Hallo zusammen,
meine Schwester ist seit Juni 2004 geschieden, ihr Ex lebt seit Juni 2003 alleine im gemeinsamen Haus. Zwei der drei Kinder leben schon in eigenen Wohnungen, der kleinste lebt bei der Mutter. Alle zahlen Miete, nur der Ex lebt mietfrei im eigenen Haus. Er verzögert nun seit langem alle Termine, die zu einer Regelung bezüglich des Hauses führen könnten. Nun hat er Zugewinnausgleich gefordert und meine Schwester mußte seinem Anwalt ihren heutigen Vermögensstand und den zum Zeitpunkt der Heirat nachweisen. Daraufhin hat ihr Ex ihr 30.000 EUR geboten. Zur Info: Das Haus ist ca. 200.000 EUR Wert, meiner Schwester gehört 1/3 des Hauses und sie hat 25.000 EUR bar eingebracht. Die Vorstellung meiner Schwester belaufen sich auf 80.000 EUR. Nun hat der Anwalt meiner Schwester die Unterlagen ihres Ex angefordert, aber er hält die Fristen wiederum nicht ein. Sie kann nun auf Vorlage der Unterlagen klagen, muß aber dann 1.400 EUR Vorschuss für die Gerichtskosten zahlen. Das ist paradox, da sie ja nicht auf die Zugewinnberechnung verzichten wollte und jetzt soll sie dafür zahlen?
Wie lange muß sie sich denn hinhalten lassen, um an das ihr zustehende Geld zu kommen?
Hat jemand Ahnung wie man die Angelegenheit zügig abschließen kann? Ihr Anwalt hat ihr geraten, von ihren Forderungen um ca. 20.000 EUR herunterzugehen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das wäre ein sehr großes Zugeständnis und außerdem wird ihr Ex darauf auf sicher nicht eingehen.
Ich bin für Eure Tipps sehr dankbar.
Gruß
Elfi
meine Schwester ist seit Juni 2004 geschieden, ihr Ex lebt seit Juni 2003 alleine im gemeinsamen Haus. Zwei der drei Kinder leben schon in eigenen Wohnungen, der kleinste lebt bei der Mutter. Alle zahlen Miete, nur der Ex lebt mietfrei im eigenen Haus. Er verzögert nun seit langem alle Termine, die zu einer Regelung bezüglich des Hauses führen könnten. Nun hat er Zugewinnausgleich gefordert und meine Schwester mußte seinem Anwalt ihren heutigen Vermögensstand und den zum Zeitpunkt der Heirat nachweisen. Daraufhin hat ihr Ex ihr 30.000 EUR geboten. Zur Info: Das Haus ist ca. 200.000 EUR Wert, meiner Schwester gehört 1/3 des Hauses und sie hat 25.000 EUR bar eingebracht. Die Vorstellung meiner Schwester belaufen sich auf 80.000 EUR. Nun hat der Anwalt meiner Schwester die Unterlagen ihres Ex angefordert, aber er hält die Fristen wiederum nicht ein. Sie kann nun auf Vorlage der Unterlagen klagen, muß aber dann 1.400 EUR Vorschuss für die Gerichtskosten zahlen. Das ist paradox, da sie ja nicht auf die Zugewinnberechnung verzichten wollte und jetzt soll sie dafür zahlen?
Wie lange muß sie sich denn hinhalten lassen, um an das ihr zustehende Geld zu kommen?
Hat jemand Ahnung wie man die Angelegenheit zügig abschließen kann? Ihr Anwalt hat ihr geraten, von ihren Forderungen um ca. 20.000 EUR herunterzugehen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das wäre ein sehr großes Zugeständnis und außerdem wird ihr Ex darauf auf sicher nicht eingehen.
Ich bin für Eure Tipps sehr dankbar.
Gruß
Elfi