Ich habe im Internet gelesen, dass der Zugewinn als Einkommen gewertet wird und mit in die Unterhaltsberechnung einfließt. Wenn nun die unterhaltsberechtigte Frau Zugewinn hat, der Unterhaltspflichtige jedoch nicht, kann sich dadurch seine Unterhaltspflicht der Frau gegenüber etwas reduzieren? Wie wird dies verrechnet?
Liebe Grüße
Sophie
Liebe Grüße
Sophie