Guten Abend,
ich hätte einmal ein klare Frage. MeineTochter ist seit dem Aug. 04
volljährig. Weiter hat diese im Sept. 04 eine Ausbildung begonnen.
Der leibliche Vater zahlt aufgrund der Ausbildung keinen Unterhalt
mehr für unserer Tochter.
Bis zur Volljährigkeit lag eine titulierte Urkunde über den Unterhalt
vor. Das Jugendamt hatte die Beistandschaft, die dann mit voll-
jährigkeit endete.
Nun meine Frage: Besteht weiterhin die rechtmäßigkeit der Ur-
kunde. Bis der leibl. Vater eine Abänderung beim Familiengericht
erwirkt?
Für klare Anworten bedanke ich mich schon heute.
mfg
Nadin39
ich hätte einmal ein klare Frage. MeineTochter ist seit dem Aug. 04
volljährig. Weiter hat diese im Sept. 04 eine Ausbildung begonnen.
Der leibliche Vater zahlt aufgrund der Ausbildung keinen Unterhalt
mehr für unserer Tochter.
Bis zur Volljährigkeit lag eine titulierte Urkunde über den Unterhalt
vor. Das Jugendamt hatte die Beistandschaft, die dann mit voll-
jährigkeit endete.
Nun meine Frage: Besteht weiterhin die rechtmäßigkeit der Ur-
kunde. Bis der leibl. Vater eine Abänderung beim Familiengericht
erwirkt?
Für klare Anworten bedanke ich mich schon heute.
mfg
Nadin39