Hallo,
beim Ermitteln des von mir zu zahlenden Unterhaltes ist mir eines unklar: Meine Frau hat ein Haus mit ihrer Schwester zusammen geerbt. Meine Frau und ich haben bis zu unserer Trennung das Haus gemeinsam bewohnt. Seit dem Tod ihrer Eltern zahlen wir über verschiedene Kredite die Hälfte des Wertes des Hauses an die Schwester meiner Frau zurück. Ich habe mich von meiner Frau getrennt und bin ausgezogen.
1. Frage: Ich habe gehört, daß mir die Hälfte dessen, was wir seit dem Tod ihrer Eltern an Abzahlungen gemeinsam geleistet haben, rückwirkend zusteht. Stimmt das?
2. Frage: Wie wird ihr Wohnen in diesem ihr zur Hälfte gehörenden Eigentum bei der Berechnung des von mir zu zahlenden Unterhaltes gewertet? Ich habe gelesen, daß der sogenannte "geldwerte Vorteil" angewendet wird, und zwar wie folgt: Angenommene Miete für das Haus (in diesem Fall ca. 1000 Euro) abzüglich abzuzahlender Kredite (ca. 700 Euro) verbleiben 300 Euro, die als Einkommen meiner Frau bei der Berechnung des Unterhalts mit einzuberechnen wären. Stimmt das?
Vielen Dank für Hilfe!
beim Ermitteln des von mir zu zahlenden Unterhaltes ist mir eines unklar: Meine Frau hat ein Haus mit ihrer Schwester zusammen geerbt. Meine Frau und ich haben bis zu unserer Trennung das Haus gemeinsam bewohnt. Seit dem Tod ihrer Eltern zahlen wir über verschiedene Kredite die Hälfte des Wertes des Hauses an die Schwester meiner Frau zurück. Ich habe mich von meiner Frau getrennt und bin ausgezogen.
1. Frage: Ich habe gehört, daß mir die Hälfte dessen, was wir seit dem Tod ihrer Eltern an Abzahlungen gemeinsam geleistet haben, rückwirkend zusteht. Stimmt das?
2. Frage: Wie wird ihr Wohnen in diesem ihr zur Hälfte gehörenden Eigentum bei der Berechnung des von mir zu zahlenden Unterhaltes gewertet? Ich habe gelesen, daß der sogenannte "geldwerte Vorteil" angewendet wird, und zwar wie folgt: Angenommene Miete für das Haus (in diesem Fall ca. 1000 Euro) abzüglich abzuzahlender Kredite (ca. 700 Euro) verbleiben 300 Euro, die als Einkommen meiner Frau bei der Berechnung des Unterhalts mit einzuberechnen wären. Stimmt das?
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