ehe hat zwar 13 Jahre gedauert, aber davon 7 Jahre lang war es so, dass beide ein geringes Studenteneinkommen hatten, dann folgten 4 Jahre in der üblichen Mann hat Einkommen, Frau verdient nichts (Kinder), dann weitere 2 Jahre Mann hat Einkommen, Frau verdient 700 Euro dazu.
6. Stimmt es, dass die Exfrau krankenversichert wäre, wenn sie sich arbeitslos meldet? Kann man sich als Unterhaltsberechtigter mit Erwerbstätigkeit unzumutbar überhaupt arbeitslos melden?
7. Werden Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge für die ExFrau erst vom Einkommen abgezogen, dann ist das Einkommen bereinigt (= auch Grundlage für KU)? Oder wird erst KU berechnet vom bereinigten ohne KV- und RV, dann Abzug und dann EU-Berechnung?
Ich hoffe sehr auf Antworten oder auch auf Verweise, wo ich weitere Informationen dazu bekommen kann. Besonders Beispielrechnungen für Unterhalt bei dem klassischen Fall Erst- und Zweitfamilien mit jeweils 2 oder mehr Kindern.
Chip