Hallo liebe Leute,
ich muss sehr bald eine schwierige Entscheidung treffen und suche Rat von jemandem, der vielleicht mit etwas ähnlichem schon mal Erfahrung gemacht hat.
Es geht darum, dass ich in Kürze geschieden sein werde und meine (noch-)Frau mich gebeten hat, ihr für einen Zeitraum von 36 Monaten die Gebühren (etwa 400 Euro monatlich) ZUSÄTZLICH zu dem Unterhalt (derzeit 1.100 für 2 Kinder und Ehefrau zusammen) für eine kostenpflichtige Berufsausbildung zu bezahlen. Dafür möchte sie sich verpflichten, nach dem Ende der Ausbildung auf den Ehegattenunterhalt komplett zu verzichten, danach also nur noch der Kinderunterhalt (zwei Jungen, jetzt 5,5 und 8 Jahre alt).
Meine Rechtsanwältin hat mir im Prinzip geraten, dem zuzustimmen. Die Rechtsanwältin schlägt vor, dass ich einen Kreditvertrag mit meiner Ex-Frau abschließe, in dem steht, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden muss, wenn meine Frau nach Abschluss der Berufsausbildung arbeitet und dann auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet. Die Rechtsanwältin hat auf Risiken und Chancen hingewiesen:
1. Es muss darauf geachtet werden, dass ein etwaiger Vertrag nicht sittenwidrig ist, was nach Auskunft der Rechtsanwältin aber erreicht werden kann. Dennoch sagt sie, angenommen, meine Ex-Frau findet nach Abschluss der Ausbildung keinen Job, oder kann (gesundheitliche Gründe etc.) nicht arbeiten, so könnte sie meine Unterhaltszahlungen dennoch vor Gericht durchsetzen. Zwar hätte sie dann die Höhe der Ausbildungskosten (Kreditvertrag) an Schulden bei mir, aber wo nichts zu holen ist.......
2. Die Chance besteht aber darin, dass meine Ex-Frau tatsächlich dann arbeitet und auf den Unterhalt verzichtet. Wenn sie das dann für einen längeren Zeitraum machen würde, so die Auskunft der Rechtsanwältin, so könnte sie es sich dann nicht mehr anders überlegen, sondern das Gericht würde dann sagen, das sie die Regelung und den Unterhaltsverzicht akzeptiert hat.
3. Ich müsste für einen Zeitraum von 36 Monaten einen wesentlich höheren Betrag zahlen, als den, zu dem ich gesetzlich verpflichtet bin. Da meine Frau, sobald das jüngste Kind 8 Jahre alt wird, verpflichtet wäre, halbtags zu arbeiten, dies aber wegen der Ausbildung nicht machen kann, wäre der über die Verpflichtung hinausgehende Betrag noch höher als die 400 Euro im Monat, insgesamt rechne ich mit ca. 20.000 bis 28.000 Euro an Kosten, die ich über meine Unterhaltsverpflichtungen hinaus bezahlen würde.
4. Risiken bestehen auch darin, dass meine Ex-Frau die Ausbildung nicht schafft, abbricht, etc.
Das Fazit der Rechtsanwältin: die meisten Mandanten, die ich hatte, würden eine solche Lösung nicht machen wollen, weil sie zu sehr zerstritten mit ihren ex-Ehepartnern sind, ich sehe aber große Chancen (Entfallen des Ehegattenunterhalts nach 3 Jahren) für Sie, welche die Risiken (Ex-Frau verlangt entgegen der Abmachung doch Unterhalt) aufzuwiegen scheinen"
Noch etwas zum Hintergrund: Ich bin seit Dezember 2002 getrennt von meiner Frau, ich habe meine Frau verlassen, um mit meiner jetzigen Partnerin zusammen zu sein. Meine Frau und ich haben zwei Kinder (5,5 und 8 Jahre alt). Wir haben 1993 geheiratet, als wir beide Studenten waren. Ich habe 1997 meinen Abschluss gemacht, seitdem arbeite ich. Meine Frau hat ihr Studium abgebrochen, dann kamen die Kinder und sie hat es nicht wieder aufgenommen. Typische Situation, der Mann verdient, die Frau sorgt für die Kinder. Zur Zeit der Trennung war ich im Ausland beschäftigt, wo wir auch gelebt haben. Dort hat meine Frau 2001 angefangen halbtags zu arbeiten. Nach der Trennung 2003 ist sie mit den Kindern nach Deutschland gezogen und hat seither nicht mehr gearbeitet. Ich zahle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für die Kinder und für die Ehefrau. Derzeit läuft die Scheidung, ich rechne damit, im Sommer geschieden zu sein.
Ich möchte mit meiner neuen Partnerin eine gemeinsame Zukunft mit gemeinsamen Kindern planen. Klassisches Problem, das für die Zweitfamilie nicht genug Geld da ist.
Was spricht bei mir noch dafür, die Ausbildung der Ex-Frau zu bezahlen: Durch eine Erbschaft habe ich immerhin etwas Geld auf einem Anlagekonto, es ist aber kein großes Vermögen. Immerhin wäre ich aber in der Lage, durch den Einsatz von ca. 1/3 dieses Geldes die Ausbildung meiner Frau zu finanzieren. Meine Ex-Frau ist jetzt 35 Jahre alt und findet keine Berufsausbildung, die kostenlos ist. Ich kann schon verstehen, dass sie frustriert ist, keine Ausbildung zu haben und dass sie, wie sie selbst es ausdrückt, auf eigenen Beinen stehen will. Ich denke auch, dass ihr die gewählte Berufsausbildung (Ergotherapeutin) liegt und dass sie es bewältigen würde und mich nicht übers Ohr hauen möchte. Letzteres haben aber schon viele gedacht.
Was spricht aber dagegen: Die letzten zwei Jahre habe ich meiner Frau relativ viel Unterhalt bezahlt (mtl. 2000 Euro), da ich einen gut bezahlten Auslandsjob hatte. Jetzt bin ich wieder in Deutschland, verdiene weniger, bezahle daher auch nur noch 1.100,- (mir bleibt der Selbstbehalt). In den letzten zwei Jahren hat meine Frau aber 1. nichts gespart und 2. sich kaum ernsthaft um eine Ausbildung gekümmert. O.k. sie hatte sehr viel Stress, die Trennung hat sie belastet, aber dennoch nach 2 Jahren Wartezeit kommt sie in dem Moment, wo das Geld viel weniger wird zu mir und möchte jetzt die Ausbildung bezahlt bekommen. Daher überlege ich mir auch die Alternative: ich bezahle nur das, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin und setzte mein Geld aus der Erbschaft lieber komplett für meine neue Familie ein.
Ich habe schon alles sehr häufig durchgedacht und bin an einem toten Punkt angekommen. Letztlich muss ich mich bald (die Ausbildung soll schon im März beginnen) entscheiden:
a) Ausbildung bezahlen, mit der Hoffnung (aber nicht Gewissheit, vielmehr Unsicherheit) dass in der Zukunft die Unterhaltsbelastung geringer wird, daher mehr für meine zweite Familie übrig bleibt und gleichzeitig meine Ex-Frau ein zufriedener Mensch wird, auf eigenen Beinen stehend und auch dadurch die gemeinsamen Kinder besser gestellt sind. (klingt alles zusammen verlockend)
b) Ausbildung nicht bezahlen, nur den gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, dafür so viel Finanzkraft wie möglich meiner neuen Familie erhalten, jedoch quasi für immer die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ex-Frau zu haben, die nie einen Fuß auf den Boden bekommt, immer zu wenig Geld haben und mir damit in den Ohren liegen wird. (klingt weniger verlockend, ist aber, in Bezug auf meine neue Familie vielleicht die sichere Variante mit mehr Vorteilen, auf die ich mich auch verlassen kann).
Für jegliche Ratschläge bin ich sehr dankbar, auch für Tipps, wo man noch Rechtsberatung einholen könnte.
ich muss sehr bald eine schwierige Entscheidung treffen und suche Rat von jemandem, der vielleicht mit etwas ähnlichem schon mal Erfahrung gemacht hat.
Es geht darum, dass ich in Kürze geschieden sein werde und meine (noch-)Frau mich gebeten hat, ihr für einen Zeitraum von 36 Monaten die Gebühren (etwa 400 Euro monatlich) ZUSÄTZLICH zu dem Unterhalt (derzeit 1.100 für 2 Kinder und Ehefrau zusammen) für eine kostenpflichtige Berufsausbildung zu bezahlen. Dafür möchte sie sich verpflichten, nach dem Ende der Ausbildung auf den Ehegattenunterhalt komplett zu verzichten, danach also nur noch der Kinderunterhalt (zwei Jungen, jetzt 5,5 und 8 Jahre alt).
Meine Rechtsanwältin hat mir im Prinzip geraten, dem zuzustimmen. Die Rechtsanwältin schlägt vor, dass ich einen Kreditvertrag mit meiner Ex-Frau abschließe, in dem steht, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden muss, wenn meine Frau nach Abschluss der Berufsausbildung arbeitet und dann auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet. Die Rechtsanwältin hat auf Risiken und Chancen hingewiesen:
1. Es muss darauf geachtet werden, dass ein etwaiger Vertrag nicht sittenwidrig ist, was nach Auskunft der Rechtsanwältin aber erreicht werden kann. Dennoch sagt sie, angenommen, meine Ex-Frau findet nach Abschluss der Ausbildung keinen Job, oder kann (gesundheitliche Gründe etc.) nicht arbeiten, so könnte sie meine Unterhaltszahlungen dennoch vor Gericht durchsetzen. Zwar hätte sie dann die Höhe der Ausbildungskosten (Kreditvertrag) an Schulden bei mir, aber wo nichts zu holen ist.......
2. Die Chance besteht aber darin, dass meine Ex-Frau tatsächlich dann arbeitet und auf den Unterhalt verzichtet. Wenn sie das dann für einen längeren Zeitraum machen würde, so die Auskunft der Rechtsanwältin, so könnte sie es sich dann nicht mehr anders überlegen, sondern das Gericht würde dann sagen, das sie die Regelung und den Unterhaltsverzicht akzeptiert hat.
3. Ich müsste für einen Zeitraum von 36 Monaten einen wesentlich höheren Betrag zahlen, als den, zu dem ich gesetzlich verpflichtet bin. Da meine Frau, sobald das jüngste Kind 8 Jahre alt wird, verpflichtet wäre, halbtags zu arbeiten, dies aber wegen der Ausbildung nicht machen kann, wäre der über die Verpflichtung hinausgehende Betrag noch höher als die 400 Euro im Monat, insgesamt rechne ich mit ca. 20.000 bis 28.000 Euro an Kosten, die ich über meine Unterhaltsverpflichtungen hinaus bezahlen würde.
4. Risiken bestehen auch darin, dass meine Ex-Frau die Ausbildung nicht schafft, abbricht, etc.
Das Fazit der Rechtsanwältin: die meisten Mandanten, die ich hatte, würden eine solche Lösung nicht machen wollen, weil sie zu sehr zerstritten mit ihren ex-Ehepartnern sind, ich sehe aber große Chancen (Entfallen des Ehegattenunterhalts nach 3 Jahren) für Sie, welche die Risiken (Ex-Frau verlangt entgegen der Abmachung doch Unterhalt) aufzuwiegen scheinen"
Noch etwas zum Hintergrund: Ich bin seit Dezember 2002 getrennt von meiner Frau, ich habe meine Frau verlassen, um mit meiner jetzigen Partnerin zusammen zu sein. Meine Frau und ich haben zwei Kinder (5,5 und 8 Jahre alt). Wir haben 1993 geheiratet, als wir beide Studenten waren. Ich habe 1997 meinen Abschluss gemacht, seitdem arbeite ich. Meine Frau hat ihr Studium abgebrochen, dann kamen die Kinder und sie hat es nicht wieder aufgenommen. Typische Situation, der Mann verdient, die Frau sorgt für die Kinder. Zur Zeit der Trennung war ich im Ausland beschäftigt, wo wir auch gelebt haben. Dort hat meine Frau 2001 angefangen halbtags zu arbeiten. Nach der Trennung 2003 ist sie mit den Kindern nach Deutschland gezogen und hat seither nicht mehr gearbeitet. Ich zahle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für die Kinder und für die Ehefrau. Derzeit läuft die Scheidung, ich rechne damit, im Sommer geschieden zu sein.
Ich möchte mit meiner neuen Partnerin eine gemeinsame Zukunft mit gemeinsamen Kindern planen. Klassisches Problem, das für die Zweitfamilie nicht genug Geld da ist.
Was spricht bei mir noch dafür, die Ausbildung der Ex-Frau zu bezahlen: Durch eine Erbschaft habe ich immerhin etwas Geld auf einem Anlagekonto, es ist aber kein großes Vermögen. Immerhin wäre ich aber in der Lage, durch den Einsatz von ca. 1/3 dieses Geldes die Ausbildung meiner Frau zu finanzieren. Meine Ex-Frau ist jetzt 35 Jahre alt und findet keine Berufsausbildung, die kostenlos ist. Ich kann schon verstehen, dass sie frustriert ist, keine Ausbildung zu haben und dass sie, wie sie selbst es ausdrückt, auf eigenen Beinen stehen will. Ich denke auch, dass ihr die gewählte Berufsausbildung (Ergotherapeutin) liegt und dass sie es bewältigen würde und mich nicht übers Ohr hauen möchte. Letzteres haben aber schon viele gedacht.
Was spricht aber dagegen: Die letzten zwei Jahre habe ich meiner Frau relativ viel Unterhalt bezahlt (mtl. 2000 Euro), da ich einen gut bezahlten Auslandsjob hatte. Jetzt bin ich wieder in Deutschland, verdiene weniger, bezahle daher auch nur noch 1.100,- (mir bleibt der Selbstbehalt). In den letzten zwei Jahren hat meine Frau aber 1. nichts gespart und 2. sich kaum ernsthaft um eine Ausbildung gekümmert. O.k. sie hatte sehr viel Stress, die Trennung hat sie belastet, aber dennoch nach 2 Jahren Wartezeit kommt sie in dem Moment, wo das Geld viel weniger wird zu mir und möchte jetzt die Ausbildung bezahlt bekommen. Daher überlege ich mir auch die Alternative: ich bezahle nur das, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin und setzte mein Geld aus der Erbschaft lieber komplett für meine neue Familie ein.
Ich habe schon alles sehr häufig durchgedacht und bin an einem toten Punkt angekommen. Letztlich muss ich mich bald (die Ausbildung soll schon im März beginnen) entscheiden:
a) Ausbildung bezahlen, mit der Hoffnung (aber nicht Gewissheit, vielmehr Unsicherheit) dass in der Zukunft die Unterhaltsbelastung geringer wird, daher mehr für meine zweite Familie übrig bleibt und gleichzeitig meine Ex-Frau ein zufriedener Mensch wird, auf eigenen Beinen stehend und auch dadurch die gemeinsamen Kinder besser gestellt sind. (klingt alles zusammen verlockend)
b) Ausbildung nicht bezahlen, nur den gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, dafür so viel Finanzkraft wie möglich meiner neuen Familie erhalten, jedoch quasi für immer die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ex-Frau zu haben, die nie einen Fuß auf den Boden bekommt, immer zu wenig Geld haben und mir damit in den Ohren liegen wird. (klingt weniger verlockend, ist aber, in Bezug auf meine neue Familie vielleicht die sichere Variante mit mehr Vorteilen, auf die ich mich auch verlassen kann).
Für jegliche Ratschläge bin ich sehr dankbar, auch für Tipps, wo man noch Rechtsberatung einholen könnte.