Zugewinn und EU

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    • Zugewinn und EU

      Ich habe im Internet gelesen, dass der Zugewinn als Einkommen gewertet wird und mit in die Unterhaltsberechnung einfließt. Wenn nun die unterhaltsberechtigte Frau Zugewinn hat, der Unterhaltspflichtige jedoch nicht, kann sich dadurch seine Unterhaltspflicht der Frau gegenüber etwas reduzieren? Wie wird dies verrechnet?

      Liebe Grüße
      Sophie
    • RE: Zugewinn und EU

      Ich habe im Internet gelesen, dass der Zugewinn als Einkommen gewertet wird und mit in die Unterhaltsberechnung einfließt.


      Hi,

      vermutlich stand da daß Einkünfte aus dem Zugewinn (z.B. Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen) als Einkommen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Das ist korrekt, und es gelten die selben Regeln wie wenn solche Einkünfte beim Unterhaltspflichtigen anfallen.

      cya,

      elwu
    • RE: Zugewinn und EU

      Hallo Sophie,

      das sind bisher nur sehr allgemeine Angaben / Vermutungen. So kann ich im Moment auch nur allgemein antworten.

      Grundsätzlich muß man immer erst "bedürftig" sein, um Unterhalt verlangen zu können. Einkommen aus Vermögen zählt in der Unterhaltsberechnung voll mit. Hat z.B. der Unterhaltsbegehrende ein Vermögen i.H.v. 200.000,- EUR dann sollte man daraus schon einen Zinsertrag von 500,- bis 700,- EUR mtl. erzielen können. Wie gesagt es geht um das Einkommen aus Vermögen.

      Wenn nun die unterhaltsberechtigte Frau Zugewinn hat, der Unterhaltspflichtige jedoch nicht,...

      wenn ich diese Formulierung wörtlich nehme, dann würde ich dem Unterhaltspflichtigen zum Zugewinnausgleich raten, denn dann kann er die Hälfte ihres Zugewinns bekommen - das geht aber natürlich nur wenn es sich wirklich um Zugewinn und nicht um ihr Vermögen handelt.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Zugewinn und EU

      Hallo Rabma,

      vielen Dank für deine Antwort, jetzt ist mir klar geworden, wie das mit dem Zugewinn funktioniert, ihr Zugewinn ist nicht so groß, das dabei so viele Zinsen anfallen würden, die dann in der Unterhaltsberechnung einen großen Einfluss hätten, aber das mit dem Zugewinnausgleich sollte mein Freund dann auf jeden Fall machen lassen.

      Liebe Grüße
      Sophie
    • RE: Zugewinn und EU

      Hallo Rabma,

      wie genau unterscheidet sich denn der Zugewinn vom Vermögen?
      Beim Zugewinn gibt es doch einen Stichtag und da muss man alle Werte aufschreiben, mein Freund hatte am Anfang Vermögen und am Ende sehr viel weniger (d.h. Minus gibt es nicht, also Null), sie hatte am Anfang nichts und hat nun ca. 3000 Euro am Stichtag angegeben. Er hat in der Ehe das Geld verdient.

      liebe Grüße
      Sophie
    • RE: Zugewinn und EU

      Hallo Sophie,

      ich versuchs mal in allgemeine Worten auszudrücken:

      Original von Sophie
      wie genau unterscheidet sich denn der Zugewinn vom Vermögen?

      der Zugewinn ist der Teil des Vermögens, der in der Ehezeit dazugekommen ist. Wenn man zu Beginn der Ehe nichts hatte, dann ist das gesammte Endvermögen zugleich auch der Zugewinn. Wenn man aber z.B. schon (umgerechnet) 10.000,- EUR mit in die Ehe brachte, und später ein Endvermögen von 15.000,- EUR hat, dann ist der Zugewinn nur die 5.000,- EUR die während der Ehe dazu kamen.


      Original von Sophie
      Beim Zugewinn gibt es doch einen Stichtag und da muss man alle Werte aufschreiben, mein Freund hatte am Anfang Vermögen und am Ende sehr viel weniger (d.h. Minus gibt es nicht, also Null),

      vollkommen richtig, alle negativen Werte bei der Zugewinnberechnung werden auf null gesetzt (ist manchmal -meiner Meinung nach- ganz schön ungerecht).


      Original von Sophie
      sie hatte am Anfang nichts und hat nun ca. 3000 Euro am Stichtag angegeben. Er hat in der Ehe das Geld verdient.

      das würde also eine Zugewinn i.H.v. 3.000,- EUR entsprechen, er könnte als Ausgleich 1.500,- EUR fordern. Wer das Geld verdient hat, spielt dabei keine Rolle (vielmehr gehen die Rechtssprechung bzw. sogar die Gesetze davon aus, dass die Rollenverteilung in der Ehe einvernehmlich festgelegt wurde).

      hoffe das hilft ein wenig
      viele Grüße
      rabma
      rabma
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