Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

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    • Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Mich würde folgendes interessieren:

      Ich zahle für Ex und drei Kinder Unterhalt, keine Mangelfallberechnung.

      Damit ich die Brötchen verdienen kann, brauche ich ein Auto - ohne fahrbaren Untersatz könnte ich meinen Beruf hier nicht ausüben.

      Nun ist mein Auto schon recht betagt, mit 140.000 Kilometern auf dem Buckel. Erste "Alterserscheinungen" treten auf. Konkret: Man kann abschätzen, dass es nicht mehr soooo lange dauern wird, bis es in die ewigen Autobahngründe eingeht.

      Frage: Wenn ich dann ein neues Auto anschaffen muss - kann ich die Raten dann bei der Errechnung des "bereinigten Nettoeinkommens" abziehen, so wie beispielsweise auch die PKV-Beiträge meiner Ex abgezogen werden? Denn ohne Auto kein Broterwerb und folglich auch keine Unterhaltszahlungen - oder ist das unterhaltsrechtlich allein mein Problem?

      Gbya, Harry
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Hallo Harry,

      so leid es mir tut, doch die Anschaffung eines neuen Autos ist leider Dein eigenes Problem. Ein durch Ratenzahlungen reduziertes Netto wird Dir nicht anerkannt werden. Bei der Unterhaltsberechnung gilt für berufstätige Zahler ja die Aufteilung 4/7 zu 3/7. In dem 1/7 das dem Zahler mehr bleibt sind die berufsbedingten Aufwendungen enthalten.

      MfG
      WerK
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      oder ist das unterhaltsrechtlich allein mein Problem?


      HiI,

      So ist es. Die Rechtsprechung geht davon aus daß du von dem was dir abzüglich des Unterhalts bleibt, Rücklagen für ein neues (gebrauchtes) Auto bilden bzw. die Kreditraten finanzieren kannst.

      cya,

      elwu
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      hallo Harry, das ist in der km-Pauschale, die Du vom Netto abziehen kannst, mit enthalten.

      ohne Auto kein Broterwerb und folglich auch keine Unterhaltszahlungen

      Vorsicht mit solchen Äußerungen, die können leicht als Drohung aufgefasst werden und liefern dann Richter – falls doch mal soweit – einen „guten Grund“ für fiktives Einkommen anzunehmen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Die Anschaffungskosten des PKWs sind mit der Kilometerpauschale von 0,27 EUR/km abgegolten.


      Hi,

      stimmt, so wird das offiziell argumentiert. Allerdings ist es natürlich, wie vieles im Familienrecht, in den allermeisten Fällen eine Milchmädchenrechnung. Und man muß hier auch differenzieren:

      1) Meist wird nur 5% Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens angesetzt. Liegen die tatsächlichen Kosten für die Nutzung des PKW darüber, wird sehr häufig nur anerkannt, was öffentliche Verkehrsmittel kosten, selbst wenn deren Nutzung im konkreten Einzelfall völlig unsinnig wäre (etwa wegen des Zeitaufwands). Nur in seltenen Ausnahmefällen wird die Pauschale direkt bei der Ermittlung des Nettos direkt berücksichtigt.

      2) Bei der Ansetzung der Kilometerpauschale via Steuer macht es Netto oft wenig aus. Zum einen muß man erst mal über den Pauschbetrag kommen, zum anderen erhält man ja nur anteilig entsprechend des persönlichen Steuersatzes zurückerstattet. Überdies wird die Rückerstattung natürlich den Unterhalt steigernd berücksichtigt.

      So oder so also: im Ergebnis, da sind wir uns ja alle einig, ist in aller Regel der PKW nicht unterhaltsreduzierend wirksam.

      cya,

      elwu
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Original von rabma
      ...
      Die Anschaffungskosten des PKWs sind mit der Kilometerpauschale von 0,27 EUR/km abgegolten.
      ...


      Hi rabma,

      gilt aber nur solange die Gegenseite dir nicht aufrechnet, dass die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht günstiger ist.

      Und da sind wir wieder beim leidlichen Problem.
      Bit
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      gilt aber nur solange die Gegenseite dir nicht aufrechnet, dass die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht günstiger ist.


      Oh, da brauche ich keine Angst zu haben - ich muss zwischen meinen Dörfern hier in der Pampa herumfahren, um die Leute zu betreuen, und da fahren (außer den Schulbussen morgens und abends) keine öffentlichen Verkehrsmittel.

      Ich kriege übrigens keine Fahrtkostenpauschale dafür, jedenfalls bisher. Da wäre vielleicht ein Fahrtenbuch nicht schlecht...

      Gbya, Harry
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Hallo Harry,
      ich kann dir aus meiner Sicht einmal etwas Positives berichten.
      In meinem nachehelichen Unterhaltsverfahren im Dezember 2003 hat das AG eine Bescheinigung meines Arbeitgebers akzeptiert, die zum Inhalt hatte, dass ich zur Wahrung meiner dienstlichen Aufgaben auf die Nutzung meines Privat-PKW angewiesen bin.
      U.a. weil ich während meines Dienstes hier und da mal von meiner Arbeitsstelle aus zu Dienstleistern/Kunden fahren muss.
      Sollte dies nicht möglich sein, kann Herr..... die Tätigkeit als ...... nicht mehr ausführen. Eine monatliche Km-Pauschale erhalte ich für diese berufliche Nutzung meines PKW nicht.
      Das hat die Richterin wohl überzeugt, mir eine Entfernung von 60 km zur Arbeítsstelle mit 483 Euro monatlich anzuerkennen.
      Zuvor hatte man auch versucht, mich auf den ÖPNV zu verweisen.
      Ich konnte aber auch nachweisen, dass in meiner Einkommensteuererklärung stets diese Kilometer abgesetzt und vom Finanzamt anerkannt wurden.
      Davon hat die Gegenseite ja auch immer partizipiert und kann jetzt nicht, wenn es zu ihren Ungunsten geht, dagegenhalten.

      Gruß
      Heru
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Original von elwu
      So oder so also: im Ergebnis, da sind wir uns ja alle einig, ist in aller Regel der PKW nicht unterhaltsreduzierend wirksam.


      1. ich bin in der Lage für mich selber zu sprechen
      2. nein, ich bin nicht mit Dir und "allen" einig
      3. ich bin der Meinung, dass in den begründeten Fällen der PWK sehr wohl unterhaltsreduzierend sein wird - mit einer Einschränkung die Fahrtkosten müssen immer in vernünftiger Relation zum erwirtschafteten Einkommen stehen.

      rabma
      rabma
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Hallo Harry,

      Original von Harry
      Da wäre vielleicht ein Fahrtenbuch nicht schlecht...

      das wäre auf jeden Fall zu empfehlen, denn Du kannst nicht mit den Kilometern zum Arbeitsplatz argumentieren (der ist ja variabel) und Du kannst ziemlich sicher auch nicht behaupten, dass alle Kilometer beruflich bedingt sind. Insofern, unbedingt Fahrtenbuch führen.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Lt. meinem ehem. Steuerberater muss in einem Fahrtenbuch nicht nur die Fahrtstrecke (Start + Ziel), sondern auch der besuchte Kunde angegeben werden. Nur mal so als Anmerkung, weil du ja seelsorgerisch tätig bist und ich nicht weiß, inwieweit du die Namen deiner Schäfchen bekannt geben willst/magst/kannst/darfst.

      Gruß
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Original von Antje
      Lt. meinem ehem. Steuerberater muss in einem Fahrtenbuch nicht nur die Fahrtstrecke (Start + Ziel), sondern auch der besuchte Kunde angegeben werden. Nur mal so als Anmerkung, weil du ja seelsorgerisch tätig bist und ich nicht weiß, inwieweit du die Namen deiner Schäfchen bekannt geben willst/magst/kannst/darfst.


      Nein, das dürfte ich nicht, und damit käme ich auch vor Gericht durch - denn die seelsorgerliche Schweigepflicht ist durch das deutsche Recht geschützt und garantiert.

      Es gab beispielsweise mal Versuche zu klären, wie viel von meiner Telefonrechnung privat und wie viel dienstlich ist, und man wollte deswegen eine Einzelauflisting der telefonischen Kontakte haben. Auch das konnte ich abschmettern, da es bereits der Verschwiegenheit unterliegt, dass ich mit einer bestimmten Person ein Gespräch geführt habe. Darum wurde anerkannt, dass ich eine Pauschale für meine privaten Gespräche geltend machen kann.

      Ich könnte also allenfalls verpflichtet werden, zu notieren, in welches meiner Dörfer ich gefahren bin und wann, vielleicht sogar noch, in welche Straße - aber dann wäre Schluss mit lustig.

      Gbya, Harry
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?


      Ich könnte also allenfalls verpflichtet werden, zu notieren, in welches meiner Dörfer ich gefahren bin und wann, vielleicht sogar noch, in welche Straße - aber dann wäre Schluss mit lustig.


      Du kannst aber auch jedem "Kunden" eine Nummer geben.

      Die Übereinstimmung der tatsächlichen Namen mit dieser Nummer kann dir dein AG in einer Zuordnungstabelle bestätigen. (vgl. auch Heru)
      Bit
    • Übrigens, die 0,27€/km werden nur für eine einfache Entfernung von bis zu 30km zur Arbeitsstätte anerkannt, was darüber hinaus geht wird nur noch mit den "Betriebskosten von 0,08€/km" berücksichtigt.

      Hmmm, Betriebskosten von 0,08€/km? Das sind dann 8€ für 100km, richtig? Sagen wir mal alle 10.000km ist eine Inspektion mit Ölwechsel und Austausch von Verschleissteilen fällig für im Schnitt 300€ (was schon sehr günstig gerechnet ist) - das macht 3€ pro 100km. Reifen halten vielleicht 30.000km, ein Satz kostet 300€ - das macht 1€ pro 100km. Dann bleiben noch 5 € für Benzin pro 100 km. Für 5€ bekommt man etwa 4 Liter Benzin.
      Gehen die OLGs davon aus das jeder einen 3-Liter Wagen (Anschaffungspreis 20.000€ für einen Kleinwagen) fahren könnte? Oder versäumt man hier einfach eine Anpassung an die Preisentwicklung zulasten der Unterhaltspflichtigen?
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Original von Bit
      solange die Gegenseite dir nicht aufrechnet, dass die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht günstiger ist.


      Hallo Bit,

      Deine Bemerkung ist sicherlich korrekt - nur steht sie ja meiner Aussage nicht entgegen.

      Vielleicht mal ganz deutlich:
      Berufsbedingte Fahrtkosten werden entweder durch die Berücksichtigung von ÖPNV-Kosten oder durch die Kilometerpauschale abgegolten. Falls die Kilometerpauschale angesetzt wird, dann sind darin in aller Regel auch die Anschaffungskosten enthalten. Ich möchte auch noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kilometerpauschale regional unterschiedlich ist - also bitte immer in die eigenen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien schauen. Dort ist auch angegeben wie mit hohen Fahrleistungen umzugehen ist.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • Hallo Uwe,

      0,08 EUR/km sind heutzutage sicherlich kaum ausreichend - ich habe aber auf die Schnelle kein OLG gefunden, das diese acht Cent in den Leitlinien festgeschrieben hat. Meist wird das ja eher so gummimäßig umschrieben "kann nach unten abgewichen werden". Das OLG Frankfurt präzisiert an dieser Stelle, dass es dann runter auf die Hälfte geht (ist aber zuvor sehr streng, wenn es darum geht überhaupt die Kilometerpauschale anzusetzen).
      Ganz allgemein, scheint es an diesem Punkt größere regionale Unterschiede zu geben, die Kilometerpauschale beträgt z.T. auch nur 0,21 oder 0,22 EUR/km. Die Berücksichtigung von größeren Entfernungen wird wohl ziemlich stark in Richters Hand gegeben.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Original von Harry
      Ich kriege übrigens keine Fahrtkostenpauschale dafür, jedenfalls bisher. Da wäre vielleicht ein Fahrtenbuch nicht schlecht...


      Fahrtenbuch ist immer sinnvoll.

      Fahrtenbuchmethode !

      Handgeschrieben, anschließend Übernahme in eine Excel-Tabelle.
      Software gibt’s auch, hat sich aber nicht bewehrt.
      Bissel blöd ist die Angabe des Tachostandes nach jeder Fahrt, wird wohl seinen Grund haben.

      Datum
      Km_Stand_am_Ende_der Fahrt
      Fahrt_von
      Fahrt_ über
      Fahrt_nach
      km_gesamt
      km_gesch
      km_priv
      Kunde
      Grund

      Monatliche und jährliche Zusammenstellung. Und bei KFZ-Wechsel.
      Bit
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Ich kriege übrigens keine Fahrtkostenpauschale dafür, jedenfalls bisher. Da wäre vielleicht ein Fahrtenbuch nicht schlecht



      Pech gehabt. Ein Fahrtenbuch gilt als Eigenbeleg und wird von den meisten Gerichten nicht akzeptiert. Du kannst aber immerhin nachweisen, wo Du wohnst und wo Dein Arbeitsplatz ist.

      Laß Dir vom Vermessungsamt Deines Ortes die Entfernung Wohnung-Arbeitsplatz bestätigen. Dann hast Du ein Dokument, an dem auch kein Richter vorbei kann.

      Gruß

      Robert_Michael