Strafantrag wegen Unterhaltspflichtverletzung erhalten.

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  • RE: Vielleicht die letzte Stellungnahme

    Hallo Robert_Michael,

    Original von Robert_Michael
    sehe Ex mit in der Verantwortung für Barunterhalt, da sie selbst ein Einkommen von 400 € hat und Stiefpapa ansonsten 450,00 € Für Köchin, Wäscherin, Putzfrau und Krankenpflege, sowie 600,00 € für Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse bei einer Prostituierten ausgeben müsste. Ergo anrechenbares Einkommen Mama 1450,00 €


    ich denke, dass die Bemerkung über die sexuellen Bedürfnisse wohl daneben geht.

    Wir hoffen, dass solche Entgleisungen in Zukunft unterbleiben und wünschen Dir eine baldige Genesung.

    das Forenteam.
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