KU: Zeitpunkt der Überweisung

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    • RE: KU: Zeitpunkt der Überweisung

      Bis zum wievielten eines Monats muss der KU rechtlich unproblematisch, spätestens überwiesen werden?


      Hi,

      ohne das ich das jetzt verifiziert habe: ich meine gelesen zu haben, das es am dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Empfängers gutgebucht sein muß.

      cya,

      elwu
    • RE: KU: Zeitpunkt der Überweisung

      Das Gesetzt (§ 1612 Absatz 3) sagt lapidar, dass Unterhalt im Voraus gezahlt werden muß.
      Manchmal wird das so interpretiert, dass das Geld am ersten Werktag da sein muß, häufig gibt es aber etwas tolerantere Festlegungen - wenn es zum Streit darüber kommt, dann wird der Zeitpunkt häufig im Beschluß/Urteil/Vergleich festgehalten. Falls es einen Titel gibt, dann schau doch auf jeden Fall mal nach, was da geschrieben ist.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: KU: Zeitpunkt der Überweisung

      und wie wird das gehandelt, wenn der unterhaltspflichtige immer erst sein gehalt mitte des monats bekommt?

      ich meine gelesen zu haben, dass der unterhaltsanspruch mit jedem monat neu entsteht.
      wenn für die ersten 15 tage eines monates der unterhaltspflichtige kein gehalt/lohn bekommt wäre er doch praktisch gesehen leistungsunfähig und erst ab dem gehaltseingang auf seinem konto leistungsfähig.
    • RE: KU: Zeitpunkt der Überweisung

      Dann ändert sich trotzdem nichts daran, dass Unterhaltszahlungen zum Monatsbeginn zu leisten sind. Die meisten Arbeitnehmer dürften ihr Gehalt zum Monatsende kommen und treten somit einen ganzen Monat in Vorlage. Das sparen sie dann dereinst am Ende der Unterhaltspflicht wieder ein.

      Gruß
      Antje
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    • RE: KU: Zeitpunkt der Überweisung

      hallo Knoblauchkroete, ich bekam lange jeweils am 15. mein Gehalt. Deshalb hatte ich alle regelmäßigen Zahlungen, Daueraufträge usw. auf einen 15. gelegt, u.a. auch Vermieter überzeugt dasser erst zum 15. die Miete bekommt.

      Das hat dann auch Familienrichter überzeugt dass es ausreichend ist wenn ich für die Unterhalte einen Dauerauftrag zum jeweils 15. einrichte. Den Einwurf Ex, dass neuer Vermieter die Miete zum 1. will hatter dann abgeschmettert mit „sie brauchen einer Änderung des Mietvertrages nicht zuzustimmen“.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: KU: Zeitpunkt der Überweisung

      Original von knoblauchkroete
      wenn für die ersten 15 tage eines monates der unterhaltspflichtige kein gehalt/lohn bekommt wäre er doch praktisch gesehen leistungsunfähig und erst ab dem gehaltseingang auf seinem konto leistungsfähig.


      Hallo knoblauchkröte,

      naja, also für die Unterhaltsberechnung wird ja noch nicht einmal ein einzelnes Monatseinkommen herangezogen, sondern meist der Durchschnitt aus 12 Monaten, insofern liefe vor Gericht die Argumentation mit der halbmonatlichen Leistungsunfähigkeit sicherlich ins Leere, denn da würde dagegen argumentiert werden, dass das am 15. gezahlte Gehalt ja bis in den nächsten Monat hineinreichen sollte und insofern eben doch Leistungsfähigkeit gegeben ist.

      Ganz ehrlich, ich habe für beide Seite kein besonders hohes Maß an Verständnis, wenn so verbissen um den Überweisungstag gekämpft wird. Wichtiger sollte doch sein, dass das Geld regelmäßig zu einem kalkulierbaren Tag fließt.

      Gehen wir doch mal weg von den emotionsgeladenen Unterhaltszahlungen, wie werden denn andere Dinge gehandhabt?
      Z.B. habe ich mal einen Mietvertrag abgeschlossen, der Vermieter wollte die Miete auch immer zu Beginn des Monats haben - habe ich mich darüber beschwert? Nein, denn das ist ziemlich üblich, ich wollte die Wohnung haben, .... Mein erstes Gehalt (und auch alle weiteren Gehälter) wurde erst am Ende des Monats überwiesen - so stand es ja auch im Arbeitsvertrag. Habe ich mich darüber beschwert? Nein, denn auch das ist in der freien Wirtschaft üblich.
      Was ich damit ausdrücken will: Es gibt oft die Situation, dass Geld schon am Anfang des Monats abfließt und Einkommen erst wieder am Ende des Monats auf das Konto drauf kommt - es entsteht gewissermaßen ein Loch, das aber meist nach ein paar Monaten aufgefüllt ist (ganz typisch die Situation beim Berufseinstieg). Nach kurzer Zeit deckt das Gehalt vom Monat Februar die (Fix)Kosten des Monats März etc. - Über diese Tatsache wird selten diskutiert, aber beim Unterhalt, da drehen die beteiligten Parteien oft hohle?

      Um es nochmal ganz deutlich zu machen, ich verstehe da auch die Empfängerseite nicht, wenn man Stress macht, nur weil der Unterhalt regelmäßig am -sagen wir mal- 15. des Monats eingeht - wichtig sollte doch nur die Regelmäßigkeit sein. Und auf der Zahlerseite verstehe ich nicht, wenn man meint, man könne immer nur dann zahlen, wenn das Geld halt mal gerade 'über' ist.
      Ich habe seinerzeit einfach sofort einen Dauerauftrag zum 1. des Monats eingerichtet, und gut war.

      Gruß
      rabma
      rabma