2 Wohnungen

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    • RE: 2 Wohnungen

      Hallo lulu,

      mir bleibt da einiges unklar. Und zwar in erster Linie, wie das mit den Krediten, dem Bedienen derselben und den zugehörigen Grundschuldeinträgen aussieht.

      Also, gibt es getrennte Kreditverträge für die ehemals zwei Wohnungen?

      Falls ja, wurden die Verbindlichkeiten durch getrennte Grundschuldeinträge gesichert?

      Wurden die Bankverbindlichkeiten bisher vollumfänglich bedient?

      Wer hat bisher gezahlt?

      Grundsätzlich denke ich schon, dass es sinnvoll wäre diesen Teil der Trennung vor der Scheidung einvernehmlich zu regeln. Also wieder grundbuchmäßige Trennung in zwei Wohnungen, jede Wohnung im Alleineigentum, ... Wichtig: Die Bank muß das Ganze mitmachen, also auch da ersteinmal Erkundigungen einholen. Evtl. wäre es auch sinnvoll einen steuerlichen Rat einzuholen, ganz besonders, wenn noch irgendeine Art der Eigenheimförderung läuft.

      Hat sie ein Anrecht auf das übrige Geld?

      das läßt sich so isoliert nicht beantworten.

      Da es sich um ein Immobliengeschäft handelt, muß der Vertrag sowieso zum Notar, die beiden Streithähne/-hennen könnten dann gleich zum Güterstand "Gütertrennung" wechseln (und evtl. noch weitere Trennungsfolgen regeln), damit es keine bösen Überraschungen im Bereich des Zugewinns gibt (ich gehe mal davon aus, dass die beiden im gesetzlichen Güterstand leben).

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: 2 Wohnungen

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      warum hast du allen Text rausgenommen? Das ist nicht der Sinn und Zweck der Editierfunktion.
      Mit solchen Aktionen wirst Du nur erreichen, dass man sich irgendwann mal nicht mehr die Mühe macht, Dir zu antworten.

      Wenn Dein Beispiel Schule macht, wird man vermutlich die Editierfunktion ganz abschalten oder zumindest auf sehr kurze Zeit begrenzen.
      rabma