Ständiges Verzögern

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    • Ständiges Verzögern

      Hallo zusammen,
      meine Schwester ist seit Juni 2004 geschieden, ihr Ex lebt seit Juni 2003 alleine im gemeinsamen Haus. Zwei der drei Kinder leben schon in eigenen Wohnungen, der kleinste lebt bei der Mutter. Alle zahlen Miete, nur der Ex lebt mietfrei im eigenen Haus. Er verzögert nun seit langem alle Termine, die zu einer Regelung bezüglich des Hauses führen könnten. Nun hat er Zugewinnausgleich gefordert und meine Schwester mußte seinem Anwalt ihren heutigen Vermögensstand und den zum Zeitpunkt der Heirat nachweisen. Daraufhin hat ihr Ex ihr 30.000 EUR geboten. Zur Info: Das Haus ist ca. 200.000 EUR Wert, meiner Schwester gehört 1/3 des Hauses und sie hat 25.000 EUR bar eingebracht. Die Vorstellung meiner Schwester belaufen sich auf 80.000 EUR. Nun hat der Anwalt meiner Schwester die Unterlagen ihres Ex angefordert, aber er hält die Fristen wiederum nicht ein. Sie kann nun auf Vorlage der Unterlagen klagen, muß aber dann 1.400 EUR Vorschuss für die Gerichtskosten zahlen. Das ist paradox, da sie ja nicht auf die Zugewinnberechnung verzichten wollte und jetzt soll sie dafür zahlen?
      Wie lange muß sie sich denn hinhalten lassen, um an das ihr zustehende Geld zu kommen?
      Hat jemand Ahnung wie man die Angelegenheit zügig abschließen kann? Ihr Anwalt hat ihr geraten, von ihren Forderungen um ca. 20.000 EUR herunterzugehen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das wäre ein sehr großes Zugeständnis und außerdem wird ihr Ex darauf auf sicher nicht eingehen.
      Ich bin für Eure Tipps sehr dankbar.
      Gruß
      Elfi
    • RE: Ständiges Verzögern

      Hallo elfi,

      auch wenn Du Deinen Beitrag (völlig zu Recht) ins Brett "Zugewinn" eingestellt hast, möchte ich mir vorab auch noch die eine oder andere Bemerkung zu weiteren finanziellen Bereichen nicht verkneifen...

      Original von elfi
      ... nur der Ex lebt mietfrei im eigenen Haus. ...

      dieser Umstand kann/sollte in die Unterhaltsberechnung einfliessen, durch den Wohnvorteil (also die ersparte ortsübliche Miete abzüglich der verbrauchsunabhängigen Kosten) erhöht sich sein Einkommen.

      Original von elfi
      ... meiner Schwester gehört 1/3 des Hauses ...

      dann kann sie aber für dieses eine Drittel eine Nutzungsentschädigung (=Miete) verlangen - zumindest dann, wenn nicht noch Hypotheken auf dem Haus lasten, die nur der Exmann trägt.

      Nun aber zum Zugewinn bzw. den Überlegungen inwiefern ein Nachgeben zu einer außergerichtlichen Lösung führen könnte (vorne weg eine echte Zugewinnberechnung können und dürfen wir hier natürlich nicht machen, wir können aber mal ein Stück weit mitdenken).
      Deine Schwester hat also ihr End- und ihr Anfangsvermögen aufgelistet, 25.000,- sind ihr Anfangsvermögen, ihr Endvermögen ist 1/3 des (schuldenfreien??) Hauses, also max. 67.000,- EUR. Ihr Zugewinn wäre demnach 42.000,- EUR.
      Der Exmann hat ein unbekanntes Anfangsvermögen und vermutlich ein Endvermögen von 133.000,- EUR, der maximale Zugewinn auf seiner Seite wäre also somit diese 133.000,- EUR (wenn er auch was mitgebracht hat oder als Erbe/Schenkung während der Ehe bekommen hat, dann natürlich entsprechend weniger). Die Differenz im Zugewinn wäre also maximal 91.000,- EUR, die Ausgleichsforderung also maximal 45.500,- EUR.

      Insofern kann ich die Ausgleichs-Forderung in Höhe von 80.000,- EUR nicht ganz nachvollziehen - es sei denn damit soll auch der 1/3 Hausanteil abgegolten werden, d.h. die Regelung würde dann auch einen Hauskauf-Anteil beinhalten.

      Original von elfi
      Daraufhin hat ihr Ex ihr 30.000 EUR geboten.

      gibt es da eine Berechnung dazu? Sprich welche Beträge hat er eingesetzt? Wo liegen die Unterschiede zur Berechnung der Schwester?

      Vielleicht kannst Du ja noch die Lücken füllen, dann könnte man schon noch etwas mehr abschätzen, wo ein echter Kompromis liegen könnte.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • Hallo Rabma,
      danke für Deine Antwort. Natürlich ist in den 80.000 EUR der 1/3 Hausanteil erhalten. Ich kenne mich überhaupt nicht aus mit der Rechtsprechung, unsere Überlegung war ganz einfach: Das Haus ist 200.000 EUR Wert, ein Drittel davon sind ca. 66.000 plus 25.000 EUR Schenkung, wären ca. 90.000 EUR. Damit ist die Forderung von 80.000 EUR doch nicht überhöht oder? Die Zahlen sind über den Daumen gepeilt, da keine genauen Werte vorliegen.
      Der Ex hat nur die Summe von 30.000 EUR angeboten, die Nachweise dazu erbracht. Diese müßten nun eingeklagt werden, was wieder Zeitverlust und Kosten mit sich bringt.
      Gruß
      Elfi
    • RE: Ständiges Verzögern

      hallo Elfi, zu einem Zugewinnausgleich gehört zuerst mal die Auskunft über Anfangs- und Endvermögen. Vorher kann man doch eigentlich keine „Vorstellungen“ haben. Von daher verstehe ich weder das Angebot Ex noch die Forderung Deiner Schwester.

      Sie kann nun auf Vorlage der Unterlagen klagen, muß aber dann 1.400 EUR Vorschuss für die Gerichtskosten zahlen. Das ist paradox,

      daran ist nix „paradox“, wer eine Klage einreicht muß erst mal in Vorlage für die Gerichtskosten treten. Je nach späterem Urteil, damit einhergehende Kostenverteilung bekommt sie dann wieder was (bis alles) zurück.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo Wolfgang,
      die Vorstellung meiner Schwester basiert auf einer außergerichtlichen Einigung. Sie möchte 1/3 des Hauswertes und die 25.000 EUR, die sie von unserem Vater damals bekommen hat. Eine Zugewinnberechnung wäre ihr nicht in den Sinn gekommen.
      Ihr Ex hat auch bestätigt, daß er ihre Forderungen für angebracht hält, er habe aber kein Geld.
      Nachdem der Ex nun eine Zugewinnberechnung fordert, muß sie seine Unterlagen einklagen. Sein Angebot über 30.000 EUR ist völlig aus der Luft gegriffen.
      Meine Frage war nun: Wie kann man den Vorgang beschleunigen. Er hat bisher alles was möglich war verzögert und sich auch erfolgreich um den KU für seine beiden großen Söhne (Studenten) gedrückt. Beide haben inzwischen aufgegeben um den KU zu kämpfen.
      Gruß
      Elfi
    • RE: Ständiges Verzögern

      Hallo Elfi,

      natürlich kann ein außergerichtlicher Vergleich weniger Kosten verursachen und zweckmäßiger sein, doch wenn es nicht anders geht, hilft eben nur der gerichtliche Weg.
      Ich glaube bei der Zugewinnermittlung in Bezug auf das Haus ist noch eine ganze Reihe von Fragen zu klären

      a) Wurde das Haus in die Ehe eingebracht oder erst während der Ehe erworben?
      b) Wie wurde das Haus finanziert?
      c) Was heißt "25.000 EUR eingebracht"? Wofür wurde das Geld verwendet?
      d) Wie kam es zu der Aufteilung 1/3 zu 2/3?
      e)Ist das Haus jetzt schuldenfrei, oder welche Restschuld gibt es?
      f) Wie kommt es zu der Wertangabe 200.000 Euro? Wird dieser Wert von beiden Parteien akzeptiert? Ich möchte zu Bedenken geben, daß bei einem eventuellen Verkauf, nicht unbedingt der selbst eingeschätzte Wert erreicht wird.

      Dem Argument "kein Geld" lässt sich begegnen, daß ggf eine Hypothek aufgenommen werden kann.

      MfG
      WerK
    • hallo Elfi, „beschleunigen“ geht von Außen nicht.

      Der übliche Weg:
      1. Auskunft verlangen
      2. Anwalt verlangt Auskunft mit Termin, droht Klage an wenn Auskunft bis dahin nicht kommt
      3. Klage auf Auskunft
      4. Gericht fordert Unterlagen an, mit Terminsetzung
      5. Gericht verurteilt Ex zu Auskunft
      6. Gericht ordnet (Zwangs)Maßnahmen an, auf Antrag RA.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo Wolfgang,
      genau das ist es. Der Weg, den Du beschrieben hast, dauert doch ewig. Bisher war es so, dass der Ex auf keine Aufforderung reagiert hat. Ihn interessiert auch nicht, ob ihn ein Anwalt oder ein Richter zu irgendetwas auffordert. Inzwischen sind alle mit den Nerven am Ende.Wie schon geschrieben, seine beiden Söhne haben es aufgegeben, jemals einen Cent Unterhalt von ihm zu bekommen.
      Gruß
      Elfi
    • Hallo,
      Du schreibst ganz richtig, daß ein außergerichtlicher Vergleich wesentlich günstiger kommt. Es ist sehr ärgerlich, wenn man Unmengen von Gerichts- und Anwaltskosten zahlen muß, nur weil einer sich stur stellt.
      Zu Deinen Fragen: Das Haus wurde während der Ehe erworben. Es ist wohl notariell so vereinbart worden, daß 1/3 des Hauses meiner Schwester, 1/3 meinem Ex-Schwager und das letzte 1/3 dem Vater des Ex. Der Vater hat sein Drittel noch während der Ehe seinem Sohn überschrieben, sodaß jetzt der Ex 2/3 und meine Schwester 1/3 besitzt. Meine Schwester hat von unserem Vater während ihrer Ehe 25.000 EUR bekommen, die auch in das Haus investiert wurden.
      Das Haus ist jetzt nicht schuldenfrei, es müssen noch 20.000 EUR abgezahlt werden. Deshalb auch die Vorstellung meiner Schwester:
      Wert des Hauses 200.000 EUR, 1/3 sind ca. 66.000 EUR, plus 25.000 EUR Schenkung = ca. 91.000 EUR (sie will 80.000 EUR, d.h. 11.000 EUR weniger, die ihren Anteil an der gänzlichen Bezahlung darstellen).
      Mein Ex-Schwager erkennt die Höhe der Forderung als angebracht an, will aber trotz allem nur 30.000 EUR zahlen. Wie er auf diese Summe kommt, weiß keiner.
      Bitte entschuldige meine laienhafte Ausführung, aber zum Glück hatte ich nie solche Schwiergkeiten. Bei meiner Scheidung hatten wir nur einen Anwalt, ich selbst habe nie EU oder KU verlangt und auch nicht bekommen.
      Gruß
      Elfi