Trennungsjahr - notarielle Vereinbarungen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Trennungsjahr - notarielle Vereinbarungen

      Liebe Forumsmitglieder,

      dies ist mein erster Beitrag. Ich dachte bislang, ich würde mit der Trennung von meinem Mann und den Folgen selbst klarkommen, aber nach seinen heutigen Aussagen bin ich mir da nicht mehr sicher. Leider wird das daher ein längerer Beitrag, da ich mir in vielen Dingen unsicher bin.

      Zuerst eine kurze Darstellung der Situation:
      Ehe ging nach nur 2 Jahren auseinander. Kurz vor dem Ende zogen wir noch gemeinsam in eine andere Wohnung, die Situation eskalierte jedoch sehr schnell. Er ist dann zum 01.09.04 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, ich konnte aufgrund der Kündigungsfrist erst zum 30.10.04 ausziehen.
      Er war zum 30.06.03 wegen Insolvenz der Firma arbeitslos geworden, war dann 4 Monate in einer Auffanggesellschaft, danach 3 Monate offiziell arbeitslos gemeldet und hat seit dem 01.04.04 ein eigenes Gewerbe angemeldet. Er erhielt für die Gründungsphase für 6 Monate Übergangsgeld für Existenszgründer vom Arbeitsamt.
      Eigentlich war Beginn des Trennungsjahres erst der 01.09.04, im Zuge einer angestrebten schnellen Scheidung hatten wir vereinbart, den Beginn bereits auf den 01.02.04 zu legen. Momentan sieht es aber so aus, dass keiner von uns die Scheidung beantragen wird (er kann es sich angeblich nicht leisten und ich würde weniger Gehalt bekommen, da ich im öffentlichen Dienst bin).
      Der Hausrat wurde im letzten Jahr einvernehmlich geteilt, es gibt eine schriftliche Vereinbarung darüber.
      Das gemeinsame Auto wurde verkauft, mit dem Erlös wurde der Restbetrag der Finanzierung abgelöst. Es gibt einen gemeinsamen Kredit, die Raten habe ich fast 2 Jahre lang alleine gezahlt, seit diesem Monat überweist er mir die Hälfte der Rate. Eine schriftliche Vereinbarung dazu wird noch geschlossen.
      Im letzten Jahr erhielten wir eine sehr hohe Steuererstattung für das Jahr 2003. Nach Aussage meines Anwaltes steht mir ein Anteil daran in der Höhe zu, wie ich mit meinem Einkommen dazu beigetragen habe. Diesen Anteil hat der Steuerberater inzwischen ausgerechnet. Den Betrag habe ich meinem Mann mitgeteilt, er lehnt es ab zu zahlen. Im Gegenzug will er jetzt alles von seinem Anwalt prüfen lassen, inwieweit er Ansprüche gegen mich hat.

      So, nun zu meinen Fragen:
      1. Wann ist mein Anspruch auf einen Teil der Steuererstattung entstanden - mit Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung oder erst mit Eingang des Geldes?
      2. Er war mal damit einverstanden, im Fall der Scheidung gegenseitig auf Unterhalt und Versorgungsausgleich zu verzichten. Sollte ich das jetzt schon notariell festhalten lassen?
      3. Ich habe was läuten hören, dass der Zugewinn auch während des Trennungsjahres weiterläuft. Stimmt das, also heisst es, alle Gegenstände, die einer von uns nach Beginn des Trennungsjahres angeschafft hat, mit in den Zugewinn fallen? Kann man das auch ausschliessen?
      4. Welche Ansprüche könnte er denn überhaupt gegen mich haben?
      5. Habe ich Anspruch auf die Hälfte der Raten, die ich alleine für den Kredit gezahlt habe? Ich muss dazu erwähnen, er hat dafür die Raten für die Finanzierung des Autos alleine gezahlt.

      Ich bin für jede Hilfe dankbar. Eigentlich dachte ich, wir würden das Ganze friedlich über die Bühne kriegen, aber sein Verhalten in den letzten Monaten und vor allem Wochen hat mich jetzt vom Gegenteil überzeugt.

      Vielen Dank
      Dagmar
    • RE: Trennungsjahr - notarielle Vereinbarungen

      hallo Dagmar, ich kann nur warnen eine Scheidung zu lange hinauszuzögern. Denn jede Veränderung zur jetzigen, absehbaren Situation wäre dann eheprägend, könnte jetzt nicht absehbare Folgen bringen.

      er kann es sich angeblich nicht leisten

      dann kanner PKH bekommen.

      zu
      1. ich sehe das auch so wie Dein RA. Mit Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung hättet Ihr die Aufteilung beantragen können, dann hätte jeder seinen Anteil auf sein Konto bekommen. So wird das “erst mit Eingang des Geldes” zählen und jeder läßt das von seinem RA prüfen. erhöht nur die RA Kosten.
      2. beides muß notariell vereinbart werden, wegen “Versorgungsausgleich zu verzichten” muß der Ehevertrag mind. 1 Jahr alt sein wenn Scheidungsantrag gestellt wird. Von was lebt er denn ? nur wenn jeder von Euch von “sich selber” leben kann ist ein EU - Verzicht rechtsgültig.
      3. am besten macht man einen vorgezogenen Zugewinnausgleich mit Stichtag Trennung so bald wie möglich. Danach kann dann jeder für sich selbst wirtschaften.
      4. nach Deiner Schilderung EU.
      5. was in der Ehe (zusammen leben) geschehen ist gilt als gemeinsam.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Trennungsjahr - notarielle Vereinbarungen

      Original von Nofretete
      1. Wann ist mein Anspruch auf einen Teil der Steuererstattung entstanden - mit Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung oder erst mit Eingang des Geldes?
      ich verstehe die Frage nach dem Wann (bzgl. des Anspruchs) nicht recht - aber Du hast mit Sicherheit einen Anspruch auf Deinen Anteil an der Steuererstattung.

      2. Er war mal damit einverstanden, im Fall der Scheidung gegenseitig auf Unterhalt und Versorgungsausgleich zu verzichten. Sollte ich das jetzt schon notariell festhalten lassen?
      ja, so etwas muß auf jeden Fall notariell gemacht werden. Und ganz wichtig -Wolfgang hat es bereits erwähnt- dieser notarielle Vertrag muß ein Jahr ruhen bevor man einen Scheidungsantrag stellt - sonst muß der Richter nochmal prüfen, ob der Ausschluss Versorgungsausgleich wirksam ist. Auch ein notarieller Unterhaltsverzicht ist nicht unter allen Umständen haltbar, solange Du aber keine Abfindung für den Verzicht zahlst, sehe ich auch keine Nachteile für Dich (wenn der Verzicht hält ist es prima, wenn er nicht hält, dann hast Du auch keinen zusätzlichen Verlust)

      3. Ich habe was läuten hören, dass der Zugewinn auch während des Trennungsjahres weiterläuft. Stimmt das, also heisst es, alle Gegenstände, die einer von uns nach Beginn des Trennungsjahres angeschafft hat, mit in den Zugewinn fallen? Kann man das auch ausschliessen?
      "Gegenstände" dürften meistens in den Hausrat und nicht in den Zugewinn fallen, aber ihr könntet mit dem notariellen Vertrag gleich auf den Güterstand "Gütertrennung" wechseln, dann aber auch gleich in den Vertrag aufnehmen lassen, dass der Zugewinnausgleich ausgeschlossen wird, damit wären solche Fragen für die Zukunft geklärt. So hatte ich es vor Jahren auch, hat alles gut funktioniert.

      4. Welche Ansprüche könnte er denn überhaupt gegen mich haben?
      Zum einen könnte er versuchen Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt geltend zu machen, zum anderen sehe ich da auch die mögliche Forderung nach Zugewinn im Raume stehen. Wie haben sich denn Eure Kontostände während der Ehe entwickelt?

      5. Habe ich Anspruch auf die Hälfte der Raten, die ich alleine für den Kredit gezahlt habe? Ich muss dazu erwähnen, er hat dafür die Raten für die Finanzierung des Autos alleine gezahlt.

      Zum einen vertrete ich die Ansicht, dass alle Ausgleichsforderungen müsig sind, solange noch ein Zugewinnausgleich aussteht. Anders könnte es aussehen, wenn Zugewinn ausgeschlossen ist, oder wenn die Tilgung in die Zeit nach dem Stichtag "Ende der Zugewinngemeinschaft" fällt.
      Zum anderen könnte es auch eine Rolle spielen, für was der Kredit aufgenommen wurde.

      Ich bin für jede Hilfe dankbar. Eigentlich dachte ich, wir würden das Ganze friedlich über die Bühne kriegen, aber sein Verhalten in den letzten Monaten und vor allem Wochen hat mich jetzt vom Gegenteil überzeugt.
      na, komm, die Hoffnung stirbt zuletzt ;)
      Ich muss aber ganz ehrlich sagen, ich hatte schon öfters den Eindruck, dass die aussergerichtlichen Einigungen eher zäh werden, wenn Anwälte im Spiel sind. Oft liegt die Schwierigkeit darin, dass ein Anwalt im Endeffekt verpflichtet ist, das Maximum für seinen Mandanten rauszuholen, das kann natürlich auch dazu führen, dass die Forderungen immer weiter auseinanderlaufen.
      Versucht nochmal selber ins Gespräch zu kommen, evtl. schafft ihr es, eine Einigung zu erzielen und die Anwälte nur noch das Ergebnis prüfen zu lassen.
      Ich/wir haben damals die Einigung in einer Mediation erarbeitet - vielleicht wäre das auch Weg für Euch.

      Alles Gute
      rabma
      rabma
    • Vielen Dank erst mal für die Antworten. Es fehlen aber anscheinend noch einige Informationen
      Zitat von rabma:
      ich verstehe die Frage nach dem Wann (bzgl. des Anspruchs) nicht recht - aber Du hast mit Sicherheit einen Anspruch auf Deinen Anteil an der Steuererstattung.

      Die Frage stellt sich deshalb, weil sich danach der Beginn des Trennungsjahres richtet. Ist der Anspruch mit Abgabe der Steuererklärung entstanden, kann der Zeitpunkt einvernehmlich vorgezogen werden.

      Zitat von wb:
      Von was lebt er denn ? nur wenn jeder von Euch von “sich selber” leben kann ist ein EU - Verzicht rechtsgültig.

      Er hat noch sein Gewerbe angemeldet, ist also als selbständig gemeldet. Ich denke, er kann ganz gut davon leben, sonst hätte er es sich wohl kaum leisten können, ein Auto zu kaufen. Insofern halte ich die Aussage, dass er sich die Scheidung nicht leisten kann, für Makulatur und ihn nicht für PKH-berechtigt.

      Zitat von rabma:
      Wie haben sich denn Eure Kontostände während der Ehe entwickelt?


      Über seinen Kontostand kann ich nicht sagen - meiner ist jedenfalls desolat. Ich habe für die letzte gemeinsame Wohnung mehrere Monate alleine die Miete gezahlt, die schon die Hälfte meines Gehaltes aufgefressen hat. Und mein Auszug aus dieser Wohnung hat natürlich auch seine Spuren auf meinem Konto hinterlassen.

      Zitat von wb:
      am besten macht man einen vorgezogenen Zugewinnausgleich mit Stichtag Trennung so bald wie möglich.


      Wie sieht so ein vorgezogener Zugwinnausgleich aus? Wer macht das? Was wird da alles einbezogen? Sorry, wenn ich jetzt so dämlich frage, aber davon hatte ich noch nie gehört.

      Viele Grüße
      Dagmar
    • hallo Dagmar,

      Die Frage (wann) stellt sich deshalb, weil sich danach der Beginn des Trennungsjahres richtet.

      nee, der richtet sich allein nach Eurem Verhalten miteinander. kann ein beliebiger Tag im Jahr sein. Steuern dagegen richten sich immer nach dem ganzen Jahr.

      Er hat noch sein Gewerbe angemeldet, ist also als selbständig gemeldet. Ich denke, er kann ganz gut davon leben,

      ich vermute mal daß da kein EU zwischen Euch fließt. in einen evtl. Unterhaltsverzicht gehört hinein daß jeder für sich selbst sorgen kann + daß das auf Dauer angelegt ist.

      Wie sieht so ein vorgezogener Zugwinnausgleich aus?

      wie ein “normaler”, ihr einigt Euch auf einen Stichtag Endvermögen, z.B. Auszug von ihm. kurz zum Zugewinnausgleich. Wichtig: alle Vermögenswerte zusammen addieren, nicht einzeln berechnen.
      Zugewinn = Endvermögen (Stichtag normalerweise Tag der Zustellung Scheidungsantrag, kann aber auch schon vorher gemacht werden, einvernehmlich) minus Anfangsvermögen. Erbe + Schenkungen werden zum Anfangsvermögen gerechnet. Das wird bei beiden gemacht, wer mehr hat, muß dem anderen so viel abgeben, daß beide den selben Zugewinn erwirtschaftet haben. Besonderheit: Es gibt keine negativen Zahlen, wenn also eine/r Schulden hat, wird das trotzdem als „0“ gezählt.

      Wer macht das?

      Ihr. und haltet zumindest schriftlich fest daß alles ausgeglichen ist. Je nach “Umfang” muß das notariell gemacht werden.

      Was wird da alles einbezogen?

      alle Vermögenswerte. Und einigt Euch auch über den Hausrat.

      Sorry, wenn ich jetzt so dämlich frage,

      es gibt keine “dämlichen Fragen” eher “dämliche Antworten”. Darum bemühe ich mich. ;) :)
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Hallo, Wolfgang,

      Steuern dagegen richten sich immer nach dem ganzen Jahr.


      Das heisst also, dass der Trennungszeitpunkt auch schon vor Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung liegen könnte?

      Wenn ich das mit dem Zugewinnausgleich richtig verstanden habe, muss ich also schauen, was ich zum Zeitpunkt der Eheschliessung an Vermögen hatte - Wertgegenstände, Versicherungen, Kontostand, etc., richtig? Und dann feststellen, wie sich alles zum Zeitpunkt der Trennung darstellt. Und er müsste das gleiche machen.

      Zum EU kann ich nur sagen, ich hoffe, dass er ihn nicht beantragt, sonst habe ich ein ernstes finanzielles Problem. Aber die notarielle Vereinbarung wird eh nicht mehr zu schaffen sein, ich möchte kein weiteres Jahr mit der Scheidung warten. Ich kann jetzt nur versuchen, ihn zu überreden, dass wir uns zumindest über den Zugewinn gütlich einigen und das nicht auch noch von den Anwälten machen lassen.

      Noch eine Frage zum Versorgungsausgleich: wie stellt sich die Situation denn hier dar? Er war ja einige Monate in einer Auffanggesellschaft, dann arbeitslos und jetzt selbständig. Ob er während seiner Selbständigkeit Rentenbeiträge gezahlt hat, weiss ich nicht. Es könnte also sein, dass ich in dieser Zeit einen höheren Anspruch erworben habe als er. Würde das mit in den Ausgleich einfliessen? Dann wäre ich doch ungerechterweise bestraft, nur weil er als Selbstständiger nicht freiwillig eingezahlt hat...

      Vielen Dank für die Hilfe
      Dagmar
    • Hallo Nofretete,

      Original von Nofretete
      Das heisst also, dass der Trennungszeitpunkt auch schon vor Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung liegen könnte?

      aber sicher - steuerrechtlich ist es so, dass für das Kalenderjahr der Trennung noch eine gemeinsame Steuererklärung gemacht werden darf. Konkretes Beispiel, bei mir war die Trennung zum 1.2.2001, das "Kalenderjahr der Trennung" war also das Jahr 2001. Irgendwann mal im Jahre 2002 machten wir dann noch die letzte gemeinsame Steuererklärung. Auch in diesem Punkt haben Steuerrecht und Familienrecht nicht viel gemeinsam, Steuerrecht geht nach Kalenderjahren, das Famlienrecht nach tatsächlichen Ereignissen, in meinem konkreten Fall war das vorgeschriebene Trennungsjahr am 1.2.2002 zu Ende, also ab diesem Zeitpunkt wäre eine einverständliche Scheidung möglich gewesen.


      Original von Nofretete
      Wenn ich das mit dem Zugewinnausgleich richtig verstanden habe, muss ich also schauen, was ich zum Zeitpunkt der Eheschliessung an Vermögen hatte - Wertgegenstände, Versicherungen, Kontostand, etc., richtig? Und dann feststellen, wie sich alles zum Zeitpunkt der Trennung darstellt. Und er müsste das gleiche machen.

      ja genau so würde ein richtiger Zugewinnausgleich gerechnet werden
      - da aber Eure Ehe ziemlich kurz war, kann ich mir kaum vorstellen, dass es da nennenswerte Verschiebungen beim Vermögen gab. Insofern wäre es vielleicht zu überlegen, dass Ihr da einen schnellen Schnitt macht und gut ist.


      Original von Nofretete
      Zum EU kann ich nur sagen, ich hoffe, dass er ihn nicht beantragt, sonst habe ich ein ernstes finanzielles Problem. Aber die notarielle Vereinbarung wird eh nicht mehr zu schaffen sein, ich möchte kein weiteres Jahr mit der Scheidung warten.

      *ups* da war was nicht richtig angekommen, das Wartejahr nach Abschluss des Scheidungsfolgenvertrags muß nur eingehalten werden, wenn ein Ausschluss Versorgungsausgleich wirksam werden soll. Ein Unterhaltsverzicht und auch der Übergang in den Güterstand "Gütertrennung" erfordern kein Wartejahr.


      Original von Nofretete
      Ich kann jetzt nur versuchen, ihn zu überreden, dass wir uns zumindest über den Zugewinn gütlich einigen und das nicht auch noch von den Anwälten machen lassen.

      unbedingt so viel wie möglich aussergerichtlich und am besten sogar ohne Anwälte (wenn man es sich zutraut) regeln - das kann die Scheidungskosten deutlich drücken


      Original von Nofretete
      Noch eine Frage zum Versorgungsausgleich:
      ... Es könnte also sein, dass ich in dieser Zeit einen höheren Anspruch erworben habe als er. Würde das mit in den Ausgleich einfliessen? Dann wäre ich doch ungerechterweise bestraft, nur weil er als Selbstständiger nicht freiwillig eingezahlt hat...

      die Frage kann man nur mit "ja" beantworten - beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig aufgeteilt.
      Vielleicht kann eine andere Überlegung etwas trösten, wenn er eine freiwillige Altersvorsorge betrieben hätte, dann wäre dieses Geld ja nicht mehr vorhanden, d.h. es könnte sich dann im Zugewinnausgleich auswirken.
      Der Versorgungsausgleich wird übrigens bis zum Monat vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags berechnet - d.h. für diesen Aspekt wäre das baldige Einreichen des Scheidungsantrags sinnvoll.

      lieben Gruß
      rabma
      rabma
    • Vielen lieben Dank, Wolfgang und rabma - Ihr habt mir sehr geholfen. Wenn ich darüber nachdenke, was da noch an Arbeit auf mich zukommt, die mich etliche Nerven kosten und mir schlaflose Nächte einbringen wird, wird mir jetzt schon übel... Manchmal wäre es schon nützlich, wenn man hellsehen könnte, dann könnte man viele unangenehme Sachen noch im Entstehen abbiegen.

      Herzliche Grüße
      Dagmar
    • Liebe Forumsmitglieder,

      in der Zwischenzeit hat sich doch noch so Einiges getan, was jetzt wieder Rückfragen meinerseits nötig macht.

      1. Nach Aussage meines RA und auch von Wolfgang und Rabma steht mir noch ein großer Teil der Steuerrückerstattung des letzten Jahres zu. Diese Zahl habe ich meinem Ex inzwischen genannt, er weigert sich jedoch, diese Forderung anzuerkennen. Nach seiner Aussage will er es "dem Gericht überlassen, wer wem wann ggf. was zu zahlen hat". Es läuft also darauf hinaus, dass er sich weigern wird, einen vorgezogenen Zugewinnausgleich zu machen.
      Frage: muss ich diesen Betrag mit in die Forderung zum Zugewinn aufnehmen?

      2. Er hat sich im letzten Jahr nach der Trennung ein Auto gekauft. Das fällt doch auch in den Zugewinn, richtig? Wie kann ich den Wert des PKW angeben, wenn ich keine Informationen dazu habe? Ich gehe auch davon aus, dass er das Auto nicht auf seinen Namen angemeldet hat, sondern auf den seiner Eltern. Wie kann ich beweisen, dass es sich tatsächlich um sein Auto handelt? Er müsste dafür doch dann den Kaufvertrag vorlegen und das wird er freiwillig sicher nicht tun?

      3. Das gemeinsame Auto, das im letzten Jahr verkauft wurde, war steuerlich als Geschäftswagen anerkannt und es wurde deshalb die MwSt. erstattet. Beim Verkauf wiederum mussten 16% des Verkaufspreises an das Finanzamt gezahlt werden. Kann er von mir verlangen, dass ich die Hälfte dieser Summe zahle?

      Vielen lieben Dank für Eure Hilfe
      Dagmar
    • hallo Dagmar, dazu habe ich keinerlei Erfahrungswerte. Auch gehen Deine nun doch sehr ins Einzelne gehende Fragen mir zu sehr in Richtung Rechtsberatung, die wir hier nicht geben können + wollen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Benutzer online 1

      1 Besucher