Unterhalt ???

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    • Unterhalt ???

      Hallo,

      bin 22 Jahre alt und meine Freundin ist im 5ten Monat schwanger. Wollte mal im allgemeinen Fragen wie es da mit dem Unterhalt aussieht.
      Wann und wie werde ich da vom staat herangezogen...
      Meine Freundinn meint das ich keinen Unterhalt zahlen muss wenn sie das nicht will, aber ich bin da eher skeptisch..
      Bitte um Antworten
      Danke
    • RE: Unterhalt ???

      Hallo,

      du bist dem Kind und, je nach Lebenssituation, auch deiner Freundin
      gegenüber zu Unterhaltsleistung verpflichtet.

      Aber, wenn dieser Anspruch nicht erhoben wird, mußt du nicht zahlen.
      Solang man sich nicht an irgendwelche Ämter wendet, und ihr euch einigt, kümmert sich da keiner drum. Der Anspruch bleibt allerdings bestehn.

      Tschö
    • erst mal danke für die Antwort...
      die sache ist aber die, dass meine Freundin komplett vom staat finanziert wird. Sie hat weder Ausbildung noch sonst was...
      Jetzt hab ich gehört das es sein kann das ich einen Teil davon zurückzahlen muss und das dass 15000€ pro kind sein können..??!!
      Mfg
    • RE: aber nur wenn sie .....

      Andernfalls dürfen u. a. du und ich mit unseren Steuerzahlungen dieses Kind finanzieren. Warum sollten wir?

      fragt
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • RE: aber nur wenn sie .....

      Genau ihr Schlaulis!

      Die Allgemeinheit tut gut daran ihr Geld den Kindern zu geben .

      Anstatt irgendwelche Kriege oder sonstigen Murks zu finanzieren.

      Die Allgemeinheit sollte Kindern noch viel mehr Geld geben.

      Aus Steuermitteln wohlgemerkt!Minimum 500 € Kindergeld



      Gruß Stefan
    • RE: Unterhalt ?

      hallo alrik, beide Eltern sind einem Kind unterhaltsverpflichtet. Je nachdem wie Ihr die Betreuung regelt kommt Ihr beide oder 1 von Euch ans „zahlen“. Für die ersten 3 Jahre kann der betreuende Teil von Euch vom anderen Betreuungsunterhalt verlangen.

      Meine Freundinn meint das ich keinen Unterhalt zahlen muss wenn sie das nicht will

      da gibt es 2 Möglichkeiten:
      - sie verlangt keinen Unterhalt von Dir, versorgt alleine das Kind
      - sie gibt einen Anderen (der das unterschreiben muß) oder „Vater unbekannt“ an.
      beides kann jederzeit aufgehoben werden, u.U. ab Geburt von Dir zurück verlangt werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • die sache ist aber die, dass meine Freundin komplett vom staat finanziert wird. Sie hat weder Ausbildung noch sonst was...

      da wird sie mit „Vater unbekannt“ nicht so leicht durchkommen. Verlaß Dich nicht drauf. Um staatliche Leistungen für Kind zu bekommen muß Mutter bei der Ermittlung des Vaters mitwirken.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • ich dank euch allen für die Hilfe....
      wie ist das wenn wir sagen das wir praktisch beide gleichermaßen für das Kind aufkommen, welche Unterstützung bekommt meine Freundin dann noch und in wie fern ist das dann von mir wieder einforderbar?
      Und wie rechnet sich eigentlich das Erziehungsgeld das wir erhalten?
      Danke und Grüße
    • Original von Wolfgang Becker
      da wird sie mit „Vater unbekannt“ nicht so leicht durchkommen. Verlaß Dich nicht drauf. Um staatliche Leistungen für Kind zu bekommen muß Mutter bei der Ermittlung des Vaters mitwirken.



      UhVorschG § 1 Berechtigte

      (3) Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.

      UhVorschG (Fassung vom 30. Juli 2004)
      Bit
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