Hallo,
ich schreibe das 1. Mal hier. Meine Lebenssituation ist wie folgt:
Geschieden, drei Kinder aus 1. Ehe (A=21, B=19, C=18, alle Schulkinder, A und C leben bei KM), bin seit 5 Jahren in neuer Lebensgemeinschaft (meine Freundin ist ledig, ohne Kinder). Aus Rücksicht auf KU und Finanzen haben wir mit eigener Familiengründung bislang gewartet. Jetzt wollen wir das nicht mehr und planen ein gemeinsames Kind.
Es stellen sich nun mehrere Fragen:
1. Frage: Was passiert mit dem zu leistenden KU, wenn ein Baby dazu kommt?
Wieviel Unterhalt dürften wir für das neue Kind einbehalten?
Zur Info:
è hab bislang für alle drei gezahlt (Titel bestehen), zahle inzwischen nur noch
für Kind A (284,-) und Kind C (auch 284,-), da die mittlere (Kind B) bereits ausgezogen ist und ich jetzt schon am Existenzminimum bin (ihr gegenüber höheren SB von 1000,-)
è falls sich zum Sommer 2006 Baby anmeldet, hätten bis dahin alle drei Kinder das Abitur gemacht haben, ausgezogen sein und studieren
è meine Ex-Frau ist selbständig in eigener Praxis und verdient wesentlich mehr als ich. Sie konnte Auskunft bislang herunterschrauben oder umgehen: letztlich festgesetzt auf 2030,- netto im Jahr 2002 (liegt real sicher höher)! Mit Kooperation der KM ist leider gar nicht zu reden; im Gegenteil fürchten wir wieder endlose Prozesse. Wegen PAS leider auch nur mit der jüngsten Tochter Kontakt (dafür aber sehr guten!).
(Wäre es hilfreich, auch mein netto hier reinzuschreiben, oder macht man das nicht???)
2. Frage: Könnte ich Erziehungszeit nehmen und was würde mit meiner Unterhaltspflicht passieren?
Info:
è meine Freundin arbeitet jetzt 25 St. und macht eine aufwendige Zusatzausbildung nebenbei. Nach Baby würde sie im R. d. Elternzeit vorerst nicht arbeiten wollen, aber Ausbildung weiter verfolgen. Ich würde daher auch gern Elternzeit nehmen und nur noch 30 Stunden arbeiten. Dadurch würde sich mein Gehalt verändern. Ich weiß bereits, dass ich gegenüber minderjährigen Kindern immer noch unterhaltspflichtig wäre, wie verhält es sich aber in meiner Situation mit minderjähr. Baby und 3 erwachsenen, nicht mehr daheim lebenden Kindern im Studium?
3. Frage: Besteht irgendeine Chance, für meine LG Unterhalt für die Betreuung unseres Kindes geltend zu machen? Es wird für uns finanziell sehr knapp, das ist uns schon klar
4. Wäre es für uns (n.a. Gründen natürlich ) finanziell von Vorteil, wenn wir heirateten? Oder würde dies nur den erwachsenen Kindern zu Gute kommen und noch die Steuervorteile meiner LG an die Kinder abführen?
Puuuh, das waren jetzt viele Fragen. Ich habe das gesamte Forum abgesucht, um ähnliche Fälle zu finden, aber gab es leider nicht. Ich wäre unendlich dankbar für Antworten und finde es toll, wir man sich hier gegenseitig unterstützt!
Mit freundlichen Grüßen
Al
ich schreibe das 1. Mal hier. Meine Lebenssituation ist wie folgt:
Geschieden, drei Kinder aus 1. Ehe (A=21, B=19, C=18, alle Schulkinder, A und C leben bei KM), bin seit 5 Jahren in neuer Lebensgemeinschaft (meine Freundin ist ledig, ohne Kinder). Aus Rücksicht auf KU und Finanzen haben wir mit eigener Familiengründung bislang gewartet. Jetzt wollen wir das nicht mehr und planen ein gemeinsames Kind.
Es stellen sich nun mehrere Fragen:
1. Frage: Was passiert mit dem zu leistenden KU, wenn ein Baby dazu kommt?
Wieviel Unterhalt dürften wir für das neue Kind einbehalten?
Zur Info:
è hab bislang für alle drei gezahlt (Titel bestehen), zahle inzwischen nur noch
für Kind A (284,-) und Kind C (auch 284,-), da die mittlere (Kind B) bereits ausgezogen ist und ich jetzt schon am Existenzminimum bin (ihr gegenüber höheren SB von 1000,-)
è falls sich zum Sommer 2006 Baby anmeldet, hätten bis dahin alle drei Kinder das Abitur gemacht haben, ausgezogen sein und studieren
è meine Ex-Frau ist selbständig in eigener Praxis und verdient wesentlich mehr als ich. Sie konnte Auskunft bislang herunterschrauben oder umgehen: letztlich festgesetzt auf 2030,- netto im Jahr 2002 (liegt real sicher höher)! Mit Kooperation der KM ist leider gar nicht zu reden; im Gegenteil fürchten wir wieder endlose Prozesse. Wegen PAS leider auch nur mit der jüngsten Tochter Kontakt (dafür aber sehr guten!).
(Wäre es hilfreich, auch mein netto hier reinzuschreiben, oder macht man das nicht???)
2. Frage: Könnte ich Erziehungszeit nehmen und was würde mit meiner Unterhaltspflicht passieren?
Info:
è meine Freundin arbeitet jetzt 25 St. und macht eine aufwendige Zusatzausbildung nebenbei. Nach Baby würde sie im R. d. Elternzeit vorerst nicht arbeiten wollen, aber Ausbildung weiter verfolgen. Ich würde daher auch gern Elternzeit nehmen und nur noch 30 Stunden arbeiten. Dadurch würde sich mein Gehalt verändern. Ich weiß bereits, dass ich gegenüber minderjährigen Kindern immer noch unterhaltspflichtig wäre, wie verhält es sich aber in meiner Situation mit minderjähr. Baby und 3 erwachsenen, nicht mehr daheim lebenden Kindern im Studium?
3. Frage: Besteht irgendeine Chance, für meine LG Unterhalt für die Betreuung unseres Kindes geltend zu machen? Es wird für uns finanziell sehr knapp, das ist uns schon klar
4. Wäre es für uns (n.a. Gründen natürlich ) finanziell von Vorteil, wenn wir heirateten? Oder würde dies nur den erwachsenen Kindern zu Gute kommen und noch die Steuervorteile meiner LG an die Kinder abführen?
Puuuh, das waren jetzt viele Fragen. Ich habe das gesamte Forum abgesucht, um ähnliche Fälle zu finden, aber gab es leider nicht. Ich wäre unendlich dankbar für Antworten und finde es toll, wir man sich hier gegenseitig unterstützt!
Mit freundlichen Grüßen
Al