Hallo, vielleicht gibt es diesen Fall öfters, und mir kann jemand helfen.
Meine Frau ist seit einiger Zeit aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Wir haben (hatten) eine Zugewinngemeinschaft. Ich bin jetzt mit zwei Kindern (17 und 15) allein. Meine Frau arbeitet nicht und trägt nichts zum Unterhalt bei. Alle Kosten werden von mir getragen.
Ich gehe davon aus, daß beide Kinder studieren wollen und so bis zum Ende ihrer Ausbildung noch einiges kosten werden.
Erste Frage: Kann man die Unterhaltskosten für die Kinder für die nächsten Jahre hochrechnen und ihrem Zugewinnbei der Scheidung abziehen ?
Zweite Frage: Gibt es Tabellen, in denen man diese Unterhaltskosten ablesen kann und gibt Grundsätze, wie lange sie denn zum Unterhalt bei studierenden Kindern verpflichtet wäre ?
Danke für Antworten.
Mono
Meine Frau ist seit einiger Zeit aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Wir haben (hatten) eine Zugewinngemeinschaft. Ich bin jetzt mit zwei Kindern (17 und 15) allein. Meine Frau arbeitet nicht und trägt nichts zum Unterhalt bei. Alle Kosten werden von mir getragen.
Ich gehe davon aus, daß beide Kinder studieren wollen und so bis zum Ende ihrer Ausbildung noch einiges kosten werden.
Erste Frage: Kann man die Unterhaltskosten für die Kinder für die nächsten Jahre hochrechnen und ihrem Zugewinnbei der Scheidung abziehen ?
Zweite Frage: Gibt es Tabellen, in denen man diese Unterhaltskosten ablesen kann und gibt Grundsätze, wie lange sie denn zum Unterhalt bei studierenden Kindern verpflichtet wäre ?
Danke für Antworten.
Mono