Kann ExE mich zum arbeiten zwingen?

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    • Kann ExE mich zum arbeiten zwingen?

      Hallo, bin neu hier und hoffe im richtigen Bereich zu schreiben.
      Hat ja mit Geld zu tun.

      Ich bin Zweitfrau und im Erziehungsurlaub. Habe mit meinem Mann zwei Kinder (bald 6 und bald 3 Jahre alt)

      Im Mai geht mein Erziehungsurlaub dann zuende. Leider kann ich nicht mehr in meinem Beruf zurück gehen und auch so könnte ich nicht arbeiten gehen, da ich keine Betreuunugsmöglichkeit für meine Kinder habe. Alles schon durchgesprochen. Ich werde dann zuhause bleiben.

      Jetzt habe ich aber Angst das die Exe meines Mannes mich zur Arbeit zwingen will per Gericht. (Einen Brief von Ihrem Anwalt habe ich schon erhalten. Ich soll Auskunft darüber geben ob ich arbeite und ob ich Einkünfte habe)

      Sie will den vollen KU haben. Will mich aus der UH-Berechnung raus haben.

      Geht das?
      Kommt Exe damit durch?
      Habe ich nicht auch ein Recht zuhause zu bleiben bis mein Jüngstes Kind alt genug ist, damit ich wieder arbeiten gehen kann?
      Oder gilt dieses wirklich nur der Erstfamilie???

      Danke für Antworten.

      LG Wummie
      gezeichnet: Wummie
    • RE: Kann ExE mich zum arbeiten zwingen?

      Jetzt habe ich aber Angst das die Exe meines Mannes mich zur Arbeit zwingen will per Gericht. (Einen Brief von Ihrem Anwalt habe ich schon erhalten. Ich soll Auskunft darüber geben ob ich arbeite und ob ich Einkünfte habe)


      Hi,

      das geht den Anwalt und die Ex deines Mannes überhaupt nichts an. Den Brief würde ich gar nicht beantworten.

      Auf welcher Berechnungsgrundlage zahlt dein Mann denn derzeit KU für seine älteren Kinder?

      cya,

      elwu
    • RE: Kann ExE mich zum arbeiten zwingen?

      hallo Wummie, zuerst mal, es gibt keine Arbeitspflicht in Deutschland, es kann niemand zum arbeiten gezwungen werden ! Max. kann man so gestellt werden als ob man arbeiten würde, also ein fiktives Einkommen angerechnet bekommen.

      Eine Aufforderung auf Auskunft bedeutet noch lange nicht dass das, wonach gefragt wird, auch gefordert wird. Sondern lediglich, daß RA diese Angaben zur Berechnung benötigt.

      Erst wenn beantragt wird Dir ein fiktives Einkommen anzurechnen kannst (solltest) Du mit dem Betreuungsbedarf der Kinder + fehlenden –möglichkeiten kontern.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kann ExE mich zum arbeiten zwingen?

      Hallo,

      die Ex deines Mannes hat mir dir nichts zu tun.
      Es ist schon ein starkes Stück, daß sie dich anschreiben läßt.
      Unterhaltspflichtig ist ja schließlich dein Mann und wenn sie irgendwelche Auskünfte wünscht, soll sie sich doch an ihn wenden.

      Tschö
    • RE: Kann ExE mich zum arbeiten zwingen?

      Hallo Wummie,

      wenn du Einkommen erzielst, wird sie wohl versuchen wollen, den Selbstbehalt deines Mannes herabzusetzen, damit der KU aus der Mangelfallberechnung rutscht.

      Zum Arbeiten zwingen kann sie dich nicht, allerdings solltest du ihr auch nicht verübeln, dass sie wenigstens versucht, den Regel-KU für ihre Kinder zu bekommen, denn wenn der nicht gezahlt wird, ist es meistens auf der Exen-Seite finanziell auch ganz schön eng.

      Gruß
      Antje
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    • RE: Kann ExE mich zum arbeiten zwingen?

      Erst wenn beantragt wird Dir ein fiktives Einkommen anzurechnen kannst (solltest) Du mit dem Betreuungsbedarf der Kinder + fehlenden –möglichkeiten kontern.

      nach genauerem Überlegen isses wohl besser Du teilst die Gründe, warum Du nicht arbeiten kannst mit der Auskunft mit. Denn Auskunft ist vollständig zu erteilen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kann ExE mich zum arbeiten zwingen?

      Neee Ondra, mach ma halblang.

      wenn wie hier versucht wird den KU mit Hinweis auf Bedürftigkeit der neuen Frau/Mutter zu kürzen dann muß es auch erlaubt sein da nachzuforschen, Auskunft drüber zu verlangen. Gerade nach Ende Erziehungszeit gehen viele wieder arbeiten, deshalb ist eine Auskunft zu diesem Zeitpunkt berechtigt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kann ExE mich zum arbeiten zwingen?

      Hallo,

      ich kann dich beruhigen, dein jüngstes Kind muss 8 Jahre alt sein das dein Einkommen überhaupt beim KU für Kinder aus erster Ehe mitberechnet wird.

      Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe und wir haben noch Zwillinge bekommen. Ich bin nach 9 Monaten einen halben Tag arbeiten gegangen und da hatten wir auch gleich ein schreiben vom Anwalt der EX ich sollte mein Einkommen ihrem Anwalt mitteilen um den KU neue zu berechnen. Unserer Anwalt hat uns dann erklärt mein Einkommen was ein Stufe bein DT ausmacht wird erst mitberechnet wenn meine Kinder 8 Jahre alt sind. Begründung: da ich jeder Zeit wegen den Kinder wieder aufhören müsste zu arbeiten. (z.B. die Kinder könnten krank werden). KInder können sich in diesem Alter noch nicht selber versorgen so sieht es das Gesetz.

      Übrigens ist man nicht verpflichtet vor dem 8 bzw. vor dem 12 Lebensjahr eines Kinders einen Halbtagsjob anzunehmen und das gilt für Erstfrauen wie für Zweitfrauen.

      Gruß

      Anna

      P.S. Lege diesen Brief in einen Ordner und lass in verstauben den mehr ist er nicht Wert. Da weis auch der Anwalt von Ex.
    • Hallo,

      danke mal für Eure antworten.
      Habe heute unseren Anwalt erreicht. Er sagte auch das die ExE da nichts machen kann.
      Ich habe ganauso ein Recht darauf zuhause zu bleiben bis mein jüngstes 8 bzw.12 ist.

      Dann muss ich noch erwähnen, das unsere kleine Tochter sehr krank ist, so das ich auf grund dessen auch nicht arbeiten gehen kann. Wir fahren jatzt 4 Wochen zur Kur und danach sind noch einige KH-Aufenthalte in sicht. Waren heute gerade wieder beim Arzt mit der Kleinen und die Werte sehen nicht gut aus.

      Also ich habe nicht nur hier Stress sondern noch mit ner ExE.
      Und KU haben wir immer pünktlich und nach DT gezahlt.

      Danke trotzdem noch mal.

      Gruß Wummie
      gezeichnet: Wummie
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