Ehegattenunterhalt

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    • Ehegattenunterhalt

      Hallo liebes Forum,

      ich habe eine Frage bezüglich des Ehegattenunterhaltes.
      Bin seit 2002 geschieden und meine Ex-Frau ist seit 2003 wieder verheiratet.
      In dieser Ehe kriselt es aber bereits .
      Nun habe ich gelesen das bei einer Ehescheidung die Frau von Ihrem 1.Ehemann wieder Ehegattenunterhalt verlangen kann.
      Was ist da dran ?
      Bitte wer kann mir da Aufklärung verschaffen.


      Vielen Dank.

      Werner
    • RE: Ehegattenunterhalt

      BGB § 1586a Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs

      (1) Geht ein geschiedener Ehegatte eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein und wird die Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder aufgelöst, so kann er von dem früheren Ehegatten Unterhalt nach § 1570 verlangen, wenn er ein Kind aus der früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft zu pflegen oder zu erziehen hat. Ist die Pflege oder Erziehung beendet, so kann er Unterhalt nach den §§ 1571 bis 1573, 1575 verlangen.

      (2) Der Ehegatte der später aufgelösten Ehe haftet vor dem Ehegatten der früher aufgelösten Ehe. Satz 1 findet auf Lebenspartnerschaften entsprechende Anwendung.