Laß Dir vom Vermessungsamt Deines Ortes die Entfernung Wohnung-Arbeitsplatz bestätigen. Dann hast Du ein Dokument, an dem auch kein Richter vorbei kann.
Vielleicht hast du die obige Diskussion mitgelesen, dann wäre dir klar, dass das so nicht laufen kann. Ich bin Gemeindepfarrer und darum häufig zwischen den sechs Dörfern unterwegs, die zu meinem Pfarrbezirk gehören. Und zwar unregelmäßig, je nachdem, was gerade anfällt an Besuchen und Terminen. Es kann bei mir daher nicht laufen wie bei einem "normalen" Arbeitnehmer, der morgens von der Wohnung zum Arbeitsplatz fährt und abends wieder zurück.
CU, Harry