EU Zahlung auch an Unterhaltspflichtigen möglich?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • EU Zahlung auch an Unterhaltspflichtigen möglich?

      Im Allgemeinen bekommt ja derjenige Elternteil EU der die Kinder hat, wäre es denn auch möglich, dass der für KU Unterhaltspflichtige Aufstockungsgehalt bekommt?
      Konkret:
      Der Mann hat aus 1. Ehe 2 Kinder und mit seiner neuen Freundin/Frau 2 Kinder, ein Nettoeinkommen von 1900 Euro, der KU für 4 Kinder beträgt in etwa 950 Euro, ihm bleiben 950 Euro, erste Frau geht aber wieder arbeiten, verdient 1600 Netto, Differenz 650 Euro, d.h. sie müsste ihm doch dann 3/7 davon abgeben = 280 Euro.
      Ist dies möglich oder verpflichtet die nacheheliche Solidarität nur zur Unterstützung des kinderbetreuenden Elternteils?

      Liebe Grüße
      Sophie
    • RE: EU Zahlung auch an Unterhaltspflichtigen möglich?

      Der Mann hat aus 1. Ehe 2 Kinder und mit seiner neuen Freundin/Frau 2 Kinder, ein Nettoeinkommen von 1900 Euro, der KU für 4 Kinder beträgt in etwa 950 Euro, ihm bleiben 950 Euro, erste Frau geht aber wieder arbeiten, verdient 1600 Netto, Differenz 650 Euro, d.h. sie müsste ihm doch dann 3/7 davon abgeben = 280 Euro.


      Hi,

      wenn er wieder verheiratet gibt es eh keinen Unterhaltsanspruch. Und daß (theoretischer) KU für neue Kids einen Anspruch auf EU seitens der Ex begründet wage ich sehr zu bezweifeln...

      cya,

      elwu
    • RE: EU Zahlung auch an Unterhaltspflichtigen möglich?

      hallo Sophie, theoretisch ist das schon möglich. Wenn „betreuender ET“ deutlich mehr verdient als „KU zahlender ET“, ich kenne da schon Fälle wo es so läuft.

      Hier wäre aber zu beachten dass selbstverständlich nur der KU für Kinder aus Ehe#1 zu berücksichtigen wäre. Da es nach Ende dieser Ehe nicht zu einer solchen Regelung kam dürfte das jetzt vorbei sein.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: EU Zahlung auch an Unterhaltspflichtigen möglich?

      Hallo,

      dein Mann sollte froh sein, daß seine Ex arbeitet und somit,neben der Betreuung, auch finanziell für die gemeinsamen Kinder einen sicheren Rahmen bietet.

      In diesem Zusammenhang von nachehelicher Solidarität zu sprechen halte ich für unangemessen.

      Tschö
    • RE: EU Zahlung auch an Unterhaltspflichtigen möglich?

      Hallo,

      erst einmal wäre festzustellen, ob er mit der Next verheiratet ist oder nicht. Wenn ja, erübrigt sich das Thema komplett.

      Wenn nicht, wäre erst einmal festzuhalten

      - wie die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung waren. Die Unterhaltsbedürftigkeit muss imho schon zu diesem Zeitpunkt bestanden haben.

      - was KM alles von ihrem Einkommen abziehen kann (Kinderbetreuungskosten, berufsbedingte Aufwändungen etc.).

      Und last but not least kann ich mir ebenso wenig wie die anderen vorstellen, dass die Unterhaltspflicht für zwei Kinder aus der neuen Beziehung einen EU-Anspruch begründen.

      Gruß
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • Benutzer online 1

      1 Besucher