neue Familie-was passiert mit KU?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • neue Familie-was passiert mit KU?

      Hallo,
      ich schreibe das 1. Mal hier. Meine Lebenssituation ist wie folgt:
      Geschieden, drei Kinder aus 1. Ehe (A=21, B=19, C=18, alle Schulkinder, A und C leben bei KM), bin seit 5 Jahren in neuer Lebensgemeinschaft (meine Freundin ist ledig, ohne Kinder). Aus Rücksicht auf KU und Finanzen haben wir mit eigener Familiengründung bislang gewartet. Jetzt wollen wir das nicht mehr und planen ein gemeinsames Kind.

      Es stellen sich nun mehrere Fragen:
      1. Frage: Was passiert mit dem zu leistenden KU, wenn ein Baby dazu kommt?
      Wieviel Unterhalt dürften wir für das neue Kind einbehalten?
      Zur Info:
      è hab bislang für alle drei gezahlt (Titel bestehen), zahle inzwischen nur noch
      für Kind A (284,-€) und Kind C (auch 284,-€), da die mittlere (Kind B) bereits ausgezogen ist und ich jetzt schon am Existenzminimum bin (ihr gegenüber höheren SB von 1000,-)
      è falls sich zum Sommer 2006 Baby anmeldet, hätten bis dahin alle drei „Kinder“ das Abitur gemacht haben, ausgezogen sein und studieren
      è meine Ex-Frau ist selbständig in eigener Praxis und verdient wesentlich mehr als ich. Sie konnte Auskunft bislang herunterschrauben oder umgehen: letztlich festgesetzt auf 2030,- € netto im Jahr 2002 (liegt real sicher höher)! Mit Kooperation der KM ist leider gar nicht zu reden; im Gegenteil fürchten wir wieder endlose Prozesse. Wegen PAS leider auch nur mit der jüngsten Tochter Kontakt (dafür aber sehr guten!).
      (Wäre es hilfreich, auch mein netto hier reinzuschreiben, oder macht man das nicht???)

      2. Frage: Könnte ich Erziehungszeit nehmen und was würde mit meiner Unterhaltspflicht passieren?
      Info:
      è meine Freundin arbeitet jetzt 25 St. und macht eine aufwendige Zusatzausbildung nebenbei. Nach Baby würde sie im R. d. Elternzeit vorerst nicht arbeiten wollen, aber Ausbildung weiter verfolgen. Ich würde daher auch gern Elternzeit nehmen und nur noch 30 Stunden arbeiten. Dadurch würde sich mein Gehalt verändern. Ich weiß bereits, dass ich gegenüber minderjährigen Kindern immer noch unterhaltspflichtig wäre, wie verhält es sich aber in meiner Situation mit minderjähr. Baby und 3 erwachsenen, nicht mehr daheim lebenden Kindern im Studium?

      3. Frage: Besteht irgendeine Chance, für meine LG Unterhalt für die Betreuung unseres Kindes geltend zu machen? Es wird für uns finanziell sehr knapp, das ist uns schon klar…

      4. Wäre es für uns (n.a. Gründen natürlich…) finanziell von Vorteil, wenn wir heirateten? Oder würde dies nur den erwachsenen Kindern zu Gute kommen und noch die Steuervorteile meiner LG an die Kinder abführen?

      Puuuh, das waren jetzt viele Fragen. Ich habe das gesamte Forum abgesucht, um ähnliche Fälle zu finden, aber gab es leider nicht. Ich wäre unendlich dankbar für Antworten und finde es toll, wir man sich hier gegenseitig unterstützt!

      Mit freundlichen Grüßen
      Al
    • RE: neue Familie-was passiert mit KU?

      hallo Alberto, zu Deinen Fragen:

      1. schau in die DT. Falls „Deine“ anderen, älteren Kinder nicht mehr privilegiert sind würde das „neue“ Kind allein vorrangig sein.
      der KU für die älteren Kinder ist schon jetzt im Verhältnis Eurer (Eltern) Einkommen aufzuteilen.

      2. das ändert nix an Deiner Unterhaltspflicht gegenüber den älteren Kindern ! Gegenüber dem jüngeren Kind würde sich dadurch Deine Bar - Unterhaltspflicht verringern. Und die Mutter würde dann für Dich unterhaltspflichtig, daraus kannst Du dann weiter den bisherigen KU weiter zahlen.
      irgendwie klingt mir Deine Erklärung, als wolltest Du die Ausbildung Deiner neuen Freundin zu Ungunsten der Ausbildung Deiner älteren Kinder fördern.

      3. wenn Du „leistungsfähig“ bist. Irgendwie kollidiert diese Frage mit der vorherigen.

      4. könnte evtl. zu gleicher Rangfolge „neuer Frau“ mit „älteren Kindern“ führen. Auf jeden Fall aber zu einer neuen, weiteren Unterhaltsverpflichtung von Dir gegenüber neuer Frau, evtl. lebenslänglich.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Benutzer online 1

      1 Besucher