Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage bezüglich des Ehegattenunterhaltes.
Bin seit 2002 geschieden und meine Ex-Frau ist seit 2003 wieder verheiratet.
In dieser Ehe kriselt es aber bereits .
Nun habe ich gelesen das bei einer Ehescheidung die Frau von Ihrem 1.Ehemann wieder Ehegattenunterhalt verlangen kann.
Was ist da dran ?
Bitte wer kann mir da Aufklärung verschaffen.
Vielen Dank.
Werner
ich habe eine Frage bezüglich des Ehegattenunterhaltes.
Bin seit 2002 geschieden und meine Ex-Frau ist seit 2003 wieder verheiratet.
In dieser Ehe kriselt es aber bereits .
Nun habe ich gelesen das bei einer Ehescheidung die Frau von Ihrem 1.Ehemann wieder Ehegattenunterhalt verlangen kann.
Was ist da dran ?
Bitte wer kann mir da Aufklärung verschaffen.
Vielen Dank.
Werner