Frau bewohnt geerbtes Haus

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    • Frau bewohnt geerbtes Haus

      Hallo,

      beim Ermitteln des von mir zu zahlenden Unterhaltes ist mir eines unklar: Meine Frau hat ein Haus mit ihrer Schwester zusammen geerbt. Meine Frau und ich haben bis zu unserer Trennung das Haus gemeinsam bewohnt. Seit dem Tod ihrer Eltern zahlen wir über verschiedene Kredite die Hälfte des Wertes des Hauses an die Schwester meiner Frau zurück. Ich habe mich von meiner Frau getrennt und bin ausgezogen.
      1. Frage: Ich habe gehört, daß mir die Hälfte dessen, was wir seit dem Tod ihrer Eltern an Abzahlungen gemeinsam geleistet haben, rückwirkend zusteht. Stimmt das?
      2. Frage: Wie wird ihr Wohnen in diesem ihr zur Hälfte gehörenden Eigentum bei der Berechnung des von mir zu zahlenden Unterhaltes gewertet? Ich habe gelesen, daß der sogenannte "geldwerte Vorteil" angewendet wird, und zwar wie folgt: Angenommene Miete für das Haus (in diesem Fall ca. 1000 Euro) abzüglich abzuzahlender Kredite (ca. 700 Euro) verbleiben 300 Euro, die als Einkommen meiner Frau bei der Berechnung des Unterhalts mit einzuberechnen wären. Stimmt das?
      Vielen Dank für Hilfe!
    • RE: Frau bewohnt geerbtes Haus

      Original von dorn
      1. Frage: Ich habe gehört, daß mir die Hälfte dessen, was wir seit dem Tod ihrer Eltern an Abzahlungen gemeinsam geleistet haben, rückwirkend zusteht. Stimmt das?

      indirekt ja - aber nur der Tilgungsanteil und nur über die Ermittlung des Zugewinns, d.h. direkt nach dem Erbfall hatte das Haus einen bestimmten Wert, dann wurde wohl die Haushälfte der Schwester abgekauft, dafür wurden Kredite aufgenommen und begonnen sie zu tilgen. Der Teil der Schulden, der in der Zwischenzeit getilgt wurde, wird ja in der Vermögensbilanz nicht abgezogen, ist also dazugekommen und wird somit im Zugewinn zu finden sein.
      Beispiel:
      Wert des Hauses beim Erbfall: 300.000,- € (davon gehört die Hälfte der Exgattin)
      Kreditaufnahme zum Auszahlen der Schwester: 150.000,- €
      Kreditstand heute: 100.000,- €

      Wenn sonst keine anderen Vermögenswerte im Spiel sind und der Wert der Immobilie sich nicht verändert hat, dann würde eine Zugewinnberechnung ungefähr so aussehen:
      Frau:
      Anfangsvermögen: 0,- € dazu Schenkungen/Erbe: 150.000,- €
      Endvermögen: 300.000,- € (Haus) abzgl. Schulden 100.000,- € macht 200.000,- €
      Zugewinn somit 50.000,- €

      Wenn auf Deiner Seite gar kein Zugewinn stattgefunden hat, müßte die Exgattin also im Rahmen eines Zugewinnausgleichs 25.000,- € bezahlen.
      Wenn der Tilgungsanteil in den Kreditraten klein war, dann kann es so aussehen, als wäre sehr viel Geld "verloren". Da sollte man dann aber immer auch daran denken, dass man ein ganzes Haus bewohnt hat und normalerweise dann entsprechend viel Miete angefallen wäre.


      Original von dorn
      2. Frage: Wie wird ihr Wohnen in diesem ihr zur Hälfte gehörenden Eigentum bei der Berechnung des von mir zu zahlenden Unterhaltes gewertet? Ich habe gelesen, daß der sogenannte "geldwerte Vorteil" angewendet wird, und zwar wie folgt: Angenommene Miete für das Haus (in diesem Fall ca. 1000 Euro) abzüglich abzuzahlender Kredite (ca. 700 Euro) verbleiben 300 Euro, die als Einkommen meiner Frau bei der Berechnung des Unterhalts mit einzuberechnen wären. Stimmt das?

      ja, so läuft das im Prinzip. Es gibt aber noch ein paar Details zu beachten, zum einen wird normalerweise für die Trennungszeit bzw. zumindest für das erste Trennungsjahr nur die ortsübliche Miete für eine Singlewohnung angesetzt - weil man vermeiden möchte, dass eine jetzt zu große Wohnung/ ein zu großes Haus aus finanziellen Gründen aufgegeben werden muß und somit eine Versöhnung erschwert würde.
      Auf der anderen Seite dürfen immer nur die Zinsen, nicht jedoch die Tilgungsanteile beim Wohnwert abgezogen werden. Zinsen (und weitere verbrauchsunabhängige Kosten, die ein Mieter nicht hat) sind abzugsfähige Aufwendungen für das Wohnen, Tilgungsanteile dienen aber dem Vermögensaufbau, der nicht von Dir zu bezahlen ist.

      Gruß
      rabma
      rabma