Hallo liebe Forengemeinde,
Folgende Situation:
Meine 19jährige Tochter geht noch zur Schule und wohnt bei meiner Ex-Frau, die mittlerweilen wieder verheiratet ist.
Meine o.g. nunmehr volljährige Tochter begehrt von mir Einkommens- und Vermögens-Auskunft gem. § 1605 BGB - soll sie auch bekommen.
Im Gegenzug dazu habe auch ich sie um Auskunft gebeten, da zum einen meine Ex-Frau gerade wegen ihrer Volljährigkeit auch zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, zum anderen meine Tochter geerbt hat und somit Zinseinkünfte besitzt und ggf. der "Stamm des Vermögens" heranzuziehen ist.
Nun das Problem:
Meine Tochter teilte mir mit, daß meine wiederverheiratete Ex-Frau bzw. ihre Mutter (KM) "nur" Hausfrau sei und somit zum Bar-Unterhalt überhaupt nicht verpflichtet sei und zum anderen erbringe sie Unterhalt per Naturalien, so lange sie noch "zu Hause" wohne. Anmerkung: Ab dem Wintersemester studiert sie auswärts in Kiel.
Fragen dazu:
1. In welcher Höhe entspricht jetzt dieser Unterhalt mit Naturalien dem Bar-Unterhalt, wenn man vergleichend umrechnen würde? Gibt es da juristische Kommentare oder entsprechende Musterurteile?
2. Wenn meine Tochter ab dem WS 2005 in Kiel studiert und meine wiederverheiratete Ex-Frau ist "nur" Hausfrau, wie muß sie sich dann am Kindesunterhalt beteiligen? Gibt es da keine "Hausfrauen-Regelung" bzw. "Taschengeld-Regelung" etc.? Wie wäre ihr Beitrag? Anmerkung: Der neue Ehemann ist Selbständiger bzw. Freiberufler?
3. Sollte es zu einer Auskunfts-Klage seitens meiner Frau kommen und ich würde ggf. eine Gegen-Auskunftsklage stellen, müßten dann nicht nur ich meine Unterlagen vorlegen, sondern auch meine Tochter a) diejenigen meiner Ex-Frau und da wiederverheiratet als (nicht-verdienende???) Hausfrau auch b) diejenigen ihres neuen Ehemannes?
Liebe Grüße,
Sepia
Folgende Situation:
Meine 19jährige Tochter geht noch zur Schule und wohnt bei meiner Ex-Frau, die mittlerweilen wieder verheiratet ist.
Meine o.g. nunmehr volljährige Tochter begehrt von mir Einkommens- und Vermögens-Auskunft gem. § 1605 BGB - soll sie auch bekommen.
Im Gegenzug dazu habe auch ich sie um Auskunft gebeten, da zum einen meine Ex-Frau gerade wegen ihrer Volljährigkeit auch zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, zum anderen meine Tochter geerbt hat und somit Zinseinkünfte besitzt und ggf. der "Stamm des Vermögens" heranzuziehen ist.
Nun das Problem:
Meine Tochter teilte mir mit, daß meine wiederverheiratete Ex-Frau bzw. ihre Mutter (KM) "nur" Hausfrau sei und somit zum Bar-Unterhalt überhaupt nicht verpflichtet sei und zum anderen erbringe sie Unterhalt per Naturalien, so lange sie noch "zu Hause" wohne. Anmerkung: Ab dem Wintersemester studiert sie auswärts in Kiel.
Fragen dazu:
1. In welcher Höhe entspricht jetzt dieser Unterhalt mit Naturalien dem Bar-Unterhalt, wenn man vergleichend umrechnen würde? Gibt es da juristische Kommentare oder entsprechende Musterurteile?
2. Wenn meine Tochter ab dem WS 2005 in Kiel studiert und meine wiederverheiratete Ex-Frau ist "nur" Hausfrau, wie muß sie sich dann am Kindesunterhalt beteiligen? Gibt es da keine "Hausfrauen-Regelung" bzw. "Taschengeld-Regelung" etc.? Wie wäre ihr Beitrag? Anmerkung: Der neue Ehemann ist Selbständiger bzw. Freiberufler?
3. Sollte es zu einer Auskunfts-Klage seitens meiner Frau kommen und ich würde ggf. eine Gegen-Auskunftsklage stellen, müßten dann nicht nur ich meine Unterlagen vorlegen, sondern auch meine Tochter a) diejenigen meiner Ex-Frau und da wiederverheiratet als (nicht-verdienende???) Hausfrau auch b) diejenigen ihres neuen Ehemannes?
Liebe Grüße,
Sepia