Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

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    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Laß Dir vom Vermessungsamt Deines Ortes die Entfernung Wohnung-Arbeitsplatz bestätigen. Dann hast Du ein Dokument, an dem auch kein Richter vorbei kann.


      Vielleicht hast du die obige Diskussion mitgelesen, dann wäre dir klar, dass das so nicht laufen kann. Ich bin Gemeindepfarrer und darum häufig zwischen den sechs Dörfern unterwegs, die zu meinem Pfarrbezirk gehören. Und zwar unregelmäßig, je nachdem, was gerade anfällt an Besuchen und Terminen. Es kann bei mir daher nicht laufen wie bei einem "normalen" Arbeitnehmer, der morgens von der Wohnung zum Arbeitsplatz fährt und abends wieder zurück.

      CU, Harry
    • Noch gar nicht. Für die Fahrten zum Religionsunterricht in den Nachbarort erhalte ich eine Pauschale vom Arbeitgeber, alle anderen Kosten mache ich noch nicht steuerlich geltend. Hat den einfachen Grund, dass ich bisher dachte, mit der Nebenkosten-Pauschale auszukommen, die das FA ungeprüft gewährt - aber wenn ich es mir recht überlege, reicht das wohl hinten und vorne nicht. Daher wäre Fahrtenbuch keine schlechte Idee.

      CU, Harry
    • Hi Harry,

      also, fürs FA kannst du per Fahrtenbuchmethode oder Pauschalmethode aufrechnen.
      Das Fahrtenbuch wird handschriftlich oder mit spezieller Software (die ein späteres Editieren der Daten nicht möglich macht) akzeptiert.

      Zum Unterhalt:

      Ich denke, dass Heru den richtigen Weg aufgezeigt hat. Du musst jetzt nur noch nachweisen, dass du im Rahmen deiner Tätigkeit im Auftrag des AG das KFZ benutzt, dir die Kosten aber nicht erstattet werden, da sie bereits in den von dir erhaltenen Bezügen enthalten sind. So wie Heru.
      Bit
    • Halo rabma,
      ich hätte dazuschreiben sollen das meine Schilderung das OLG Hamm betrifft. Allerdings habe ich mich da vertan, es sind 0,09€/km als Betriebskosten. Dafür werden Entfernungen bis 30km aber auch nur mit 0,24€ angesetzt (in Hamm fährt es sich wohl günstiger als anderswo).
    • RE: Auto für Arbeit unterhaltsrelevant?

      Original von elwu
      zu den Sachaussagen 1) und 2) kommt kein Widerspruch von dir, das werte ich dann für diese beiden Punkte als Zustimmung.


      lieber Himmel, wir sind hier doch nicht vor Gericht, wo manche sich verpflichtet fühlen jeglichen Unsinn "widerlegen" zu müssen.

      Die "Sachaussage 1)" wurde zum Beispiel durch den Beitrag von Heru widerlegt.
      In "Sachaussage 2)" werden steuerrechtliche und unterhaltsrechtliche Sachstände vermischt, das müßte man wohl in einem eigenen Thread auseinanderdröseln.

      So, und nun ist aber gut
      rabma
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