Hallo,
meines Wissens ist die Verweigerung von Unterhaltzahlungen durch den Unterhaltsverpflichteten ein Straftatbestand.
Ist hingegen die Auskunftsverweigerung (Zeugnisse, Schulbescheinigungen und Sonstiges) allein aus Gründen der "Waffengleichheit" auch ein Straftatbestand oder mit sonstigen §§ des StGB zu ahnen möglich?
Danke,
liebe Grüße,
Sepia
meines Wissens ist die Verweigerung von Unterhaltzahlungen durch den Unterhaltsverpflichteten ein Straftatbestand.
Ist hingegen die Auskunftsverweigerung (Zeugnisse, Schulbescheinigungen und Sonstiges) allein aus Gründen der "Waffengleichheit" auch ein Straftatbestand oder mit sonstigen §§ des StGB zu ahnen möglich?
Danke,
liebe Grüße,
Sepia