Ausbildung für Ex-Frau finanzieren, dafür verzichtet sie später auf Unterhalt?

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    • Ausbildung für Ex-Frau finanzieren, dafür verzichtet sie später auf Unterhalt?

      Hallo liebe Leute,
      ich muss sehr bald eine schwierige Entscheidung treffen und suche Rat von jemandem, der vielleicht mit etwas ähnlichem schon mal Erfahrung gemacht hat.

      Es geht darum, dass ich in Kürze geschieden sein werde und meine (noch-)Frau mich gebeten hat, ihr für einen Zeitraum von 36 Monaten die Gebühren (etwa 400 Euro monatlich) ZUSÄTZLICH zu dem Unterhalt (derzeit 1.100 für 2 Kinder und Ehefrau zusammen) für eine kostenpflichtige Berufsausbildung zu bezahlen. Dafür möchte sie sich verpflichten, nach dem Ende der Ausbildung auf den Ehegattenunterhalt komplett zu verzichten, danach also nur noch der Kinderunterhalt (zwei Jungen, jetzt 5,5 und 8 Jahre alt).

      Meine Rechtsanwältin hat mir im Prinzip geraten, dem zuzustimmen. Die Rechtsanwältin schlägt vor, dass ich einen Kreditvertrag mit meiner Ex-Frau abschließe, in dem steht, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden muss, wenn meine Frau nach Abschluss der Berufsausbildung arbeitet und dann auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet. Die Rechtsanwältin hat auf Risiken und Chancen hingewiesen:

      1. Es muss darauf geachtet werden, dass ein etwaiger Vertrag nicht sittenwidrig ist, was nach Auskunft der Rechtsanwältin aber erreicht werden kann. Dennoch sagt sie, angenommen, meine Ex-Frau findet nach Abschluss der Ausbildung keinen Job, oder kann (gesundheitliche Gründe etc.) nicht arbeiten, so könnte sie meine Unterhaltszahlungen dennoch vor Gericht durchsetzen. Zwar hätte sie dann die Höhe der Ausbildungskosten (Kreditvertrag) an Schulden bei mir, aber wo nichts zu holen ist.......
      2. Die Chance besteht aber darin, dass meine Ex-Frau tatsächlich dann arbeitet und auf den Unterhalt verzichtet. Wenn sie das dann für einen längeren Zeitraum machen würde, so die Auskunft der Rechtsanwältin, so könnte sie es sich dann nicht mehr anders überlegen, sondern das Gericht würde dann sagen, das sie die Regelung und den Unterhaltsverzicht akzeptiert hat.
      3. Ich müsste für einen Zeitraum von 36 Monaten einen wesentlich höheren Betrag zahlen, als den, zu dem ich gesetzlich verpflichtet bin. Da meine Frau, sobald das jüngste Kind 8 Jahre alt wird, verpflichtet wäre, halbtags zu arbeiten, dies aber wegen der Ausbildung nicht machen kann, wäre der über die Verpflichtung hinausgehende Betrag noch höher als die 400 Euro im Monat, insgesamt rechne ich mit ca. 20.000 bis 28.000 Euro an Kosten, die ich über meine Unterhaltsverpflichtungen hinaus bezahlen würde.
      4. Risiken bestehen auch darin, dass meine Ex-Frau die Ausbildung nicht schafft, abbricht, etc.
      Das Fazit der Rechtsanwältin: „die meisten Mandanten, die ich hatte, würden eine solche Lösung nicht machen wollen, weil sie zu sehr zerstritten mit ihren ex-Ehepartnern sind, ich sehe aber große Chancen (Entfallen des Ehegattenunterhalts nach 3 Jahren) für Sie, welche die Risiken (Ex-Frau verlangt entgegen der Abmachung doch Unterhalt) aufzuwiegen scheinen"

      Noch etwas zum Hintergrund: Ich bin seit Dezember 2002 getrennt von meiner Frau, ich habe meine Frau verlassen, um mit meiner jetzigen Partnerin zusammen zu sein. Meine Frau und ich haben zwei Kinder (5,5 und 8 Jahre alt). Wir haben 1993 geheiratet, als wir beide Studenten waren. Ich habe 1997 meinen Abschluss gemacht, seitdem arbeite ich. Meine Frau hat ihr Studium abgebrochen, dann kamen die Kinder und sie hat es nicht wieder aufgenommen. Typische Situation, der Mann verdient, die Frau sorgt für die Kinder. Zur Zeit der Trennung war ich im Ausland beschäftigt, wo wir auch gelebt haben. Dort hat meine Frau 2001 angefangen halbtags zu arbeiten. Nach der Trennung 2003 ist sie mit den Kindern nach Deutschland gezogen und hat seither nicht mehr gearbeitet. Ich zahle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für die Kinder und für die Ehefrau. Derzeit läuft die Scheidung, ich rechne damit, im Sommer geschieden zu sein.

      Ich möchte mit meiner neuen Partnerin eine gemeinsame Zukunft mit gemeinsamen Kindern planen. Klassisches Problem, das für die Zweitfamilie nicht genug Geld da ist.
      Was spricht bei mir noch dafür, die Ausbildung der Ex-Frau zu bezahlen: Durch eine Erbschaft habe ich immerhin etwas Geld auf einem Anlagekonto, es ist aber kein großes Vermögen. Immerhin wäre ich aber in der Lage, durch den Einsatz von ca. 1/3 dieses Geldes die Ausbildung meiner Frau zu finanzieren. Meine Ex-Frau ist jetzt 35 Jahre alt und findet keine Berufsausbildung, die kostenlos ist. Ich kann schon verstehen, dass sie frustriert ist, keine Ausbildung zu haben und dass sie, wie sie selbst es ausdrückt, auf eigenen Beinen stehen will. Ich denke auch, dass ihr die gewählte Berufsausbildung (Ergotherapeutin) liegt und dass sie es bewältigen würde und mich nicht übers Ohr hauen möchte. Letzteres haben aber schon viele gedacht.
      Was spricht aber dagegen: Die letzten zwei Jahre habe ich meiner Frau relativ viel Unterhalt bezahlt (mtl. 2000 Euro), da ich einen gut bezahlten Auslandsjob hatte. Jetzt bin ich wieder in Deutschland, verdiene weniger, bezahle daher auch nur noch 1.100,- (mir bleibt der Selbstbehalt). In den letzten zwei Jahren hat meine Frau aber 1. nichts gespart und 2. sich kaum ernsthaft um eine Ausbildung gekümmert. O.k. – sie hatte sehr viel Stress, die Trennung hat sie belastet, aber dennoch – nach 2 Jahren Wartezeit kommt sie in dem Moment, wo das Geld viel weniger wird zu mir und möchte jetzt die Ausbildung bezahlt bekommen. Daher überlege ich mir auch die Alternative: ich bezahle nur das, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin und setzte mein Geld aus der Erbschaft lieber komplett für meine neue Familie ein.
      Ich habe schon alles sehr häufig durchgedacht und bin an einem toten Punkt angekommen. Letztlich muss ich mich bald (die Ausbildung soll schon im März beginnen) entscheiden:

      a) Ausbildung bezahlen, mit der Hoffnung (aber nicht Gewissheit, vielmehr Unsicherheit) dass in der Zukunft die Unterhaltsbelastung geringer wird, daher mehr für meine zweite Familie übrig bleibt und gleichzeitig meine Ex-Frau ein zufriedener Mensch wird, auf eigenen Beinen stehend und auch dadurch die gemeinsamen Kinder besser gestellt sind. (klingt alles zusammen verlockend)

      b) Ausbildung nicht bezahlen, nur den gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, dafür so viel Finanzkraft wie möglich meiner neuen Familie erhalten, jedoch quasi für immer die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ex-Frau zu haben, die nie einen Fuß auf den Boden bekommt, immer zu wenig Geld haben und mir damit in den Ohren liegen wird. (klingt weniger verlockend, ist aber, in Bezug auf meine neue Familie vielleicht die sichere Variante mit mehr Vorteilen, auf die ich mich auch verlassen kann).

      Für jegliche Ratschläge bin ich sehr dankbar, auch für Tipps, wo man noch Rechtsberatung einholen könnte.
    • hm - gute frage.
      rechtlich kann ich dir absolut nichts raten, da ich da ein absoluter laie bin.

      vom gefühl her, und weil ich immer an das gute im menschen glaube, würde ich wohl dazu tendieren ihr bei der ausbildung zu helfen.
      zum einen weils ja nun wirklich positive gemeinsame jahre gegeben hat und sie ja aufgrund der kinder ihre ausbildung abgebrochen hat.
      ihr habt euch ja, so wie ich das verstehe, für die zeit der beziehung gegenseitig nichts vorzuwerfen, habt euch vertraut usw.

      das es deine frau in den letzten 2 jahren nicht "geschafft" hat einer ausbildung nach zu kommen ... ich sag jetzt mal (ohne bei euch werten zu wollen) der wer freiwillig aus der beziehung geht, der hat es einfacher. vielleicht war sie wirklich nicht in der lage dazu - möglich wäre es.
      gut finde ich, das sie sich offensichtlich jetzt gedanken macht, wie sie selbstversorger werden kann.

      und super finde ich es auch, das du dir da so viel gedanken drum machst. die entscheidung mußt du leider alleine finden.

      ich wünsche dir einen guten riecher für die richtige entscheidung.
    • RE: Ausbildung für Ex-Frau finanzieren, dafür verzichtet sie später auf Unterhalt?

      Hallo,

      da kann man schlecht was raten.

      Wär natürlich schön für alle, wenn deine Ex berufstätig wäre und auf eigenen Beinen steht.

      Von mir ausgehend kann ich sagen, ich habe alles mögliche unternommen um finanziell auf eigenen Beinen zu stehn, und habe auch nie EU benötigt.
      Und vielleicht ist das ja auch der Wunsch deiner EX.

      Natürlich kann man nicht alle Eventualitäten ausklammern.

      Vielleicht hat sie die 2 Jahre Wartezeit gebraucht um wieder auf die Beine zu kommen. Wenn man verlassen wird kann das " sich sammeln" schon mal was dauern.

      Tschö
    • RE: Ausbildung für Ex-Frau finanzieren, dafür verzichtet sie später auf Unterhalt?

      Original von ondra
      Vielleicht hat sie die 2 Jahre Wartezeit gebraucht um wieder auf die Beine zu kommen. Wenn man verlassen wird kann das " sich sammeln" schon mal was dauern.


      Man möge doch das Augenmerk auch darauf richten, dass die Kinder bei der Trennung 3,5 und 6 Jahre alt waren. Das Ältere durfte dann in einem Jahr die Trennung der Eltern sowie die Einschulung verpacken. Das ist ganz schön viel für so ein Kerlchen und als Betreuungselter muss man viel Energie dafür aufwänden, die Kids zu stabilisieren. Wenn man dann zusätzlich noch der Verlassene ist, wird das gleich doppelt schwer.

      Ich war die Verlassende, meine Kids waren bei der Trennung 4 und 7..... und ich bin erst 4 Jahre später wieder vollzeit arbeiten gegangen. Wie ich inzwischen immer wieder merke, war selbst das für meinen Jüngsten (inzwischen 9) zu früh.

      Gruß
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • RE: Ausbildung für Ex-Frau finanzieren, dafür verzichtet sie später auf Unterhalt?

      Hallo Antje,

      da bin ich ganz deiner Meinung. Hab's nur nicht extra erwähnt.

      Aus eigener Erfahrung weiß ich, das es eben dauern kann, bis man sich neu organisiert hat. Da steckt nicht unbedingt ein " nicht wollen" hinter.

      Tschö
    • RE: Ausbildung für Ex-Frau finanzieren, dafür verzichtet sie später auf Unterhalt?

      hallo chip, zu dem was Dir RAin erzählt hat ist kaum was hinzuzufügen. Wenn Du es machst, dann so wie sie es vorschlägt.

      Wenn Ex ehebedingt (oft reicht schon “in der Ehe”) Studium abgebrochen hat könnte sie sogar ein Anrecht auf Finanzierung Ausbildung (Studium) gegen Dich haben.

      Und “Geld aus der Erbschaft”, hier zählt der Ertrag (Zinsen) daraus zu Einkommen.
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    • Liebe Leute,
      erst mal besten Dank für die Antworten, die, wenn ich es richtig sehe, mir allesamt raten, auf die Bitte meiner Ex positiv zu antworten, so wie es auch die RA letztlich empfohlen hat. Vom Gefühl her tendiere ich auch dazu, weil ich hoffe, dass sie in Zukunft auf eigenen Beinen stehen kann, was für ihr Selbstbewusstsein und damit auch für die Kinder letztlich günstiger wäre und dann auch für mich langfristig finanziell besser wäre. Das mit dem „wegen der Ehe oder in der Ehe abgebrochenen“ Studium = Pflicht eine Ausbildung zu finanzieren – ist in diesem Fall laut RA nicht gegeben, da meine Frau das Studium zu einem Zeitpunkt abgebrochen hat, als sie schon längst hätte fertig sein können. Zinseinkünfte aus Erbschaftsgeld – ist klar, wusste ich und ist im Unterhalt einberechnet.

      Vielen Dank also für die Antworten – ich hab trotzdem darauf gehofft, dass auch mal jemand dabei wäre, der die Alternative „nur soviel zahlen wie gesetzlich verpflichtet, da sonst das Risiko des finanziellen Verlustes besteht, wenn das Geld gezahlt aber dann doch kein teilweiser Unterhaltsverzicht geleistet wird“ befürwortet hätte – und sei es auch nur um mich damit auseinander zusetzen.
      Immerhin hatte die RA gesagt, in vergleichbaren Fällen hätten einige Mandanten die Finanzierung einer Ausbildung kategorisch abgelehnt - es muss also auch solche Meinungen geben. Und: da mir scheint, dass die Unterhaltsregelungen nicht gerade so ungünstig für die Unterhaltsberechtigten sind, hätte ich erwartet, dass auch jemand den Standpunkt vertritt: soviel wie du musst und nicht mehr.
      Vielleicht kommt ja auch noch so eine Meldung, mal sehen.
      Um auch an dieser Stelle den Ärger über die Gesetze in Deutschland loszuwerden: alles wäre nicht so schlimm, wenn nicht nur die erste Familie durch den Staat geschützt und unterstützt würde, sondern auch weitere. Im Grundgesetz steht aber doch meiner Kenntnis nach nur, dass die Familie durch den Staat geschützt wird, es steht nichts von NUR ERSTER Familie. Und so wird meine Unterhaltspflicht nicht beim Erziehungsgeld berücksichtigt, solange ich nicht neu verheiratet bin, gilt Steuerklasse 1, entfallen die Familienzuschläge, obwohl ich mit meinem Einkommen diese Familie finanziere etc etc.. Alle klagen über die niedrige Geburtenrate, es fehlen Kinder – aber man soll sie streng katholisch – nur mit der ersten Ehefrau haben, es sei denn man ist reich genug, um sich den Luxus leisten zu können. Wenn ich schreibe, ich habe meine erste Frau verlassen, weil ich mit meiner jetzigen Partnerin zusammen sein wollte, so klingt doch immer noch irgendetwas wie Schuld darin mit, man kann sich kaum davon befreien (höchstens mit Reichtum) und immer noch schwingt in den ganzen Unterhaltsfragen die alte Schuldfrage mit: weil man gegen das 6. und 10. der Zehn Gebote verstoßen hat. Ich sehe mich aber nicht schuldig, es wäre auch für meine Ex nicht richtig gewesen, wenn ich bei ihr geblieben wäre, ohne sie zu lieben, so wie das viele andere gemacht haben. Meine Eltern sind 25 Jahre lang „wegen der Kinder“ zusammengeblieben und haben sich dann getrennt. Ich wünsche meiner Ex Zufriedenheit und eine gute neue Beziehung und Wohlstand und Glück.
      Für mich aber bleibt jetzt wie für so viele getrennte die Frage, ob ich mir eine zweite Familie überhaupt leisten kann – im Prinzip nicht – das wird von dieser Gesellschaft wohl nicht erwünscht. Emotional formuliert jetzt, aber so scheint es ja vielen zu gehen, wie ich so in den Foren lese und unglücklich sind vor allem auch viele Frauen von den gebrauchten Männern.
      Noch mal Dank und Gruß
      Chip
    • RE: Ausbildung für Ex-Frau finanzieren, dafür verzichtet sie später auf Unterhalt?

      chip:
      >Es geht darum, dass ich in Kürze geschieden sein werde und meine (noch-)Frau mich gebeten hat, ihr für einen Zeitraum von 36 Monaten die Gebühren (etwa 400 Euro monatlich) ZUSÄTZLICH zu dem Unterhalt (derzeit 1.100 für 2 Kinder und Ehefrau zusammen) für eine kostenpflichtige Berufsausbildung zu bezahlen. Dafür möchte sie sich verpflichten, nach dem Ende der Ausbildung auf den Ehegattenunterhalt komplett zu verzichten, danach also nur noch der Kinderunterhalt (zwei Jungen, jetzt 5,5 und 8 Jahre alt).

      Vom Gefuehl her wuerde auch sagen, mach es, besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, und deinen Kindern ist mit einer berufstaetigen, selbstbewussten Mutter mehr geholfen als mit einer Alimentenbezieherin, die klagt und sich durchfuettern laesst.

      Mich interessiert die Konstruktion: Wenn deine Exe keine Arbeit findet, was koennte sie von dir verlangen? Vollen EU oder EU gerade ueber der Sozialhilfe, damit sie nicht dem Staat zur Last fiele und dein Vertrag vielleicht sittenwidrig waere. Was sagt deine RA dazu, koenntest du deine Exe bei Arbeitslosigkeit auf den notwendigen Unterhalt begrenzen statt auf den sogenannten angemessenen? Wie ist das mit dem Rueckzahlen des Kredits: Koenntest du volle Zahlung verlangen bis auf die Pfaendbarkeitsgrenze deiner Exe? Wo laege die? Hat deine Exe anderes Vermoegen? Oder muesstest du gar von den zurueckgezahlten Raten einen Teil an die Exe abgeben, weil dadurch dein "Einkommen" steigt?

      Gruss,

      Peter
      Wer Rechtschreibfehler zu finden glaubt, darf sie behalten.
    • Hallo,

      das Thema kenne ich ganz gut ... weil selber mitgemacht. Dazu gibt es einiges zu sagen. Erstens solltest du deine persönliche Wünsche bzgl. der Zweitfamilie von deinen rechtlichen Unterhaltspflichten trennen und erst mal nur letztere betrachten. Das Problem in deinem Fall ist, dass deine Ex alleine eure Kinder betreut und beide bei dem vorgesehenen Ausbildungsende erst ca. 8 bzw. 10 Jahre alt sind. Das ist zu jung, um anschließend wirklich in vollem Umfang arbeiten zu können, selbst wenn der beste Wille vorhanden ist. Vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung wäre ein Verzicht für diese Situation klar sittenwidrig, dass sollte auch deine RAin eigentlich wissen. Rechtlich könnte deine Ex auf jeden Fall weiteren (Betreuungs-)Unterhalt durchsetzen, auf jeden Fall, bis beide Kinder so etwa 12 / 14 sind. Ihre Ausbildung hättest du dann on top finanziert. Erst danach kann ein Verzicht rechtlich einigermaßen sauber greifen. Ein vorheriger Verzicht ist praktisch nichts wert.

      Weiter zu deiner RAin: Ihren Vorschlag mit dem Kreditvertrag würde ich nicht mitmachen, eben weil bei deiner Ex ja erstmal nichts zu holen wäre. Auch diesen Kreditvertrag würde ich für schwebend sittenwidrig halten... mit dem Risiko auf deiner Seite.

      Was machbar wäre, wäre die Finanzierung der Ausbildung und im Gegenzug der Verzicht auf Ehegattenunterhalt und Begrenzung des Unterhalts auf den Betreuungsunterhalt. Ihr könnt natürlich auch vereinbaren, eigenes Einkommen deiner Ex mit dem BU angemessen zu verrechnen, das geht sicherlich nach jetziger Rechtslage. Bei dir bliebe allerdings das Risiko eines Anschlussunterhalts im Krankheitsfall /Erwerbsunfähigkeitsfall. Da solltest mal rechnen, was dich das insgesamt kosten würden, vergiss dabei aber nicht den Zinseffekt.

      Etwas warten würde ich an deiner Stelle ohnehin, da die Regierung eine Novellierung des Unterhaltsrechts zugunsten der Zweitfamilien plant, die Ansprüche deiner Ex würden danach eher geringer werden.

      ls
    • Ich bin ebenfalls skeptisch bei der Sache, das Risiko dabei ist nicht unerheblich. In wie weit deine Ex dazu fähig ist, dich zu linken, müsstest du selbst am besten einschätzen können.Eine Gefahr ist natürlich auch noch dabei: vielleicht hat deine Ex schon einen neuen Partner, und möchte in absehbarer Zeit heiraten. In ca. 3 Jahren vielleicht? Dann würde sie sowieso keinen EU mehr bekommen, und dein "Kredit" wäre weg.
      Zum anderen ist das ganze auch eine Rechenfrage. Wie hoch ist denn der EU, du gibst nur die Summe EU + KU an. Nicht vergessen dabei: in 3 Jahren wäre deiner Ex sowieso eine Teilzeittätigkeit zuzumuten, der EU würde dann sinken.
      Und: wenn sie unbedingt eine Ausbildung machen will, da gibts auch noch andere Möglichkeiten, die keine Gebühren kosten.
    • ... und nach nochmaligen Hinsehen noch eine Anmerkung:

      Deine RAin hat tatsächlich vorgeschlagen, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden muss, wenn deine Ex DANN, d.h. in diesem Fall erst nach Abschluss der Ausbildung und wenn sie berufstätig ist, verzichtet? Bist du sicher, dass dass nicht die RAin deiner Noch-Frau ist? Das wäre natürlich eine Traumkondition für deine Ex, sie bekommt erst mal den Kredit und die Ausbildung und guckt anschließend mal ob es für sie günstiger ist zu verzichten oder doch eher den Kredit zurückzuzahlen. Letzteres kann für sie viel, viel interessanter sein, denn dann bliebe ihr der volle Unterhaltsanspruch (oft auf Lebenszeit) und - mal fies gedacht - die Rückzahlungsraten könnten sogar dein laufendes Einkommen und damit ihren Unterhaltsanspruch erhöhen. So kann man es zumindest sehen.

      Meine persönliche Erfahrung ist ohnehin, dass in Scheidungssituationen einem als Mann mit einem RA besser geholfen ist, besonders wenn Kinder da sind. Habe ich aber auch von anderen gehört.

      Also, SO ist eine solche Vereinbarung jedenfalls völlig inakzeptabel. Der Verzicht muss - wenn du denn sowas machst - bei Abschluss der Vereinbarung erklärt werden und muss dann die sog. Kernbereiche des Scheidungsfolgenrechts ausnehmen.

      Insgesamt betrachtet, würde ich dir aber eher abraten, derzeit gibt es bei dir zu viele Wenn und Aber. Nach der Novellierung des Unterhaltsrechts könnte sich das für dich (weil dann Zweitfamilie) evt. deutlich günstiger darstellen.

      ls
    • Hi Chip,

      nun hast Du wunschgemäß noch die skeptischen Meinungen zu hören bekommen....

      Schlussendlich wirst Du Dich ganz alleine entscheiden müssen, denn nur Du kannst vielleicht im Ansatz Deine Exfrau einschätzen.
      Ich halte Deine Anwältin für sehr bedacht, sie versucht Dir tatsächlich eine Basis für eine zweite Familie zu schaffen.
      Denn -meine Einschätzung- wenn Du Deiner Exfrau die Ausbildung nicht finanzierst, dann ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass Du ihr gegenüber bis ans Lebensende unterhaltspflichtig bleibst (mit allen Folgen, d.h. alle zwei Jahre finanzieller Strip, Diskussion über Gehaltserhöhungen, etc.). Schau doch mal selber in Deine unterhaltsrechtlichen Leitlinien rein, Eure Kinder sind noch ziemlich klein, und es sind zwei! Die meisten Leitlinien unterscheiden da ganz klar, ob es nur ein Kind oder mehrere sind. Teilerwerbstätigkeit kann auch mal nur stundenweise heissen, d.h. es bleibt lange Zeit nur ein kleines Einkommen in der Unterhaltsberechnung anrechenbar und wenn sie keine Ausbildung macht, dann kann es sogar passieren, dass ihr Einkommen so gering bleibt, dass sie sogar bei einem Vollzeitjob immer noch EU bekommen kann (das ist eine echte worst-case Betrachtung)

      Du hast die Wahl: Entweder gehst Du das Risiko ein, dass Exfrau heiratet oder dass sie hinterher gar keinen Job findet und deshalb doch wieder EU verlangen muß. Oder Du gehst das Risiko ein, einen langjährigen Rosenkrieg am Hals zu haben - und glaube mir, das wäre vermutlich die schlimmste Bedrohung für Deine zweite Familie.

      Beide Wege beinhalten Chancen und Risiken

      Gruß
      rabma

      PS: Für mich gäbe es keine Diskussion, nur der Weg mit Ausbildung bezahlen wäre "mein Weg"
      rabma
    • was verstehst Du denn daran nicht, ls ? wurde doch genau erklärt.

      Deine RAin hat tatsächlich vorgeschlagen, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden muss, wenn deine Ex DANN, d.h. in diesem Fall erst nach Abschluss der Ausbildung und wenn sie berufstätig ist, verzichtet?

      Ja, denn vorher kann Ex gar nicht rechtsgültig darauf verzichten !

      einem als Mann mit einem RA besser geholfen ist, besonders wenn Kinder da sind.

      Das ist so chauvinistisch wie falsch, genauso falsch wie „gegen eine Frau hilft am besten eine RAin“
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    • Hallo Wolfgang,

      schön, wenn du mich zitierst... dann doch aber bitte vollständig, denn ich habe das ausdrücklich als meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung gekennzeichnet. Machst du leider nicht, schade.

      Ein Verzicht kann natürlich bereits jetzt erklärt werden, warum denn auch nicht? Es hängt davon ab, in welcher Situation auf was verzichtet wird.

      ls
    • hallo Chip,

      Immerhin hatte die RA gesagt, in vergleichbaren Fällen hätten einige Mandanten die Finanzierung einer Ausbildung kategorisch abgelehnt

      ja, und auch gleich die Gründe mitgeliefert: „weil sie zu sehr zerstritten mit ihren ex-Ehepartnern sind,“

      Um auch an dieser Stelle den Ärger über die Gesetze in Deutschland loszuwerden:

      ich arbeite ja nicht im ISUV weil ich die Gesetze für gut finde, allerdings stimmt nicht alles was Du hier anbringst.

      solange ich nicht neu verheiratet bin, gilt Steuerklasse 1,

      aber EU kannst Du ja geltend machen, dadurch soll in etwa der Vorteil von “3/5” erreicht werden.

      entfallen die Familienzuschläge, obwohl ich mit meinem Einkommen diese Familie finanziere

      welche meinst Du da ?

      es fehlen Kinder - aber man soll sie streng katholisch - nur mit der ersten Ehefrau haben,

      das steht aber nirgends, sehen nur die 10 Gebote vor, in den weltlichen Gesetzen sind alle Kinder gleich.

      Wenn ich schreibe, ich habe meine erste Frau verlassen, weil ich mit meiner jetzigen Partnerin zusammen sein wollte, so klingt doch immer noch irgendetwas wie Schuld darin mit,

      also wenn Du deswegen Schuldgefühle hast, hast Du wohl damals einen Fehler gemacht. Aber das Unterhaltsrecht unterscheidet in keinster Weise warum eine Ehe auseinander geht. Nur der/die Unterhalt Begehrende kann - in sehr krassen Fällen - mit einer “Schuld” konfrontiert werden.

      mir scheint Du hast religiöse, moralische Probleme. Damit wärest Du aber im Unterforum Trennungsstreß besser aufgehoben. Auf jeden Fall ist Unterhalt nicht an eine Schuldfrage gekoppelt, EU ist keine Strafe für Untreue.
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    • mir scheint Du hast religiöse, moralische Probleme. Damit wärest Du aber im Unterforum Trennungsstreß besser aufgehoben. Auf jeden Fall ist Unterhalt nicht an eine Schuldfrage gekoppelt, EU ist keine Strafe für Untreue.


      Mit meinem zweiten Beitrag habe ich ja viele Antworten provoziert. So war es auch erhofft. Also Wolfgang, mag sein ich hab ein Schuldkomplex-Problem, aber mir scheint schon, dass einem das sehr schnell vermittelt wird und 5000 Jahre alte Moralvorstellungen haben schon auch noch im heutigen Zeitalter ihre Auswirkungen. Religiöse Probleme habe ich jedenfalls bestimmt nicht, ich hab nichts gegen Religionen, wenn sie mich in Ruhe lassen.

      Das Problem in deinem Fall ist, dass deine Ex alleine eure Kinder betreut und beide bei dem vorgesehenen Ausbildungsende erst ca. 8 bzw. 10 Jahre alt sind. Das ist zu jung, um anschließend wirklich in vollem Umfang arbeiten zu können, selbst wenn der beste Wille vorhanden ist.


      Hallo Is…,
      Also das sehe ich nicht so. Da braucht man nicht nur die frühere DDR zu bemühen, wo Kita-Versorgung (gut, man hätte sie idR. auch menschenfreundlicher gestalten können, aber das müsste der tolle Westen doch auf die Reihe kriegen) Staatsaufgabe war. In den meisten Ländern der Welt gehen die Frauen arbeiten, wenn die Kinder noch relativ klein sind. Meine Frau ist übrigens halbtags arbeiten gegangen, als wir noch zusammen waren und als unser jüngster gerade 1,5 Jahre alt war. Nach der Trennung hat sie den Job gekündigt. Gut, es hing auch mit einem Ortswechsel zusammen und die Belastung durch die Trennung und Alleinerziehend etc. Es bleibt mir aber dennoch unverständlich, dass Frauen in der (ersten) Ehe durchaus gerne arbeiten, auch mit kleinen Kindern, bei Trennung das aber für einen Verstoß gegen die Menschenrechte halten, wenn man sagt, sie sollten arbeiten. Aber in der Tat scheint das die Bundesregierung ja etwas modifizieren zu wollen.
      Dein Argument „Verzicht auf EU wäre klar sittenwidrig, da Vollzeit bei zwei relativ kleinen Kindern unzumutbar ist“ trifft meiner Meinung nach überhaupt nicht zu. Denn den Kindesunterhalt muss ich ja eh in voller Höhe weiter zahlen, es geht nur um den Verzicht auf den EU, der derzeit bei ca. 670 Euro liegt. Dafür braucht man ja wohl nicht Vollzeit zu arbeiten.

      Nun habe ich aber ein NEUES PROBLEM zusätzlich zu dem, dass ich mich immer noch zu keiner entgültigen Entscheidung durchringen konnte. Ich habe seit heute (Telefongespräch mit meiner RA) das Gefühl, dass die RA in den Details des Familienrechts nicht so up to date ist, wie es sein sollte. Folgende Fragen hat sie meiner Meinung nach nicht richtig beantwortet:
      1. - Meine Ex hat mir vorgestern im Gespräch gestanden, dass sie angefangen hat, auf 400 Eurobasis Teilzeit zu arbeiten. Ich habe die RA gefragt, was ich tun soll, ob das eine Bedeutung für mich hat, ob ich dann etwas von der Ex verlangen kann. Antwort: Überobligatorische Einkünfte braucht sie nicht anrechnen zu lassen. Stimmt doch gar nicht. Im Prinzip könnte ich verlangen, dass sie zu 50% angerechnet werden, oder?
      2. - Die RA hat die ganze Zeit behauptet, dass meine Ex Teilzeit arbeiten müsste, wenn der jüngste 12 Jahre alt ist, wenn der jüngste 16 Jahre alt ist Vollzeit. Laut OLG-Köln-Richtlinien besteht aber keine Erwerbspflicht bei zwei Kindern unter 14 Jahren und bei zwei Kindern unter 18 Jahren auch keine Pflicht zur Vollzeitarbeit. Als ich ihr das sagte, antwortet sie heute, das eh alles Einzelfallentscheidungen sind und dass ich unter den derzeitigen Umständen (Ex hat schon eine Teilzeittätigkeit aufgenommen) davon ausgehen könnte, dass ab dem 9. oder 10. Lebensjahr eine Teilzeittätigkeit auch als zumutbar angesehen wird.

      Nun meine Frage an die Forumsteilnehmer: wie seht ihr das? Hat die RA bei 1. und 2. recht oder ist sie nicht so kompetent? Sonst würde ich doch ernsthaft überlegen, mich auf schnelle RA-Suche zu begeben (Vielleicht über die ISUV-Liste?).

      Chip
    • B E R I C H T I G U N G ! ! !

      Original von chip
      2. - Die RA hat die ganze Zeit behauptet, dass meine Ex Teilzeit arbeiten müsste, wenn der jüngste 12 Jahre alt ist, wenn der jüngste 16 Jahre alt ist Vollzeit.
      Chip


      Dies ist natürlich ein TIPPFEHLER (war schon spät). Richtig ist: RA hat zunächst behauptet, dass meine Ex Teilzeit arbeiten müsste, wenn der jüngste 8 Jahre alt ist, jetzt sagt sie unter Berücksichtigung von OLG-Köln-Richtlinien und dem Einzelfall (Ex hat jetzt schon 400-Euro-Teilzeittätigkeit aufgenommen), sei Teilzeitarbeit beim Alter von ca. 9-10 Jahren beim jüngsten Kind wohl zumutbar.

      Der Rest stimmt. Sorry
      Chip
    • Hallo Chip, das kann schon für beide Fragen so zutreffen. Zu

      1. was würde Dir denn die Anrechnung von 200 € bringen ? und es wird heute immer häufiger nicht nach „% anrechenbar“ sondern mehr nach „Fixbetrag Betreuungsbonus abziehen“ gerechnet. Und da kann für 2 Kinder gut 400 € zusammenkommen.

      2. das sind Leitlinien und deshalb nicht sklavisch bis auf die letzte Stelle zu beachten. Endgültig ist immer der Einzelfall zu beachten.
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      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Original von chip
      2. - Die RA hat die ganze Zeit behauptet, dass meine Ex Teilzeit arbeiten müsste, wenn der jüngste 12 Jahre alt ist, wenn der jüngste 16 Jahre alt ist Vollzeit. Laut OLG-Köln-Richtlinien besteht aber keine Erwerbspflicht bei zwei Kindern unter 14 Jahren und bei zwei Kindern unter 18 Jahren auch keine Pflicht zur Vollzeitarbeit. Als ich ihr das sagte, antwortet sie heute, das eh alles Einzelfallentscheidungen sind und dass ich unter den derzeitigen Umständen (Ex hat schon eine Teilzeittätigkeit aufgenommen) davon ausgehen könnte, dass ab dem 9. oder 10. Lebensjahr eine Teilzeittätigkeit auch als zumutbar angesehen wird.


      Hallo Chip,

      Leitlinien sind tatsächlich nur Leitlinien - der Rest ist der Ermessensspielraum des Richters. Nach meinem Eindruck muß man bei der Erwerbsobliegenheit / "Überobligatorisch" unterscheiden, ob es darum geht, ein fiktives Einkommen anzunehmen, weil der Erwerbsobliegenheit nicht genügt wird (dann wird der Spielraum nach oben ausgenützt) oder in wie fern man ein tatsächlich erzieltes Einkommen in die Unterhaltsberechnung einstellt (da sind die Richter oft nicht so großzügig, so nach dem Motte "geht doch").

      Also das sehe ich nicht so. Da braucht man nicht nur die frühere DDR zu bemühen, wo Kita-Versorgung (gut, man hätte sie idR. auch menschenfreundlicher gestalten können, aber das müsste der tolle Westen doch auf die Reihe kriegen) Staatsaufgabe war.
      tja, davon sind wir aber meilenweit entfernt, je nach Region bzw. Altersgruppe des Kindes kommen wir lediglich auf 2 bis 5 (Ganztags)Plätze für 100 Kinder. Ein normaler KiGa mit einer Öffnungszeit von 8-12 und von 14-16 Uhr bringt einen oft nicht weiter, es kommen ja noch Wegezeiten dazu. Mit dem Schuleintritt wird es oft noch schlimmer, Unterrichtszeiten von 8:30 bis 11:15, maximal 12:00 sind keine Seltenheit, ganz zu schweigen von den 12 -14 Wochen Schulferien. Wie sieht es denn konkret mit der Kinderbetreuung am heutigen Wohnort Deiner ExFrau aus? Inwieweit wärst Du bereit Dich bei der Ferienbetreuung zu beteiligen?

      Meine Frau ist übrigens halbtags arbeiten gegangen, als wir noch zusammen waren und als unser jüngster gerade 1,5 Jahre alt war. Nach der Trennung hat sie den Job gekündigt. Gut, es hing auch mit einem Ortswechsel zusammen
      Wo habt Ihr denn damals gelebt? Wie waren die Kinder dort versorgt?

      Gruß
      rabma
      rabma